Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erfahrungen mit Gira Türstation Video +TKS-IP-Gateway+ G1 + Homeserver

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    Morphi was führt Dich zu der Aussage? Habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht, dass komplette Gesetz zu studieren. Kannst Du mir mal den entsprechenden Paragraphen nennen?

    Besten Dank!

    Kommentar


      #32
      Zitat von Morphi Beitrag anzeigen
      Dieses ganze "Foto vom Klingler machen" ist ab 25.05.2018 sowieso per Gesetz verboten. Also dürfte die Bildqualität unerheblich sein
      Durch das betätigen eines Klingeltaster einer Türstation willigt man ein, sich per Video Filmen zu lassen. Das wird mit dem Bildspeichern identisch sein. Wenn nein, dann nenne den § gerne.

      Kommentar


        #33
        Hi ihr zwei (Axel u. Toni23),
        Die EU hat über die DSGVO und die darin entsprechenden Paragrafen für alle EU Länder die gleichen Regeln festgelegt. Demnach ist der Sraftatbestand erfüllt, sobald von mir als Privatperson ein Foto angefertigt wird (auf einen digitalen Träger), wenn nicht vorher meine schriftliche Zustimmung erfolgte. Außerdem kann ich jederzeit, nachdem ich schriftlich zunächst meine Zustimmung erteilt habe, diese widerrufen, sodass dann alle Bilder von mir gelöscht werden müssen. Wenn ein EU Land nichts anderes bis zu diesem Stichtag beschließt, gilt diese Regelung.
        Eine stille Zustimmung zB durch Klingeln an der Tür oder Einloggen in sozialen Medien (etc.) ist nur dann mit einer schriftlichen Zustimmung gleichzusetzen, wenn demjenigen eine entsprechende Aufklärung zuteil wurde. Ein einfaches Kamerasymbol an der Klingel - was kaum jemand hat - reicht da nicht aus, denn dem Klingler muss klar gemacht werden, dass wenn er klingelt, von ihm ein Bild nicht nur "gestreamt" wird auf die innenliegenden Gegensprechanlagen, sondern auch mit Zeit und Datum auf einer Festplatte gespeichert wird.
        Einzelne Paragrafen zu zitieren ist hinfällig, man kann sich den genauen Wirkungsbereich und auch die einzelnen Definitionen (wie "natürliche Personen", "private oder gewerbliche Nutzung" etc.) in der recht überschaubaren DSGVO oder einschlägigen Anwaltsseiten im Internet durchlesen. Wenn man den 28.05. googelt, kommen haufenweise Seiten.

        Meine persönliche Meinung: gutheißen tu ich das natürlich nicht, schließlich muss man jetzt sogar in der Öffentlichkeit darauf achten, wie man seine Smartphonekamera nutzt und wer ausversehen im Hintergrund drauf sein könnte, der sich daran stört *rolleyes*

        Kommentar


          #34
          Zitat von Morphi Beitrag anzeigen
          Meine persönliche Meinung: gutheißen tu ich das natürlich nicht, schließlich muss man jetzt sogar in der Öffentlichkeit darauf achten, wie man seine Smartphonekamera nutzt und wer ausversehen im Hintergrund drauf sein könnte, der sich daran stört *rolleyes*
          Bisher hatte die Panoramafreiheit aber einen höheren Stellenwert als das Recht am eigenen Bild. Hat sich das dann auch geändert?
          Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

          Kommentar


            #35
            Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
            Bisher hatte die Panoramafreiheit aber einen höheren Stellenwert als das Recht am eigenen Bild. Hat sich das dann auch geändert?
            Unsere Regierung hat bisher - wie so oft - das Thema ausgesessen und nichts dagegen oder dafür unternommen. Man muss hier aber zuerst die Begriffe "Panoramafreiheit", "Recht am eigenen Bild", "Urheberrecht" und "Datenschutz" trennen. Die neue Regelung betrifft zu allererst den Datenschutz auf EU Ebene. Da die Panoramafreiheit eine EU Landesgeschichte ist, steht die eu-rechtliche Festlegung höher und damit bricht es aktuell das niedrigere Recht.
            Bei der Anwendung der Panoramafreiheit war es bisher ja immer so, dass beistehende Passanten als "Beiwerk" galten, solange sie nicht im Fokus standen. Das gilt auch weiterhin, wird aber aufgrund des Datenschutzes "illegal". Denn durch die Speichrung des Bildes auf einen digitalen Datenträger werden auch Datum, Uhrzeit und je nach Kamera in den EXIF Daten auch GPS Position etc. gespeichert. Und genau darüber hat ab dem 28.05. jedes Individuum das Recht, zu entscheiden, wo von ihm/ihr etwas gespeichert werden soll.

            Sehr komplexe Wiese, das wird die nächsten Jahre die Gerichte beschäftigen. Wenn mit zunehmender Versmartung aber zB Postboten an jeder zweiten Türe fotografiert und gespeichert werden, kann das durchaus mal relevant werden.

            Mein Kommentar sollte aber jetzt keine rechtliche Diskussion lostreten, sondern war eher flapsig gemeint.
            Mein aktuelle Nachbar gegenüber zB hat so ne "Smart Kamera" an der Türe nachgerüstet, die eine SD Karte beinhaltet und schon auf Bewegung, neben dem klingeln, reagiert. Theoretisch und praktisch kann man auf seiner SD Karte die gesamten Bewegungen aller Bewohner des Hauses der letzten 4 Wochen nachschauen, da wir im EG wohnen und jeder an seiner Türe vorbei muss. Kann einen stören, mich jetzt ehrlich gesagt nicht. Will sagen, kann bald einige Diskussionen lostreten.
            Zuletzt geändert von Morphi; 07.05.2018, 21:34.

            Kommentar


              #36
              Hmm ... würde ja bedeuten, dass viele Mehrfamilienhäuser oder Wohnblöcke umrüsten müssen. Oder ist lediglich das Speichern das Problem? Also streamen nach dem Klingeln um zu sehen wer da ist -> okay, speichern -> verboten?!

              Kommentar


                #37
                Zitat von Toni23 Beitrag anzeigen
                Also streamen nach dem Klingeln um zu sehen wer da ist -> okay, speichern -> verboten?!
                Nach der aktuellen Fassung korrekt. Das Bild darf nicht auf einem digitalen Speicher landen. Direktes Streaming - wie noch bei analogen Video-Sprechanlangen - ist kein Problem

                Kommentar


                  #38
                  Ich finde es ja eigentlich recht off-topic, aber:

                  Art. 2 – EU-DSGVO – Sachlicher Anwendungsbereich
                  ..
                  2. Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten,
                  c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,

                  Ich bin kein Anwalt, aber das Abspeichern des Bildes einer Türkamera könnte schon noch als ausschließlich persönliche Tätigkeit durchgehen, solange die Bilder nicht veröffentlicht werden.
                  I am hoping the Internet of Incompatible Things mitigates the bad effects of the Internet of Insecure Things.

                  Kommentar


                    #39
                    Zitat von hthoma Beitrag anzeigen
                    Ich finde es ja eigentlich recht off-topic, aber:

                    Art. 2 – EU-DSGVO – Sachlicher Anwendungsbereich
                    ..
                    2. Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten,
                    c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,

                    Ich bin kein Anwalt, aber das Abspeichern des Bildes einer Türkamera könnte schon noch als ausschließlich persönliche Tätigkeit durchgehen, solange die Bilder nicht veröffentlicht werden.
                    Dies ist bereits rege diskutiert worden und dazu gibt es tatsächlich schon eine Auslassung aus höchsten richterlichen Kreisen. Statement dazu:
                    Als "persönliche oder familiäre Tätigkeit" gilt ausschließlich, Freunde und Verwandte bei familiären Tätigkeiten ohne deren vorherige Zustimmung fotografieren zu dürfen (widersprechen diese, darfst du die Bilder natürlich ebenfalls nicht speichern bzw. musst sie löschen). Das schließt grundsätzlich alle dir fremden Personen aus. Auch bedeutet das, wenn du dein Kind beim Fußballspielen fotografierst, dürfen keine anderen Kinder darauf zusehen sein.
                    Da du also deiner Türklingel noch nicht beibringen kannst, wann einer deiner Verwandten vor der Türe steht, oder wann es der Postbote ist, fällt diese definitiv NICHT darunter.

                    Kommentar


                      #40
                      Mit definitiven Aussagen wäre ich vorsichtig. Mein "anderes Hobby" ist die Fotografie. Da gibt es in den entsprechenden Foren auch wilde Diskussionen und es werden rechtliche Koryphäen zitiert, die die Meinung vertreten, daß das Kunsturhebergesetz die DSGVO schlägt und sich bei Personen, die nur "Beiwerk" sind weiter ungefragt fotografiert werden dürfen.

                      Das Beispiel passt jetzt nicht auf die Türkamera. Aber meiner Meinung nach bringt die GSGVO für sehr viele Leute erhebliche Rechtsunsicherheiten und es wird lange dauern, bis diese Unsicherheiten gerichtlich geklärt werden. Was machen z.B. die vielen Firmen, die ihr Gelände überwachen?
                      I am hoping the Internet of Incompatible Things mitigates the bad effects of the Internet of Insecure Things.

                      Kommentar


                        #41
                        Zitat von hthoma Beitrag anzeigen
                        daß das Kunsturhebergesetz die DSGVO schlägt und sich bei Personen, die nur "Beiwerk" sind weiter ungefragt fotografiert werden dürfen.

                        Aber meiner Meinung nach bringt die GSGVO für sehr viele Leute erhebliche Rechtsunsicherheiten und es wird lange dauern, bis diese Unsicherheiten gerichtlich geklärt werden. Was machen z.B. die vielen Firmen, die ihr Gelände überwachen?
                        Ersteres kann rein rechtlich schon gar nicht sein. Dass ist wie, wenn ein Landesgesetz ein Bundesgesetz brechen würde...

                        Bei deiner Meinung bin ich absolut dabei. Die Lösung ist, es sein zu lassen, bis Rechtssicherheit herrscht oder die Anzeige und das entsprechende Bußgeld (bis 20 Mio Euro) in Kauf zu nehmen.

                        Kommentar


                          #42
                          Ich denke auch ... da wir hier alle keine ausgebildeten Anwälte sind würde ich es dabei belassen.
                          Back to the topic: Kamera Gira System 106 - Erfahrungen?? :-)

                          Kommentar


                            #43
                            Zitat von pauly Beitrag anzeigen
                            Funktioniert nun alles insoweit, dass beim Klingeln wohl was im Kameraarchiv abgelegt wird (wie man im QC am korrekten Datum/Uhrzeit sehen kann), aber leider nicht das Kamerabild (Anzeige nur schwarz).

                            Was habe ich vergessen?

                            [QUOTE=pauly;n1229301]Der Versand per E-Mail funktioniert allerdings.../QUOTE]




                            Die Anzeige auch im QC klappt jetzt.

                            Ich habe zwei Türstationen mit jeweils einer Kamera und einem eKey-Fingersensor. Für den Tastendruck Klingel und die Betätigung des eKey hatte ich jeweils ein Kameraarchiv angelegt (also 4 insgesamt).

                            Für die 4 Kameraarchive hatte ich im QC jeweils ein PlugIn "Kamraarchiv" im Quadranten 2 angelegt. Also 4 PlugIns mit jeweils einem Unterelement. Hier wurden dann nur Datum und Uhrzeit des Fotos angezeigt, das Foto selber jedoch nicht (nur schwarz).

                            Nun habe ich nur noch 1 PlugIn "Kameraarchiv" im Quadranten und dort 4 Unterelemente für die 4 Kameraarchive angelegt. Nun werden die Fotos korrekt angezeigt.

                            Es ist mir zwar nicht klar, warum meine erste Variante nicht funktioniert hat, aber zumindest klappt es jetzt mit Variante 2.

                            Kommentar


                              #44
                              Gibt es weitere Erfahrungen zur Kameraqualität des System 106, ist diese mit der Busch Welcome Anlage vergleichbar? Falls es möglich ist Bilder zu exportieren, würde ich mich über einen Upload freuen.

                              Kommentar


                                #45
                                Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
                                Nein, nein nein! Das Update wurde da angekündigt. Man hat davon noch nichts gesehen oder gehört.
                                Hat sich das mittlerweile geändert. Würde es funktionieren ein Steuergerät + TKS-IP-Gateway nehmen und am X1 das Video/Anruf zu empfangen?

                                Gibt es mittlerweile Veränderungen?

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X