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    Blitzschutz ja/nein

    Servus,

    ich überlege gerade ob ein Blitzschutz für mein EFH notwendig ist. Klar kann immer auf Nummer sicher gehen, aber das Risiko könnte eher gering sein.

    Wir bauen mit Flachdach und unser Haus ist ca. 6,40 hoch + 80cm Sat-Antenne (mit Erdung das Mastes nach VDE). Um uns sind zwei weitere Häuser in 6m und 12m Entfernung. Beide höher als unsere (ca. 8,5m). Ein Wald ist ca. 25m entfernt und mehrere Hochhäuser stehen ca. 150m entfernt.

    Es gab mal eine Checkliste vom TÜV Reihnland welche genau auf sowas eingeht. Leider finde ich diese nicht im Internet.

    Auch wenn man sich nie sicher sein kann, so sollte das Risiko eines direkten Blitzeinschlags eher gering sein. Was meint ihr?

    PS: Meine Elektroinstallation will ich natürlich schon gegen Überspannung von innen schützen, ich meine hier aber eher das Risiko von Elementarschäden.


    #2
    Die Chance auf Überspannung ist auf jeden Fall deutlich höher, wie die eines direkten Blitzschlags.
    Ich würde vermutlich auch nur Überspannungsschutzeinrichtung verbauen.

    Wobei es auch darauf ankommt, was die Versicherung zu Überspannungsschäden sagt...

    Kann man immer aus mehreren Perspektiven argumentieren.

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      #3
      Schau mal bei der Fa.Dehn, evtl. hilft dir da was weiter http://www.dehn.de/de/downloads

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        #4
        Zitat von jazer Beitrag anzeigen
        ich überlege gerade ob ein Blitzschutz für mein EFH notwendig ist. Klar kann immer auf Nummer sicher gehen, aber das Risiko könnte eher gering sein.
        Könnte ist Konjunktiv und besagt über die echte Gefährdungslage: NICHTS!

        Zitat von jazer Beitrag anzeigen
        Wir bauen mit Flachdach und unser Haus ist ca. 6,40 hoch + 80cm Sat-Antenne (mit Erdung das Mastes nach VDE).
        Neue Antennen sollen möglichst nach dem Stand der Technik im Schutzraum LPZ 0B getrennter Fangeinrichtungen errichtet werden, weil die Antennenanlage und die angeschlossenen Endgeräte nur so optimal gegen Teilblitzströme geschützt sind.

        Wer sich um Blitz- und Überspannungsschutz ernsthafte Gedanken macht, sollte keinesfalls den Erdungsleiter als Blitzeinleiter innen verlegen lassen und bei Direkterdung darauf achten, dass die Mastschelle und die Haupterdungsschiene Klasse H = 100 kA blitzstromtragfähig zertifiziert sind. Nur mit solchen Bauteilen kann der Erdungsleiter die zugedachte Funktion erfüllen und nur so entspricht es auch der für Antennensicherheit maßgeblichen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06.

        Nicht jeder Elektriker ist auch ein Antennenprofi mit Antennenmessgerät, nur noch wenige können gemäß Vertragsvereinbarung mit dem VNB ein VDE-Auswahlbo vorweisen und kennen die Bestimmungen der für Antennensicherheit maßgeblichen IEC 60728-11 und der Blitzschutznormenreihe IEC 62305. Für den Fall, dass du keinen Ausnahme-Elektriker beauftragt hast, ein prophylaktischer Link in einen Nachbarthread.

        Falls es sich um einen Neubau handelt und Fundament-/Ringerder noch nicht -wie leider noch immer üblich- normwidrig entgegen DIN 18014 ohne Messdokumention durch das Rohbauunternehmen verlegt wurde, kann man noch vorbeugen. Für Gebäude mit einer Blitzschutzanlage gelten für die Verbinder und Maschenweiten erhöhte Anforderungen.

        Zitat von jazer Beitrag anzeigen
        Um uns sind zwei weitere Häuser in 6m und 12m Entfernung. Beide höher als unsere (ca. 8,5m). Ein Wald ist ca. 25m entfernt und mehrere Hochhäuser stehen ca. 150m entfernt.
        Bei einer professionellen Risikoberechnung nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) ergibt weder der Wald in 25 m noch die Hochhäusern in 150 m Entfernung die hier erhoffte signifikante Minderung der Risikofaktoren.

        Zitat von jazer Beitrag anzeigen
        Auch wenn man sich nie sicher sein kann, so sollte das Risiko eines direkten Blitzeinschlags eher gering sein. Was meint ihr?
        Das Risiko eines Blitzschlags ist selbst in Regionen mit höherer Blitzdichte noch objektiv gering und die mittelbaren Überspannungs-Schadenssummen weit höher als die durch jeden Blitz verursachten direkten Blitzschäden. Trotzdem ist die Schadenssumme nach GdV-Bilanz beeindruckend.
        Zuletzt geändert von Dipol; 24.01.2016, 19:53.

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          #5
          Vielen Dank für die wertvollen Infos.

          Dipol Viele deiner Bedenken teile ich. Allerdings lese ich...

          1. Zur Erdung muss der Mast auf kürzestem Weg über einen ge- eigneten Erdungsleiter mit der Blitzschutzanlage des Gebäudes verbunden sein, falls keine Blitzschutzanlage vorhanden ist: mit der Gebäudeerdung.
            ...

            Geeignet als Erdungsleiter
            - ist ein Einzelmassivdraht mit einem Querschnitt von min. 16 mm2 Kupfer, min. 25 mm2 Aluminium oder min. 50 mm2 Stahl.





          Würde jetzt eine 16 mm2 innenliegende Kupferleitung-Leitung (NYM?) an die angeschlossene Hauserdung reichen? Oder muss ich so eine Leitung immer aussen führen?

          Und wenn aussen - er macht dann die Installation? Der Elli, Rohbauer oder Dachdecker?

          PS: Ich habe schon mehrfach gelesen, dass für die Erdung eine Messdokumention erstellt werden muss. Mein Rohbauer hat die Erdung (ohne meine Kenntnisse) schon verlegt gehabt. Eine Messdokumention ist nicht vorhanden (wieso auch, haben die bisher noch nie machen müssen!?). Soll ich die von ihm einfordern oder einen E-Meister machen lassen?

          Referenz

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            #6
            Zitat von jazer Beitrag anzeigen
            Würde jetzt eine 16 mm2 innenliegende Kupferleitung-Leitung (NYM?) an die angeschlossene Hauserdung reichen? Oder muss ich so eine Leitung immer aussen führen?
            Nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) ist nur bei Ableitungen von Blitzschutzanlagen oder getrennter Fangstangen die Einhaltung von Trennungsabständen gefordert. Bei Erdungsleitern von Antennen, welche ja die ganze Blitzlast allein tragen müssen und stärker als ein 50 mm² Blitzableiter erwärmt werden, bleibt es der meist fehlenden blitzschutztechnischen Kompetenz des Installateurs überlassen, ob gefährliche Näherungen vermieden werden.

            Zitat von jazer Beitrag anzeigen
            Und wenn aussen - er macht dann die Installation? Der Elli, Rohbauer oder Dachdecker?
            Arbeiten an Blitzschutzanlagen und die Montage getrennter Fangeinrichtungen sind qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten. Da es keinen Handwerksberuf Blitzschutzbauer gibt, sind die noch rarer als Elektrofachkräfte mit VDE Auswahlabo. Für Eisenbiegerei genügt eine Firma, die für Äußeren Blitzschutz geprüft ist.

            Konzessionierte Elektrofachkräfte sind per se keine Blitzschutzfachkräfte und auf die Ausführung konventioneller Direkterdungen und PA beschränkt.

            Zitat von jazer Beitrag anzeigen
            PS: Ich habe schon mehrfach gelesen, dass für die Erdung eine Messdokumention erstellt werden muss. Mein Rohbauer hat die Erdung (ohne meine Kenntnisse) schon verlegt gehabt. Eine Messdokumention ist nicht vorhanden (wieso auch, haben die bisher noch nie machen müssen!?). Soll ich die von ihm einfordern oder einen E-Meister machen lassen?
            Kondoliere!

            Nur ein Architekt und Rohbauunternehmen mehr, für die die Bestimmungen nach DIN 18014:2007-09 noch viel zu neu sind um sie "schon" zu kennen. Der Einbau von Fundament-/Ringerdern muss durch konzessionerte Elektrofachkräfte oder unter deren Regie erfolgen. Nachträglich kann man nur noch den Erdungswiderstand messen, ob die Ausführung der aktuellen DIN 18014:2014-03 entspricht, ist nicht mehr feststellbar.

            In der KATHREIN-Grafik ist eine suboptimale Antennen-Direkterdung nach den Anerkannten Regeln der Technik (= Norm-Minimum) mit schleifenfreiem PA (Anschluss nur am geerdeten Antennenträger) dargestellt. Wo keine eigene Anschlussfahne an Fundament-/Ringerder eingeplant wurde, bleibt nur ein blitzstromtragfähiger Erdungsanschluss mit min. 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 50 mm² Blitzableiterdraht an die Haupterdungsschiene, wobei die Blitzstromtragfähigkeit der Erdungsanlage unbekannt ist.

            Ohne detaillierte Fotos des Band- oder Rundeisen in der Bodenplatte und eines heute meist erforderlichen Ringerders, kann nachträglich niemand die Tauglichkeit und Normkonformität der Erdungsanlage beurteilen und welche Zusatzmaßnahmen erforderlich sind.

            Undokumentierte Erdungsanlagen sind nicht abnahmefähig und es fehlt auch die Basis für die Zähleranmeldung. Ein Eli, der mit Röntgenaugen entgegen NAV die Anlage hinterher als ordnungsgemäß bestätigt, findet sich erfahrungsgemäß immer. Zum Fundamenterdern Publikationen des Sachverständigen Kleiske.
            Zuletzt geändert von Dipol; 25.01.2016, 11:54.

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