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Rücksendekosten bei Onlinekauf - defekter Artikel?

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    #16
    Das sind ja durchaus Interessante Erkenntnisse. Wollte jetzt hier aber keine Lawine lostreten.

    Update zu meinem Fall.

    Da sich herausstellte, dass mich der Versand 14,90 € kosten würde (da über 10 kg), bin ich dann doch mit dem Händler in Kontakt getreten.

    Und verwunderlicherweise, sagte die nette Dame an der Hotline gleich: "Ja natürlich, bei einem Defekt entstehen Ihnen natürlich keine Kosten. Können Sie ja nichts dafür"

    Auf meine Nachfrage wieso ich in Ihrem Online Portal dann nur wählen kann zwischen eigener Rücksendung und kostenbehafteter über den Shop, meinte Sie:
    "Ja das ist erst mal Standardmäßig so eingestellt, gelte aber bei defekte/kaputten Artikeln natürlich nicht."

    Jetzt darf interpretiert werden.

    Ich denke ein Großteil setzt sich mit so einem Fall nicht auseinander und zahlt die Rücksendekosten...kann Zufall sein oder Absicht....ich bin jetzt mal gespannt ob ich tatsächlich das versprochene Rücksendeetikett kostenfrei bekomme.
    Geniale Menschen sind selten ordentlich, ordentliche selten genial. (Albert Einstein)

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      #17
      @alexander
      ich könnte dir jetzt auch die passenden Urteile raussuchen, die genau das Gegenteil belegen. Bzw. eigentlich nicht das Gegenteil, sondern einfach nur konkretisieren. Bin ich aber zu faul, weil du die dann im Zweifelsfall auch nach deinen Vorstellungen auslegst.

      Dein Beispiel mit dem Fliesenboden widerspricht ja in kleinster Weise dem von mir geschriebenen. Ich hab angesagt, dass man in Regelfall von ca. 100% der Materialkosten ausgeht. Wenn die Fliesen 11.000€ gekostet haben, dann müsste der Händler auch bis zu rund 11.000€ für den Aus- und Einbau übernehmen. So viel wird es vermutlich nicht gekostet haben. Und die 100% sind auch keine fixe Größe sonder die Entscheidung des Richters, das kann auch mal nur 50%, ein anderes Mal 150% sein.

      Den neunen Parkettboden wegen dem defekten Busankoppler kannst du ja gern mal testen. Du wirst gnadenlos scheitern, würde mich aber freuen, wenn du hier darüber berichtest.

      Und nein, das ist kein Bauchgefühl.

      Damit sollten wir es aber glaube ich auch belassen, weil Rechtsanwälte oder Richter sind wir beide nicht und letztlich wird in jeden Einzelfall individuell entschieden, was pauschale Aussagen schwierig macht.
      Den grundsätzlcihen Aspekt, dass man als Kunde eigentlich auf keinen Zusatzkosten sitzen bleiben soll, war aber ein guter und wichtiger Hinweis von Dir. Das wird tatsächlich oft vergessen. Man sollte das, meiner Meinung nach, nur nicht wegen jeder Kleinigkeit auf einen Rechtsstreit anlegen und auch nicht glauben das das grenzenlos geht.
      ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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        #18
        Ja, suche doch mal bitte die passenden Urteile raus.
        Würde mich mal interessieren welches AG oder LG sich über die Entscheidung vom EuGH hinwegsetzt.
        Das ist nämlich das schöne an Grundsatzurteilen, dagegen kann nicht abgewichen werden.
        Solange kein Grundsatzurteil vorhanden ist, kann in der Tat jedes AG oder LG anders entscheiden.
        Bis 2011 hat sogar der BGH so entschieden das solche Kosten nicht zum Gewährleistungsanspruch zählen.
        Nun hat aber der EuGH gott sei dank anders entschieden und ein "Machtwort" gesprochen.

        Das mit dem Parkettboden kam im übrigen von dir und da gings nicht um nen Busankoppler sondern um einen Aktor, der Unterputz war.
        Da wirst du es nämlich sehr schwer haben, dass zu begründen warum der Parkett kaputt ist, weil der Busankoppler gewechselt werden muß.

        Nehmen wir mal ein anderes Beispiel.
        Angenommen du kaufst ein Auto, bei deinem Motor wird die Zylinderkopfdichtung undicht und nun kann deiner Meinung nach der Händler sagen.
        Die Zylinderkopfdichtung bekommen sie, aber die 2000 für den Einbau müssen sie zahlen.
        Und du willst jetzt behaupten der Kunde bleibt auf dem Schaden sitzen?
        Da könnte man die Gewährleistung gleich in die Tonne treten.

        Oder angenommen dein Fernseher ist kaputt, diesen bringst du zum reparieren.
        Ein Kondensator oder ein Standard IC kostet ein paar Cent.
        Aber die Reperatur von 100 oder 200€ zahlt natürlich der Kunde.
        Wohl gemerkt, das wären dann 100.000%

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          #19
          Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
          Nehmen wir mal ein anderes Beispiel.
          Angenommen du kaufst ein Auto, bei deinem Motor wird die Zylinderkopfdichtung undicht und nun kann deiner Meinung nach der Händler sagen.
          Die Zylinderkopfdichtung bekommen sie, aber die 2000 für den Einbau müssen sie zahlen.
          Und du willst jetzt behaupten der Kunde bleibt auf dem Schaden sitzen?
          Da könnte man die Gewährleistung gleich in die Tonne treten.
          In diesem Fall ist aber nicht die Zylinderkopfdichtung kaputt, sondern das Auto in der Gänze hat einen Mangel. Mein einziges Problem ist das Auto zu ihm zu bekommen damit er sich darum kümmert. Wie er das macht muss mir (fast) egal sein (Kopfdichtung wechseln, Motor tauschen, neues Auto).

          Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
          Oder angenommen dein Fernseher ist kaputt, diesen bringst du zum reparieren.
          Ein Kondensator oder ein Standard IC kostet ein paar Cent.
          Aber die Reperatur von 100 oder 200€ zahlt natürlich der Kunde.
          Wohl gemerkt, das wären dann 100.000%
          Dann ist der Fernseher kaputt ... siehe oben ... ich habe ja keinen IC gekauft sondern einen Fernseher.


          Die Verhältnismäßigkeit ist das Zauberwort der Diskussion und am Ende auch das Zauberwort in einem Prozess.
          Umgezogen? Ja! ... Fertig? Nein!
          Baustelle 2.0 !

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            #20
            Mirko hat den springenden Punkt ja schon festgestellt. Im einen Fall hast du ein Auto oder einen Fernseher gekauft und natürlich ein Anrecht darauf, dass dieser in Summe funktioniert. Das hat absolut nichts mit deinem Busankoppler oder Aktor Beispiel zu tun. Verdreh bitte die Dinge nicht.

            Mir wird die Diskussion aber zu absurd. Hab ja bereits gesagt, du kannst das gern so austesten und berichten. Für mich daher hier EOD.
            ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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              #21
              Zitat von JuMi2006 Beitrag anzeigen
              In diesem Fall ist aber nicht die Zylinderkopfdichtung kaputt, sondern das Auto in der Gänze hat einen Mangel. Mein einziges Problem ist das Auto zu ihm zu bekommen damit er sich darum kümmert. Wie er das macht muss mir (fast) egal sein (Kopfdichtung wechseln, Motor tauschen, neues Auto).
              Und wenn der Aktor oder vielleicht gar die Spannungsversorgung defekt ist geht auch deine KNX Anlage nicht mehr.
              Und jetzt komm nicht mit, das Licht geht zwar nicht mehr, aber du kannst ja noch die Rollos fahren.
              Wenn der Motor hin ist, funktioniert der Radio schließlich auch noch.[

              Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen
              Mirko hat den springenden Punkt ja schon festgestellt. Im einen Fall hast du ein Auto oder einen Fernseher gekauft und natürlich ein Anrecht darauf, dass dieser in Summe funktioniert. Das hat absolut nichts mit deinem Busankoppler oder Aktor Beispiel zu tun. Verdreh bitte die Dinge nicht.
              Siehe oben.
              Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen
              Mir wird die Diskussion aber zu absurd. Hab ja bereits gesagt, du kannst das gern so austesten und berichten. Für mich daher hier EOD.
              Mir auch, denn bis auf Worte hast du bis jetzt überhaupt keine Beweise dafür gebracht das deine Behauptungen stimmen.
              Weder Gesetzestexte, noch passenden Urteile überzeugen dich.

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                #22
                Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
                Und wenn der Aktor oder vielleicht gar die Spannungsversorgung defekt ist geht auch deine KNX Anlage nicht mehr.
                Und hast du mit dem Verkäufer einen wie-auch-immer-gearteten Vertrag über die KNX Anlage?

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                  #23
                  Folgeschäden, Folgeausfälle, Verdienstentgang, usw. das ist keine Gewährleistung sondern Schadensrecht ...
                  Danke und LG, Dariusz
                  GIRA | ENERTEX | MDT | MEANWELL | 24VDC LED | iBEMI | EDOMI | ETS5 | DS214+ | KNX/RS232-GW-ROTEL

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                    #24
                    Zitat von volkerm Beitrag anzeigen
                    Und hast du mit dem Verkäufer einen wie-auch-immer-gearteten Vertrag über die KNX Anlage?
                    Brauch ich nicht.
                    Nochmal.
                    Im BGB steht klipp und klar drin, Arbeitskosten hat der Händler auch zu ersetzen.
                    Der BGH und der EuGH hat in seinem Urteil auch so geurteilt, daß Ausbauarbeitskosten ebenfalls durch den Händler zu tragen hat.
                    Bis jetzt wurde kein einziger BELEG von euch gegeben, daß dies anders ist.


                    Zitat von coliflower Beitrag anzeigen
                    Folgeschäden, Folgeausfälle, Verdienstentgang, usw. das ist keine Gewährleistung sondern Schadensrecht ...
                    Stimmt, wenn ich aber nen Aktor ausbauen lasse, ist das kein Folgeschaden oder Verlust von Folgeausfällen.
                    Das wäre nur der Fall, wenn ich ne Produktion hätte, die aufgrund des Ausfalls nicht mehr funktioniert, oder der Architekt vielleicht nicht arbeiten kann, weil das Licht ausfällt.
                    Aber ganz sicher nicht, wenn ein Elektriker kommen muß um das Teil auszubauen.
                    Zumal extra in der Bedieungsanleitung und in der NAV expliziet steht, es darf nur durch Elektrofachkräfte installiert werden. Dann gehört der Ausbau klipp und klar zu den Arbeitskosten die entstehen zum Zwecke der Gewährleistung.

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                      #25
                      ... es darf nur durch Elektrofachkräfte installiert werden ...
                      Naja, wenn nicht die Gewährleistung, dann doch das Schadensrecht, mein/der Schaden ist, die zusätzlichen Kosten für den Elektriker ...

                      Kausalität nach Conditio-Sine-Qua-Non (csqn) wäre gegeben - wenn das Gerät nicht kaputt wäre dann hätte ich den Schaden (Kosten) nicht ...
                      Wobei ist das alles sehr komplex und deshalb gibt es Anwälte :-(

                      Ach ja, in AT gäbe es noch das "Schaddenstrecht statt Gewährleistung" als eine Möglichkeit
                      Danke und LG, Dariusz
                      GIRA | ENERTEX | MDT | MEANWELL | 24VDC LED | iBEMI | EDOMI | ETS5 | DS214+ | KNX/RS232-GW-ROTEL

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                        #26
                        Zitat von coliflower Beitrag anzeigen
                        Ach ja, in AT gäbe es noch das "Schaddenstrecht statt Gewährleistung" als eine Möglichkeit
                        Gibts in Deutschland auch.
                        Der Schadenersatz richtet sich aber nicht auf die Ursache den Schadens sprich defektes Teil, sondern was drumrum passiert.
                        Einfaches Beispiel.
                        Ein Gas Wasserinstallatuer baut dir einen neuen Wasserhahn ein. Dieser wird undicht und deine Wohnung wird unter Wasser gesetzt.
                        Nun muß der Installateur deinen Wasserhahn reparieren (Arbeitskosten+neuen Wasserhahn), dies fällt unter das Gewährleistunsrecht und durch das Schadensrecht muß er den Wasserschaden instandsetzen.
                        Teppich, Laminat, Trocknung etc.

                        Ist im übrigen auch ein schönes Beispiel.
                        Ein billiger Wasserhahn kostet zwischen 10 und 20 €, die Arbeitskosten um den Wasserhahn auszutauschen kostet bestimmt auch 100€ mit allem drum und dran.
                        Dies würde nach Ansicht von Uwe ja auch nicht ersetzt werden müssen.

                        Das Gleiche zB bei mir.
                        Ich habe mir so Ventile am Rücklauf der Heizkörper vom Fachmann installieren lassen.
                        Das Ventil kosten 10,90€ ... Sollte das Ventil undicht sein und muß gewechselt werden kostet das Auswecheln mit Heizunganlage entleeren, Heizkörper abmontieren, Ventil wechseln, Heizkörper montieren, Heizungsanlage wieder komplett füllen mit Sicherheit 200-300€.
                        Und auf den Schaden soll ich sitzen bleiben?
                        Uwe! du kannst ja gerne mal ausrechnen um wieviel Prozent die Arbeitskosten die Ersatzteil kosten übersteigen.
                        Zuletzt geändert von Alexander79; 04.09.2015, 06:34.

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                          #27
                          Ich sagte bereits EOD.
                          Und da du schon wieder völlig unterschiedliche Fälle, die absolut keinen Zusammenhang haben in die gleich Schublade steckst, ist das auch gut so. Sorry, so ist jede Diskussion sinnlos.
                          ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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                            #28
                            SO UPDATE: Ich habe eine Rücksendeaufkleber kostenlos bekommen! Alles Gut. Kann glaub geschlossen werden, sonst zerfleischen sich hier noch die Jura Experten.

                            Trotzdem Danke an alle!
                            Geniale Menschen sind selten ordentlich, ordentliche selten genial. (Albert Einstein)

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                              #29
                              Vom Zerfleischen bin ich weit entfernt! Ich find es nur schade, dass manchmal keine sachliche Diskussion möglich ist, obwohl das hier ja wirklich ein interessantes Thema ist, das alle angeht und wo sicher nicht jeder weiß, was ihm eigentlich zusteht.
                              ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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                                #30
                                Alexander79
                                Um es für mich abzuschließen …

                                Ja, die Schäden, genauer Folgeschäden werden natürlich bezahlt, jedoch nicht aus den Titel Gewährleistung, sondern aus den Titel Schadensrecht, dh, das Ersetzen des Produkts ist Gewährleistung, das Ersetzen der Schäden die das Produkt verursacht hat das ist Schadensrecht … Beides Gewährleistung und Schadensrecht sind manchmal konkurrierende Rechtsnormen.
                                Danke und LG, Dariusz
                                GIRA | ENERTEX | MDT | MEANWELL | 24VDC LED | iBEMI | EDOMI | ETS5 | DS214+ | KNX/RS232-GW-ROTEL

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