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KWL mit WRG auf Heizstromzähler

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    KWL mit WRG auf Heizstromzähler

    Hallo zusammen,

    leider finde ich nirgendwo eine vernünftige Definition:

    Ich habe einen Doppeltarifzähler für meine LW Wärmepumpe.
    Ist es erlaubt / sinnvoll, die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Vallox 510) auf den HT/NT Zähler zu klemmen?

    Grundversorger ist E.on Bayern.

    Im Bad haben wir eine elektrische Steinheizung und eine Heizmatte in der Dusche als Zusatzheizung zur FBH verbaut.
    Da geh ich davon aus, dass die beiden Elemente mit auf den Zähler dürfen, richtig?

    Danke und viele Grüße,
    Flo

    #2
    Ich denke nicht dass das erlaubt ist:

    Den "Wärmepumpenstrom" bekommt man i.d.R. nur, weil das EVU der Wärmepumpe über einen Rundsteuerempfänger sagen kann "Nö, jetzt wird nicht geheizt" und somit Einfluss auf Lastspitzen und Ruhezeiten im Netz nehmen kann.
    Da wohl weder KWL noch andere elektrische Zusatzheizungen damit umgehen können, darf da nix anderes dran gehängt werden.

    Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
    Zuletzt geändert von tuxedo; 17.10.2015, 11:36.

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      #3
      Mir ist noch nicht aufgefallen, dass die Heizanalage komplett ausgeschaltet wird.
      So, wie ich das interpretiere, wird bei "Sperre" nur verhindert, dass die Wärmepumpe in den Heizmodus schaltet.
      Pumpen und ich denke sogar die Abtauautomatik laufen weiter.

      Wird tatsächlich zwischen verschiedenen elektrischen Heizungen unterschieden?
      Nachtspeicher- oder Infrarotheizungen kann man ja auch für einen separaten Tarif anmelden.

      Aber bevor es Ärger gibt, klemme ich die KWL lieber auf den Haushaltsstromzähler.
      Hätte halt grad wunderbar in den Verteiler gepasst

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        #4
        Nein, die Heizanlage wird nicht komplett deaktiviert. Bei z.B. einer Wärmepumpe wird nur verhindert, das sie in den Heizbetrieb geht, also massiv Strom braucht.
        Abtauautomatik: Keine Ahnung. Je nach anlage wird der wohl zusammen mit dem Heizbetrieb geschaltet. Wüsste nicht wieso man abtauen muss wenn die Heizung gerade nicht aktiv (sein darf).

        Wird tatsächlich zwischen verschiedenen elektrischen Heizungen unterschieden?
        Nachtspeicher- oder Infrarotheizungen kann man ja auch für einen separaten Tarif anmelden.
        Mindestens von den Nachtspeicherheizungen weiß ich, dass die auch von EVU lahmgelegt werden können. "Heizen2 können die trotzdem noch (wie die Wärmepumpe), da sie sich am Wärmespeicher bedienen. Aber den Wärmespeicher "nachladen" können sie nicht wenn das EVU das gerade sperrt.

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          #5
          Müsste ich dann für die beiden Zusatzheizungen das EVU Steuersignal auswerten und die Teile dann wegeschalten?

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            #6
            Weiß nicht wie da die Vorschriften sind. Aber ich könnte mir vorstellen, dass das der Hersteller der Heizung vorsehen muss. Und zwar so, dass man das nicht ohne weiteres umgehen kann. Zumindest bei der Wärmepumpe ist es bei denen die ich kenne so, dass man die aufschrauben und eine entsprechende Drahtbrücke entfernen müsste um die EVU-Sperre auszuhebeln.
            Das EVU hat ja ein gewisses Interesse daran dass die Sperre eingehalten wird. Und wenn man da nur den Schuko-Stecker umstecken müsste, dann wäre das wohl zu einfach.

            Kurzum: Nur die Geräte die dafür vorgesehen sind dürfte man da anschließen. So meine Laienmeinung.

            Zu Risiken und Nebenwirkungen frag einfach einen Elektriker deines Vertrauens.

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