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    #16
    Zitat von marsie Beitrag anzeigen
    So lange man nicht grob Fahrlässig handelt, würden die zahlen. Klar, im Ernstfall nützt mir die Aussage nix :-)
    Sagst es doch selbst, solange du nicht grob fahrlässig handelst.
    Grob fahrlässig ist wenn du die notwendige Sorgfalt grob außer Acht läßt.
    Sprich, du weiß eigentlich das was du machst falsch ist.
    Auf jedem Elektroartikel steht, Installation nur durch Elektrofachkraft, wenn du es als Laie anschließt handelst du grob fahrlässig, weil du genau wissen hättest müssen das es falsch ist.

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      #17
      War da nicht mal was mit "nach der Steckdose darf der Hausbesitzer alles"? Dann einfach direkt hinter dem Zähler eine 63A CEE Steckdose mit Stecker montieren

      Ach ja, Waschbecken und Toiletten habe ich auch selber angeschlossen, ist ja auch wirklich trivial. Allerdings bezweifle ich, das in Deutschland mehr als 10% der Häuser den harten Kriterien der TAB/VDE/... standhalten bzw. dort kein Besitzer "illegalerweise" selbst etwas geändert hat. Darf man eigentlich eine Lampe anschliessen? Ich denke streng genommen nicht.

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        #18
        Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
        Sagst es doch selbst, solange du nicht grob fahrlässig handelst.
        Grob fahrlässig ist wenn du die notwendige Sorgfalt grob außer Acht läßt.
        Sprich, du weiß eigentlich das was du machst falsch ist.
        Auf jedem Elektroartikel steht, Installation nur durch Elektrofachkraft, wenn du es als Laie anschließt handelst du grob fahrlässig, weil du genau wissen hättest müssen das es falsch ist.
        Aber warum sollte mich das interessieren, was auf den Artikeln steht? Das ist ja nicht verbindlich, oder? Ich mein, es steht auch auf den Packungen, dass Rauchen tödlich ist, trotzdem darf man das... Gibt es eine gesetzliche Regelung, die mir das verbietet?

        EDIT: Habs gefunden NAV §13. Finde ich aber sehr krass ausgelegt. Wenn man bedenkt, was manche Elektriker rum pfuschen, wären einige Häuser sicherere, wenn die Eigentümer es selber gemacht hätten. Aktueller Fall hier: 3 Elektriker haben mir geraten, alle Leitungen schön in die Ecken zu drücken, damit die Putzer da nix kaputt machen. :-)
        Zuletzt geändert von marsie; 06.09.2016, 21:43.

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          #19
          Zitat von marsie Beitrag anzeigen
          Aber warum sollte mich das interessieren, was auf den Artikeln steht? Das ist ja nicht verbindlich, oder? Ich mein, es steht auch auf den Packungen, dass Rauchen tödlich ist, trotzdem darf man das... Gibt es eine gesetzliche Regelung, die mir das verbietet?
          Weil eine Bedienungsanleitung bindend ist, es gibt hier zwar erstmal keine straf oder ordnungsrechtliche Konsequenzen, aber eben Haftungsrechtliche.
          Wenn du durchs rauchen krank wirst kannst du danach auch niemand verklagen und sagen ich wußte es nicht.
          Das Gleiche zum Beispiel bei Feuerwerkskörpern.
          Versuch doch mal eine Rakete in deiner Wohnung anzuzünden und danach den Hersteller zu verklagen weil deine Bude abgefackelt ist.
          Auch das ist grob fahrlässig, da du die notwendige Sorgfalt grob außer Acht gelassen hast und die Herstellerangaben missachtet hast.
          Sicher brennt nicht jeden Tag ein Wohnhaus ab, weil jemand einen FI falsch eingebaut hat.
          Es stirbt auch nicht jeden Tag ein Mensch weil L1 und Schutzleiter an der Steckdose vertauscht wurde.
          Aber wenn so etwas passiert musst du mit alle straf, haftungs und persönlichen Konsequenzen leben.

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            #20
            Ich hab meine Gebäude- und Hausratversicherung extra im Premium-Tarif abgeschlossen, die auch im Falle "grober Fahrlässigkeit" zahlt.
            Auch, aber ncht nur wegen viel Eigenleistung.
            OpenKNX www.openknx.de | NanoBCU und OpenKNX-HW verfügbar

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              #21
              Zitat von SirSydom Beitrag anzeigen
              Ich hab meine Gebäude- und Hausratversicherung extra im Premium-Tarif abgeschlossen, die auch im Falle "grober Fahrlässigkeit" zahlt.
              Auch, aber ncht nur wegen viel Eigenleistung.
              Die nützt dir aber auch nichts für Straftaten wie zb fahrlässiger Brandstiftung oder fahrlässiger Körperverletzung/Tötung.
              Genausowenig wie aufgrund von selbständig durchgeführten Elektroinstallationen dir das EVU den Strom fristlos abschalten darf.

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                #22
                Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
                Weil eine Bedienungsanleitung bindend ist, es gibt hier zwar erstmal keine straf oder ordnungsrechtliche Konsequenzen, aber eben Haftungsrechtliche.
                Ja genau. Und genau deswegen steht bei JEDEM Artikel in den Sicherheitshinweisen, dass man Kieselsteine nicht esen und Haustierre nicht in der Mikrowelle trocknen darf. Unmengen an Wald wird abgeholzt, um solchen Unsinn zu drucken. Für die EIGENTLICHE Bedienungsanleitung mit ECHTEM Nutzinhalt bleibt dann kein Platz mehr.

                Kotzen könnte ich bei dieser Paragrafenreiterei...

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                  #23
                  Zitat von derneugierige Beitrag anzeigen
                  Ja genau. Und genau deswegen steht bei JEDEM Artikel in den Sicherheitshinweisen, dass man Kieselsteine nicht esen und Haustierre nicht in der Mikrowelle trocknen darf. Unmengen an Wald wird abgeholzt, um solchen Unsinn zu drucken. Für die EIGENTLICHE Bedienungsanleitung mit ECHTEM Nutzinhalt bleibt dann kein Platz mehr.

                  Kotzen könnte ich bei dieser Paragrafenreiterei...
                  Tja und leider gibt es genug intelligente Menschen die soetwas schon gemacht haben oder sich am Kaffee verbrennen, weil sie nicht wussten das Kaffee auch heiß sein kann.

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                    #24
                    Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
                    Tja und leider gibt es genug intelligente Menschen die soetwas schon gemacht haben oder sich am Kaffee verbrennen, weil sie nicht wussten das Kaffee auch heiß sein kann.
                    Und weil EINER sowas gemacht hat, muss man MILLIONEN mit unsinnigen Belehrungen beglücken und Unmengen an Wald vernichten.

                    Wäre es nicht sinnvoller, diesen EINEN Intelligenzbolzen einer Darwin-Lösung zu überlassen?

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                      #25
                      Zitat von derneugierige Beitrag anzeigen
                      Und weil EINER sowas gemacht hat, muss man MILLIONEN mit unsinnigen Belehrungen beglücken und Unmengen an Wald vernichten.

                      Wäre es nicht sinnvoller, diesen EINEN Intelligenzbolzen einer Darwin-Lösung zu überlassen?
                      Da brauchen wir nicht diskutieren.
                      Fakt ist, nur Elektrofachkräfte dürfen Elektroartikel anschließen und erstellen, erweitern oder instandhalten von Elektrischen Anlagen die ans öffentliche Netz angeschlossen sind dürfen nur Elektromeister die eine Konzession für das EVU haben.
                      So stehts im Gesetz.
                      Wenn dir das nicht paßt wende dich an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages oder lebe mit allen Konsequenzen wenn etwas passiert oder baue eine Insellösung für dein Haus.
                      Dann kann dir die NAV egal sein.
                      Das Problem ist ja auch das die meißten denken, nur weils frei verkäuflich ist kann ich machen was ich will.
                      Sieht man ja hier im Forum.
                      99% der User verhalten sich illegal.
                      Also ist das mit dem einen falsch, es sind viel mehr 99,9% die eine Darwin Lösung bräuchten.

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                        #26
                        Am Ende der Tage entscheidet das ein Richter und was dabei rauskommt weiss niemand genau. Eine rechtliche Einschätzung zu dem Sachverhalt habe ich z.B. hier gefunden:

                        http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohn...--f120515.html

                        Diese deckt sich auch mit der Rückmeldung meines eben angerufenen Versicherers (bei dem grobe Fahrlässigkeit mit versichert ist).

                        Nebenbei: bei uns waren bei sämtlichen Deckeneinbauspots nur Phase und Null, nicht aber Erde angeschlossen (trotz dafür vorgesehener Klemme). Wenn die Phase mal rausrutscht und auf dem gefrästen, nicht lackierten Alu-Gehäuse zu liegen kommt ist das "ungünstig". Wer hats gebaut? Der Elektriker. Wer hats gemerkt und behoben? Der Bauherr.
                        Zuletzt geändert von derBert; 07.09.2016, 12:07.
                        Beste Grüße!
                        "derBert"

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                          #27
                          Zitat von derBert Beitrag anzeigen
                          Am Ende der Tage entscheidet das ein Richter und was dabei rauskommt weiss niemand genau. Eine rechtliche Einschätzung zu dem Sachverhalt habe ich z.B. hier gefunden:

                          http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohn...--f120515.html
                          Der Herr Anwalt hat es schon richtig geschrieben, nur richtig schlau gemacht hat er sich leider nicht.
                          Er sagte ja, sofern es keine gesetzliche Regelung gibt das Arbeiten von einer Fachfirma ausgeführt werden müssen, leider hat er die Netzanschlußverordnung nicht gefunden.
                          Die Netzanschlußverordnung ist sehr wohl ein Gesetz und die besagt das elektrische Anlagen eben nur errichtet, erweitert und instandgehalten werden dürfen wenn die Arbeit von einem Fachbetrieb mit entsprechender Konzession durchgeführt wird.
                          Ergo: -> GoTo Petitionsausschuß.


                          Zitat von derBert Beitrag anzeigen
                          Nebenbei: bei uns waren bei sämtlichen Deckeneinbauspots nur Phase und Null, nicht aber Erde angeschlossen (trotz dafür vorgesehener Klemme). Wenn die Phase mal rausrutscht und auf dem gefrästen, nicht lackierten Alu-Gehäuse zu liegen kommt ist das "ungünstig". Wer hats gebaut? Der Elektriker. Wer hats gemerkt und behoben? Der Bauherr.
                          Ja mei, was willst du mir damit sagen?
                          Es gibt sicherlich genug Leute die keinen Führerschein haben und besser Autofahren können als ein 95jähriger und?
                          Der Unterschied, der eine darfs und der andere darfs trotzdem nicht.

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                            #28
                            Ich sage nur eines:
                            Es gibt gute und schlechte Elektriker und es gibt fähige und unfähige Bauherren.

                            OT:
                            fahrlässiger Brandstiftung
                            Brandstifung kann nur versucht oder vorsätzlich sein .. Brandstiftung heißt ich möchte das Feuer legen, wenn es gelingt, dann vorsätzlich, wenn nicht, dann versuchte.
                            Das enftachen eines Feuers kann auch fahrlässig sein ;-)
                            Danke und LG, Dariusz
                            GIRA | ENERTEX | MDT | MEANWELL | 24VDC LED | iBEMI | EDOMI | ETS5 | DS214+ | KNX/RS232-GW-ROTEL

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                              #29
                              Zitat von coliflower Beitrag anzeigen
                              Brandstifung kann nur versucht oder vorsätzlich sein .. Brandstiftung heißt ich möchte das Feuer legen, wenn es gelingt, dann vorsätzlich, wenn nicht, dann versuchte.
                              Achso...
                              Das mag vielleicht in Österreich sein.
                              In Deutschland gibts sehrwohl den Straftatbestand der fahrlässigen Brandstiftung.
                              https://dejure.org/gesetze/StGB/306d.html

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                                #30
                                Danke und LG, Dariusz
                                GIRA | ENERTEX | MDT | MEANWELL | 24VDC LED | iBEMI | EDOMI | ETS5 | DS214+ | KNX/RS232-GW-ROTEL

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