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Wartung Wärmepumpe

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    #16
    was soll den "irgendwann richtig teuer" werden?
    Der Wartungsvertrag ist ja keine Versicherung oder Gewährlesitungsverlängerung. Wenn es zum Schaden kommt, musst Du den so oder so zahlen.

    Ok, man könnte jetzt argumentieren, dass durch die regelmäßige Wartung die Haltbarkeit verbessert wird. Dem würde ich für viele technische Produkte zustimmen, aber gerade bei der WP wüsste ich nicht, was man da haltbarkeitsverlängernd warten kann.
    ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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      #17
      Bei mir steht im Hausvertrag das die WP 2 Jahre Gewährleistung hat. Mit Wartungsvertrag verlängert sich das auf 5 Jahre. Ob dann aber so Dinge wie bei MIT abgedeckt sind zeigt sich dann wohl erst, wenn es soweit ist.

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        #18
        Die 5-Jahresverlängerung (d.h. kostenpflichtige Verlängerung der Gewährleistung) haben wir auch ... ergo: nützt NICHTS!

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          #19
          und unsere ist >10 Jahre und ohne Wartungsvertrag und ohne Defekte
          ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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            #20
            Stichwort F-Gase-Verordnung
            Das Umweltbundesamt ist Anlaufstelle in nahezu allen Fragen des Umweltschutzes. Als Bundesoberbehörde gehört das UBA zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
            Zuletzt geändert von MrWhite; 15.10.2015, 15:45.

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              #21
              Vorerst einmal besten Dank für den Link!

              Ich darf mal aus deiner o.g. Quelle zitieren:
              "[...] Das Verwendungsverbot umfasst dabei alle Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, bei denen in den Kältekreislauf eingegriffen werden muss.
              Der Ausschuss "Fachfragen und Vollzug" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC-AS FV) ist der Auffassung, dass Tätigkeiten, die einen aktiven Umgang mit den HFCKW-Kältemitteln bedingen, gemäß Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 nach dem 01.01.2015 nicht mehr zulässig sind. Dies kann insbesondere bei folgenden Tätigkeiten der Fall sein:
              • Filtertrocknerwechsel,
              • Ölwechsel,
              • Reparatur von Undichtigkeiten und der Weiterbetrieb der Anlage ohne Nachfüllen,
              • Druckmessungen mit mobilen Manometern mittels Schlauchleitungen über Schraderventile.

              Diese Auslegung entspricht einem Beschluss des BLAC-AS FV vom 09.07.2014.
              [...]"

              Verstehe ich das jetzt richtig: Es DARF also ab 01.01.2015 gar keine Wartung für WP durchgeführt werden, wenn diese in den Kältekreislauf eingreifen.
              Ich - als Laie - dachte immer, dass auch das Kältemittel ggf. mal ersetzt und/oder aufgefüllt werden muss.

              WIe kann man sich das denn dann in der Praxis vorstellen?

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                #22
                Da gehts um R22 und andere FCKWs (mit Chlor, ozonabbauend). In einer halbwegs aktuellen Wärmepumpe wird einem sowas nicht begegnen, da R22 als letzter Vertreter dieser Gattung seit 2000 nicht mehr in Neuanlagen eingesetzt werden darf.
                Aktuell sind fluorierte Kältemittel (FKWs), diese sind nicht ozonschädlich, aber aus verschiedenen anderen Gründen sollten die nicht unbedingt in die Umwelt. Die Thematik Dichtheitsprüfung ist mehr was für Direktverdampfer-Wärmepumpen, da die Grenzwerte für normale Wärmepumpen gut ausreichen - bei R407C als Kältemittel sind das 5,6 kg Füllmenge. Damit kann man schon eine 14kW-Wärmepumpe bauen, also für die üblichen 6-9 kW Pumpen nicht relevant und kein Grund, warum man einen Wartungvertrag braucht.

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                  #23
                  Das Thema behandelt auch aktuelle Kältemittel und auch in geringen Mengen, wie in "Haushaltsüblichen" WP enthalten. Spätestens 2017 wird die Jährliche Druckprobe ein Thema.

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                    #24
                    Wenn ich das richtig lese gilt das aber (bei Vollhermetik-Anlagen, was normale WPen sind) nur ab 10t CO2-Äquivalent, das sind die 5,6 kg. Ok, bis Ende 2016 sinds 6kg Füllmenge, aber das reicht beides für normale Haushalts-Wärmepumpen gut aus.

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                      #25
                      Ab Jan. 2017 sind auch dort jährliche Dichtheitsprüfungen Pflicht.

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                        #26
                        Dazu hätte ich gerne mal eine Quelle, weil die entsprechende EU-Verordnung (Nr. 517/2014) gibt das nicht her:

                        Artikel 4
                        Dichtheitskontrollen
                        (1) Die Betreiber von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von fünf Tonnen CO2-Äquivalent oder
                        mehr enthalten, die nicht Bestandteil von Schäumen sind, stellen sicher, dass die Einrichtung auf Undichtigkeiten kon
                        trolliert wird.
                        Hermetisch geschlossene Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von weniger als zehn Tonnen CO2-Äquivalent enthalten, werden den Dichtheitskontrollen gemäß diesem Artikel nicht unterzogen, sofern diese Einrichtun
                        gen als hermetisch geschlossen gekennzeichnet sind


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                          #27
                          (2) Absatz 1 gilt für Betreiber der folgenden Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten:
                          1. a) ortsfeste Kälteanlagen;
                          2. b) ortsfeste Klimaanlagen;
                          3. c) ortsfeste Wärmepumpen;
                          4. d) ortsfeste Brandschutzeinrichtungen;
                          5. e) Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und -anhängern;
                          6. f) elektrische Schaltanlagen;
                          7. g) Organic-Rankine-Kreisläufe.
                          Bei den in Unterabsatz 1 Buchstaben a bis e genannten Einrichtungen werden die Kontrollen von natürlichen Personen ausgeführt, die gemäß Artikel 10 zertifiziert sind.
                          Abweichend von Absatz 1 Unterabsatz 1, unterliegen Einrichtungen, die weniger als 3 kg fluorierter Treibhausgase enthalten, oder hermetisch geschlossene Einrichtungen, die entsprechend gekennzeichnet sind und weniger als 6 kg fluorierter Treibhausgase enthalten, bis zum 31. Dezember 2016 keinen Dichtheitskontrollen.
                          Zuletzt geändert von MrWhite; 18.10.2015, 20:06.

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                            #28
                            Das lese ich anders. Absatz 1 sagt, dass man prüfen muss, wenn man die 5/10t CO2-äq überschreitet. Wenn nicht: nach dieser Verordnung nix zu prüfen.
                            Dein Ausschnitt ist eine Übergangsvorschrift für die "Grauzone" mehr als 10t CO2-äq, aber weniger als 6 kg Kältemittel.
                            Das ist bitter für für R404A (3,6 statt 6 kg prüffrei), die Grenzwerte für R407C und R 410A sinken leicht, bei R134a geht dannein Kilo mehr ohne Prüfung.

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                              #29
                              Also hier in Berlin gibt es eine Wartungspflicht schon länger. Wurde mir 2012 im Rahmen der Genehmigung der Bohrung auferlegt:

                              6.9. Wartung und Überwachung
                              Alle Erdwärmeanlagen sind nach der Inbetriebnahme sowie nach einem Austausch von Anlagen- teilen oder der Wärmeträgerflüssigkeit alle 5 Jahre durch einen Fachbetrieb für Heizung, Lüftung und Sanitär zu kontrollieren. Im Rahmen z. B. einer Wartung muss mindestens eine visuelle und technische Funktionskontrolle der Sicherheitseinrichtungen (Druckausdehnungsgefäß, Sicher- heitsdruckwächter, Manometer, Ventile und Verplombung) durchgeführt werden. Die Kontrolle dieser Sicherheitseinrichtungen dient dem Grundwasserschutz, um Leckagen und diffuse Undich- tigkeiten im erdseitigen Leitungssystem zu erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist zusammen mit dem Erlaubnisbescheid aufzubewahren und den zur Prüfung bzw. Überwachung berechtigten Personen nach Aufforderung unverzüglich vor- zulegen.


                              Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.d...-erdwaerme.pdf

                              Keine Ahnung wie das in anderen Bundesländern aussieht.

                              Grüße,
                              Florian

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                                #30
                                Evtl. hilft diese PDF
                                Angehängte Dateien

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