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Steckdosenstromkreise verkabeln – eine umfassende Analyse unter Beachtung der Häufung

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  • Alexander79
    antwortet
    Zitat von AlexH Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    mal eine Frage zur ursprünglichen Rechnung. Dort wurde davon ausgegangen, dass 63A im Haus zur Verfügung stehen und deshalb 4 Leitungen mit 16A parallel belastet sein können. Muss man nicht von 3x64A ausgehen? Würde das nicht bedeuten, dass man dann mit 12 Leitungen (3x4x16A) rechnen muss?
    Für den Umrechnungsfaktor würde das bedeuten:
    1,06x0,45=0,477
    Somit die fiktive Strombelastbarkeit:
    16A/0,477=33,54A
    Laut Tabelle darf 2,5mm2 mit 27A belastet werden. Somit wäre die Aussage, dass 2,5mm2 immer funktioniert auch falsch.
    Gruß
    Alex
    Und wenn jemand meint er betreibt mit seinen 3 oder gar 4 Leitungen 3fach B16 LSS eine LAN Party, dann langt auch unter Umständen kein 5x4mm² sondern dann braucht er ein 5x6mm², weil der Neutralleiter durch den Oberschwingungsanteil wieder unzulässige Werte annimmt.
    Nochmal, der Bauherr/Eigentümer muß sagen wenn er "extra" Wünsche hat.
    Ansonsten gibts dafür Extra die DIN für die Lastenberechnung und die sieht weder Häufung noch übermässige Stromanteile durch Oberschwingen auf dem Neutralleiter vor.

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  • AlexH
    antwortet
    Hallo zusammen,
    mal eine Frage zur ursprünglichen Rechnung. Dort wurde davon ausgegangen, dass 63A im Haus zur Verfügung stehen und deshalb 4 Leitungen mit 16A parallel belastet sein können. Muss man nicht von 3x64A ausgehen? Würde das nicht bedeuten, dass man dann mit 12 Leitungen (3x4x16A) rechnen muss?
    Für den Umrechnungsfaktor würde das bedeuten:
    1,06x0,45=0,477
    Somit die fiktive Strombelastbarkeit:
    16A/0,477=33,54A
    Laut Tabelle darf 2,5mm2 mit 27A belastet werden. Somit wäre die Aussage, dass 2,5mm2 immer funktioniert auch falsch.
    Gruß
    Alex

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  • DerStandart
    antwortet
    Zitat von thoern Beitrag anzeigen
    Müsstest du nicht eigentlich "Die Standart" heißen? Schließlich ist Kunst weiblich!
    Oder hast du nur ein "e" vergessen? Aber "Die Standarte" ist ja auch weiblich...
    Nur mal so nebenbei
    Dazu jetzt Stellung zu beziehen, wäre OffTopic und würde den Rahmen sprengen

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  • thoern
    antwortet
    Zitat von DerStandart Beitrag anzeigen
    Müsstest du nicht eigentlich "Die Standart" heißen? Schließlich ist Kunst weiblich!
    Oder hast du nur ein "e" vergessen? Aber "Die Standarte" ist ja auch weiblich...
    Nur mal so nebenbei
    Zuletzt geändert von thoern; 11.11.2015, 21:55.

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  • heckmannju
    antwortet
    Zitat von aujdi Beitrag anzeigen
    @heckmannju: Lass mich in die Glaskugel schauen:

    Wenn dazu noch die Häufung beachtet werden soll, reduzieren sich diese 17m noch einmal um den jeweils notwendigen Faktor.
    Hilft dir deine Glaskugel Häufungen zu erkennen? Wieso reduziert die Häufung die Leitungslänge?

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  • DerStandart
    antwortet
    Zitat von aujdi Beitrag anzeigen
    @Der Standart:


    ist schon mal ein guter Ansatz



    Warum hat Du es nicht getan?
    Es war bei Bekannten. Ich war nur zufällig da und hatte diesbezüglich nichts zu melden. Die Bekannten haben meine Einwände abgewunken mit "Der wird schon wissen, was er tut. Er wurde uns empfohlen..." und so weiter ...

    Grüße,
    Christoph

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  • thoern
    antwortet
    Zitat von seppm Beitrag anzeigen

    ... also ich hab jetzt die letzten 2 Seiten im wesentlichen "gelernt" das hier Häuslebauer potentiell nicht mitzureden haben bei der Auslegung der Anlagen die sie nur bezahlen und nicht verstehen brauchen.
    Das hast du was Falsches gelernt oder einen unfähigen Lehrer gehabt oder einen guten Lehrer gehabt, der aber mal einen schlechten Tag hatte...

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  • thoern
    antwortet
    Zitat von keinplanvonnix Beitrag anzeigen

    PS. Thema fand ich interessant und denke es wurden auch viele gute Ansätze als Lösung gebracht. Problem was ich sehe.
    Ja, es wurden bereits mehrfach alle Lösungen aufgezeigt. Insofern ist das Thema nicht wirklich interessant, denn wer sich nicht für die Lösungen interessiert oder nicht akzeptieren will, dass es Lösungen gibt, wird halt weiter das Problem haben....
    Zuletzt geändert von thoern; 11.11.2015, 20:07.

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  • seppm
    antwortet
    Ich war versucht zu schreiben:

    ... also ich hab jetzt die letzten 2 Seiten im wesentlichen "gelernt" das hier Häuslebauer potentiell nicht mitzureden haben bei der Auslegung der Anlagen die sie nur bezahlen und nicht verstehen brauchen. Nachfragen und Verständniswünsche nicht opportun sind da die Herren Elektromeister das schon Jahrzehnte im Griff haben und mündige (oder die Versuche dazu) potentielle Kunden eher lästig sind ...

    Fühlt sich ein wenig so an wie die Geschichte der "Halbgötter in weiss" da kam ich mir damals auch vor wie ein wandelnder Geldautomat der keinen Lautsprecher braucht, allenfalls mal einen Piep von sich gibt ...

    Aber vlt. versteh ich das auch alles bloss nicht ...

    cheers Seppm

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  • keinplanvonnix
    antwortet
    Klärt mich mal jemand auf. Der Spgsfall damit die 17m haben doch nichts mit der Häufung zutun.

    PS. Thema fand ich interessant und denke es wurden auch viele gute Ansätze als Lösung gebracht. Problem was ich sehe. 2,5qmm und 10 oder 13a Sicherung scheitert am Billigheimer. Sonst sollte es doch kein Problem sein. Hinzu redet man mit dem Kunden was er an Sonderverbrauchern plant und lässt sich das schriftlich geben.Bei uns im Haus kommen die große Anzahl an Leitungen zB daher das jeder Raum eigene Beleuchtungszuleitung hat die sicher nie bei über 30% liegt also nix mit Häufung. Dazu kommt das nach DIN eine Mindestzahl an Stromkreisen vorgeschrieben ist + Sondergeräte. Damit ist man dann auch wieder auf der Sicheren Seite. Nur hab ich dann in einer 50qm Wohnung auch schon 2RCD und 14LS.

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  • aujdi
    antwortet
    @heckmannju: Lass mich in die Glaskugel schauen:

    mmm, .... nein, bei Dir würde ich nicht davon reden, dass die Häufung beachtet werden muss.
    aaaber, .... ich sehe gerade, .... bei Alexander 79 könnte man eventuell, vielleicht, vielleicht aber auch doch nicht, etwas beanstanden.

    Mal ehrlich, glaubst Du man kann aus der Entfernung etwas zu einer Elektrischen Anlage sagen?


    @Der Standart:
    Ich, mit meinem elektrotechnischen Halbwissen
    ist schon mal ein guter Ansatz

    Den hätte ich am Liebsten rausgeschmissen.
    Warum hat Du es nicht getan?


    Diese Diskussion ist als solche schon absurd, scheinbar haben aber das nur die Elektroinstallateure bemerkt, liegen auf der Couch und lassen Euch mal machen.
    Der reine Spannungsfall beschränkt einen 16A Stromkreis auf 17m.
    Punkt.

    Wenn dazu noch die Häufung beachtet werden soll, reduzieren sich diese 17m noch einmal um den jeweils notwendigen Faktor.

    Aber diskutiert mal weiter, Ihr wisst schon, wovon Ihr redet ... .

    Gruß Jörg


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  • coliflower
    antwortet
    Dann ist es fast perfekt :-)
    Jetzt muss der Ersteller noch drauf hinweisen/aufklären - analog zu AGB-Regelung :-)

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  • Alexander79
    antwortet
    Zitat von coliflower Beitrag anzeigen
    Wenn diese DIN ein Vertragsbestandteil ist und ich vom Elektriker (=„Sachverständigenhaftung“) aufgeklärt wurde, dann bin ich als Eigentümer und Besteller der Werkleistung für unsachgemäße Nutzung verantwortlich.
    Diese DIN ist immer Vertragsbestandteil.
    Einmal weil das EVU wissen will, welche Leistung über ihre Netze geht wird ja auch im Zählerantrag angeben und zweitens, weil in der Netzanschlußverordnung eine elektrische Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet werden muß.

    Zitat von DerStandart Beitrag anzeigen

    Der normale Hausbauer weiß nicht, inwiefern er irgendwas belasten darf, oder nicht. Der sieht eine Steckdose, die liefert Spannung ... und da wird dann etwas angeschlossen. Fertig. Irgendwelche DIN Normen interessieren da nicht bzw. die sind den normalen Hausbauer auch nicht bekannt.
    Das ist das Problem des Eigentümers bzw mit seiner Brandversicherung.
    Er bestellt gemäß Lastenheft und Zählerantrag eine Leistungsverbrauch in der Regel nach DIN.
    Wenn er sich nicht schlau macht wieviel Leistung das tatsächlich ist, ist das sein Problem.
    Die DIN sagt aus, daß dies und jenes vorhanden ist und geht von einem Gleichzeitigkeitsfaktor aus.
    Sollte nichts anderes vereinbart sein kann der Elektriker die Anlage nur nach DIN errichten.
    Wenn der Anlagenbetreiber die Anlage dann nicht Normgerecht betreibt, weil er ein Jungen hat der meint mit Verlängerungskabel aus jedem Zimmer nen 3 KW Tauchsieder anzuschließen um sein ein 50m³ Galvanisierbecken zu betreiben, wie willst du dann den Anlagenersteller dafür verantwortlich machen?
    Zuletzt geändert von Alexander79; 11.11.2015, 12:37.

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  • evolution
    antwortet
    .....

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  • DerStandart
    antwortet
    Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
    Wie oft muß man noch sagen das Häufung nur in Betracht kommt, wenn ein Leiter mit mehr als 30% dauerhaft seiner Belastbarkeit belastet wird.
    Wenn jemand meint, er muß jeden Raum mit nem 3KW Heizlüfter heizen dann lasse ich mir das eingehen.
    Aber ich sehe dann hier immernoch nicht die Schuld beim Elektriker, sondern beim Eigentümer wenn er die Leitungen im nicht gebrauchsüblichen Maße betreibt.
    Der normale Hausbauer weiß nicht, inwiefern er irgendwas belasten darf, oder nicht. Der sieht eine Steckdose, die liefert Spannung ... und da wird dann etwas angeschlossen. Fertig. Irgendwelche DIN Normen interessieren da nicht bzw. die sind den normalen Hausbauer auch nicht bekannt.

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