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    #31
    Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
    Da brauchen wir nicht diskutieren.
    Stimmt. Und ändern können wir daran eh nichts...

    99% der User verhalten sich illegal.
    Das mag wohl stimmen. Trifft aber nicht nur auf die User dieses Forums zu. Die meisten Straftaten werden immer noch im Strassenverkehr begangen.

    Also ist das mit dem einen falsch, es sind viel mehr 99,9% die eine Darwin Lösung bräuchten.
    Nein!

    Du musst unterscheiden zwischen denen, die sich informieren und die Arbeit fachgerecht (wenn auch möglicherweise illegal) ausführen und denjenigen, die einfach planlos drauflosbasteln. Letztere würden auch Kieselsteine essen. Bei diesen würde die Darwin-Lösung Sinn ergeben. Erstere informieren sich hier in diesem Forum und beugen dadurch der Darwin-Lösung vor.

    Den Usern dieses Forums pauschal illegales Handeln vorzuhalten ist auch nicht gerade zielführend. Gerade mit KNX kann man die 230v/400v-Seite wunderbar von der Bus-Seite trennen. Warum bitte sollte der Bauherr die Bus-Installation nicht in Eigenleistung erbringen dürfen?

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      #32
      Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
      Sieht man ja hier im Forum.
      99% der User verhalten sich illegal.
      Also ist das mit dem einen falsch, es sind viel mehr 99,9% die eine Darwin Lösung bräuchten.
      Du unterstellst also 99.9% der User dieses Forums, dass sie nicht in der Lage sind, einen Kieselstein von einem Nahrungsmittel zu unterscheiden?!?

      Gewagte These...

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        #33
        Naja, der NAV §13 gilt ja nur in Zusammenhang mit dem öffentlichen Netz. Also darf ich, wenn ich zum Beispiel autark lebe, alles anschließen, was ich will, weil da das Gesetz nicht gilt, oder?
        Und dann wird in §13 die Instandhaltung extra rausgenommen, darf ich also auch durchführen. Ist die Frage, was dazu zählt.

        Ob ne Bedienungsanleitung bindend ist würde ich erstmal nicht so sehen. Die Herstellerangaben sollen den Hersteller schützen, klar. Aber nur weil ich etwas mit dem Gerät mache, was nicht vorgesehen ist, mach ich mich ja nicht strafbar. Als Beispiel: Mein MP3 Player ist nur bis 40° C zugelassen. Trotzdem darf ich den in Backofen werfen, wenn ich Lust habe. Klar, ich kann dann den Hersteller nicht verantwortlich dafür machen, dass der MP3 Player schmilzt, aber ich kann auch nicht verklagt werden, weil ich das mache.

        Auch richtig: Wenn dadurch mein Haus abbrennt, weil ich den MP3 Player im Backofen gelegt habe, ist das wahrscheinlich grob fahrlässig. Lass ich den aber einfach im Haus liegen, und durch einen blöden Zufall wird er durch Sonne, etc so warm, dass er brennt, wäre es nicht mehr grob fahrlässig.

        Ob schon das anschließen einer Steckdose grob fahrlässig ist, wage ich zu bezweifeln. Ok, verboten nach NAV $13, aber ob das auch für die Versicherung gilt?

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          #34
          Ich merke wir sind uns alle einig

          Ich hab dann auch mal bei meinem Versicherungsmarkler angefragt, mal sehen was der so sagt.

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            #35
            99% der User verhalten sich illegal.
            Wahnsinn. Und dennoch fackeln nicht 99 von 100 Häusern der Elektroabteilungsbesucher von Baumärkten wegen "unfähigkeit" ab und es sterben auch nicht 99 von 100 dieser Kunden. Wieso eigentlich? Okay, das ist eine leichte übertreibung...

            Aus NAV §13

            Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden
            Soweit so gut. Also darf das erste inbetriebnehmen/installieren einer Anlage mit ihrem Zähler und allem was zu diesem Zeitpunkt am Netz hängt nur ein konzessionierter Elektriker machen. Leuchtet ein. Wäre ja noch schöner wenn der geneigte Hobby-Bastler selbst an "die Panzersicherung" ran geht.

            Weiter im Text:

            Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten.
            Und Satz 4 lautet:

            im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.
            Wenn ich das richtig verstanden habe (man mag mich korrigieren oder gleich steinigen, ich duck mich vorsichthalber schon mal), dann darf auch ein nicht konzessionierter/beim Netzbetreiber eingetragener INstallateur eine gebrochene Steckdosenabdeckung tauschen, eine Lampe aufhängen, eine Glühbirne wechseln oder einen Lichtschalter austauschen.

            Und was unterscheidet dann den Haus-und-Hof-vom-Dorf-Elektriker vom "beim Netzbetreiber eingetragenen Installateur" und vom "fähigen Bauherren"?

            Eigentlich nur die Eintragung beim Netzbetreiber und die entsprechenden Fähigkeiten. Da ich keinen Elektriker kenne (ich kenne in der Zahl 3), der bei so genannten Aktionen gleich ein Messprotokoll in zweifacher Ausfertigung und Unterschrift anfertigt, gehe ich mal davon aus, dass vieles was hier diskutiert wird, heißer gekocht als es gegessen wird.
            Zuletzt geändert von tuxedo; 07.09.2016, 14:43.

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              #36
              Unter Satz 4 verstehe ich den ganzen Satz:
              Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.
              Wenn Satz 4 also nicht gilt, würde ich dass so verstehen, dass jeder seine Elektrik instand halten darf. Wie weit das geht, weiß ich aber auch nicht...

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                #37
                Zitat von derneugierige Beitrag anzeigen
                Du unterstellst also 99.9% der User dieses Forums, dass sie nicht in der Lage sind, einen Kieselstein von einem Nahrungsmittel zu unterscheiden?!?
                Ich habe kein Wort von Kieselstein gesagt.
                Ich habe nur gesagt das sich hier fast alle illegal verhalten, weil sie ihre Anlage illegal errichten, erweitern oder instand halten.

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                  #38
                  Zitat von Alexander79 Beitrag anzeigen
                  Ich habe kein Wort von Kieselstein gesagt.
                  Und ich habe nichts von illegalität gesagt. Ich habe mich darüber aufgeregt, dass man bei jedem Produkt eine Tonne Papier geliefert bekommt, in der solche Selbstverständlichkeiten wie "Iss keine Kieselsteine" stehen.

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                    #39
                    Zitat von marsie Beitrag anzeigen
                    Wenn Satz 4 also nicht gilt, würde ich dass so verstehen, dass jeder seine Elektrik instand halten darf. Wie weit das geht, weiß ich aber auch nicht...
                    Instandhalten heißt tausch 1 gegen 1.
                    Alles was du machst was den Ist Zustand verändert ist kein Instandhalten mehr.
                    Wobei ich jetzt nicht wetten möchte ob in irgendwelchen anderen Rechtsvorschriften oder anerkannten Regeln eine Qualifikation als Elektrofachkraft vorschreibt.
                    Der Satz 4 gilt ja nur dafür nicht, daß die Firma im Installateurverzeichnis des EVU steht.
                    Ein Schluß daraus ziehen das nun jeder rumwerkeln darf kannst du nicht ableiten.

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                      #40
                      Einer meiner Sportkameraden ist Jurist bei einer großen Versicherung und ihn habe ich dann auch aus eigenem Interesse gefragt. Also: Ist ein Brand oder sonstiger Gebäudeschaden ursächlich auf Mängel in der elektrischen Installation (Ausführung und Material) zurückzuführen, so kann die Versicherung ganz oder teilweise die Zahlung verweigern. Klar.

                      Speziell auch bei mangelhaftem Material kann sich der Hersteller dieses Materials, der normalerweise in Regress genommen werden könnte, darauf berufen, dass das Material eben nicht von einer Elektrofachkraft eingebaut wurde (die ja bei einer Prüfung vor Einbau den Mangel hätte feststellen können).

                      Auch wenn der Schaden durch ein an eine Steckdose angeschlossenes Gerät verursacht wird und die elektrische Installation bis zur Steckdose nicht fachgerecht ausgeführt wurde, wird in aller Regel zumindest ein Teil des Schadens nicht ausgeglichen.

                      Weiterhin meinte mein Mit-Sportler, das allerdings Schäden durch "Laienarbeit" eher selten seien, die geneigten Laien hätten doch in aller Regel genügend "Fachkunde" angesammelt und oft würde doch eine "Elektrofachkraft" im Hintergrund mitwirken. Die häufigsten auf elektrische "Einflüsse" zurückzuführenden Schäden seien mangelhafte, zu alte und vor allem nicht beaufsichtigte Elektrogeräte und mit einigem Abstand auch alte und mangelhaft gewartete Installationen. Hauptgefahr Nr. 1 also alte Billig-Elektrogeräte die bei Abwesenheit der Hausherren vor sich hin brutzeln, Nr. 2 die Anlage aus den 50er mit original "Stoffkabeln", Nr. 10 "Der Laie".

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                        #41
                        Wie üblich: Frag drei Juristen, erhalte 5 gegensätzliche Antworten... wie gesagt, am Ende entscheidet das ein Richter.
                        Beste Grüße!
                        "derBert"

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                          #42
                          Zitat von mmf Beitrag anzeigen
                          Speziell auch bei mangelhaftem Material kann sich der Hersteller dieses Materials, der normalerweise in Regress genommen werden könnte, darauf berufen, dass das Material eben nicht von einer Elektrofachkraft eingebaut wurde (die ja bei einer Prüfung vor Einbau den Mangel hätte feststellen können).
                          LOL!

                          DIE "Elektrofachkraft", die ein RCD oder einen LS (oder was auch immer) zerlegt um festzustellen, ob innen mangelhaftes Material verbaut wurde, diese "Elektrofachkraft" würde ich gerne mal sehen!

                          Gleiches Thema wie bei den "Sicherheitsdatenblättern": die Hersteller unternehmen alles, um die Verantwortung abzuwälzen. Die A-Karte hat der Verbraucher.

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                            #43
                            Zitat von derneugierige Beitrag anzeigen
                            DIE "Elektrofachkraft", die ein RCD oder einen LS (oder was auch immer) zerlegt um festzustellen, ob innen mangelhaftes Material verbaut wurde, diese "Elektrofachkraft" würde ich gerne mal sehen!
                            Was gibts da zu lachen?
                            Wer sagt das man einen RCD auseinerbauen muß um festzustellen ob er defekt ist?
                            Dafür gibts Messgeräte.
                            Welche Laie hat denn ein Meßgerät um den Auslösestrom eines FIs zu testen?

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                              #44
                              Und welcher Elektriker macht das? Da wird doch nix gemessen. Alle Installationen, die über eine Firma gemacht wurden (bzw. wo Zeit/Geld eine Rolle spielt), die ich kenne, sind meistens nicht wirklich gut gemacht. Auch nicht schlecht, es wird wohl funktionieren, aber das wars dann auch. Da wird nix gemessen. Wie schon geschrieben, Kabel in die Ecken gedrückt, wenn man Leerrohre erwähnt wird man nur doof angeschaut, Mantel vom NYM Kabel 1 cm vor der Dose schon entfernt, Schlitze so groß, dass ich da bald durch kann. Mag nicht für alle zutreffen, aber ich denke nicht, dass Installationen von Laien in ihrem eigenem Haus schlechter sind. Meistens achtet man gerade da besonders drauf, dass es gut ist. Und sein wir mal ehrlich, eine Steckdose anklemmen ist nun wirklich nicht schwer...

                              Ich finde, dass ist extrem übertrieben. Da kann mit flüssigen Grillanzünder viel mehr passieren, oder Kerzen am Weihnachtsbaum. Trotzdem ists da anscheinend egal...

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                                #45
                                Ich messe jeden Pfurz, den ich in die Luft setze.. und protokolliere das... dafür gibt es Zeugen.
                                Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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