Hallo zusammen,
leider finde ich nirgendwo eine vernünftige Definition:
Ich habe einen Doppeltarifzähler für meine LW Wärmepumpe.
Ist es erlaubt / sinnvoll, die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Vallox 510) auf den HT/NT Zähler zu klemmen?
Grundversorger ist E.on Bayern.
Im Bad haben wir eine elektrische Steinheizung und eine Heizmatte in der Dusche als Zusatzheizung zur FBH verbaut.
Da geh ich davon aus, dass die beiden Elemente mit auf den Zähler dürfen, richtig?
Danke und viele Grüße,
Flo
leider finde ich nirgendwo eine vernünftige Definition:
Ich habe einen Doppeltarifzähler für meine LW Wärmepumpe.
Ist es erlaubt / sinnvoll, die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Vallox 510) auf den HT/NT Zähler zu klemmen?
Grundversorger ist E.on Bayern.
Im Bad haben wir eine elektrische Steinheizung und eine Heizmatte in der Dusche als Zusatzheizung zur FBH verbaut.
Da geh ich davon aus, dass die beiden Elemente mit auf den Zähler dürfen, richtig?
Danke und viele Grüße,
Flo
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