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Haftbarkeit bei Jalousien (Wetteralarm, Windgeschwindigkeit)

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    Haftbarkeit bei Jalousien (Wetteralarm, Windgeschwindigkeit)

    Hi,

    bin ich eigentlich haftbar als KNX-Programmierer wenn bei Wind die Jalousien beschädigt werden und die Windgeschwindigkeit, die über die Wetterstationen den Wetteralarm auslöst den herstellerangaben nicht entspricht?

    Wie kann ich mich Rechtlich absichern?

    Was tun wenn der Bauherr/Kunde den Windalarm wert erhöhen will, obwohl der höchste wert laut Jalousie Hersteller eingegeben ist. Bin ich haftbar für Beschädigungen oder muss ich mich schriftlich absichern?

    Danke.

    #2
    Zitat von Joe Beitrag anzeigen
    oder muss ich mich schriftlich absichern?

    Danke.
    Hat noch nie geschadet. Würde ich in dem Fall immer tun.
    Gruß Matthias
    EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
    - PN nur für PERSÖNLICHES!

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      #3
      Klar wenn du einen Parameter einstellst der falsch ist, und die Fassade geht dabei "gassi" dann bist du fallig.

      Ich lasse mir daher egal welches Objekt (Gewerbe oder Privatbau) die Grenzwerte schriftlich vorgeben.

      Genau diese Parameter trage ich dann in die Stationen ein.

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        #4
        Du wirst bei nem Schaden ziemlich sicher haftbar gemacht. Daher immer die Höchstewerte vom Hersteller anfordern (schriftlich) und Grenzwerte nicht überschreiten.

        Wenn das ein Bauhher wirklich will , auf den Haftungsausschluss hinweisen und vor Ausführung schreiftlich absichern (unbedingt).

        Und ne gúte Betriebshaftpflicht ist die Lebensversicherung deiner Firma.
        ____________

        Gruss Norbe

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          #5
          ich unterstelle mal, das dies alles nur gut gemeinte Ratschlage von juristischen Laien sind, denn nach bundesdeutschem Recht dürfen nur sachkundige Personen (Juristen, Verbraucherberatungen) rechtlich beraten. Ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz kann zur Abmahnung führen...

          Ergo: Frage Deinen Anwalt


          und deshalb mache ich das Ding auch zu...

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            #6
            Haftbarkeit bei Jalousien (Wetteralarm, Windgeschwindigkeit)

            Tja, da ists wieder, ich kann aus einem Fall schildern, den wir abgewickelt haben (wohlgemerkt, da ist Ermessen bei und eine Rechtsberatung ists auch nicht!, da hat Alfred mehr als Recht!)

            Kunde von mir erstellt EIB-Anlage für Fassade mit vorgesetzten Jalousien.
            Haus steht exponiert.

            Installateur der Jalousie spricht von max. Windgeschwindigkeit von 3,6 M/S, also 13 KM/H. Das ist dem Hausherrn - nachvollziehbarerweise - zu wenig

            Obendrauf kam noch, daß der Windwächter gar nicht funktioniert hat und auch kein Telegramm gesendet hat.

            Fazit: Wir haben als Haftpflichtversicherung die Jalousien bezahlt, der Installationsfehler - kein Wert vom Windwächter - war klar.

            Die Gebäudeversicherung gegen Sturm zahlt erst bei Windstärke 8, d.H. ab 62-74 Km/H, vorher ists das Problem von Bauherr oder Elektriker.
            Wichtig ist noch zu wissen, daß der Nachweis über die Windstärke beim Kunden liegt, im Zweifel also oft nicht geführt werden kann.

            Wenn Du freiwillig den Maximalwert an Wind für die Jalousien übersteigst, dann kannst Du vor dem Problem stehen, daß Du den Schaden "billigend in kauf genommen hast", da gibts dann von Deiner Vers. auch die lange Nase.

            Der Hausherr hat zuletzt unterschrieben, daß er den Maximalwert nach oben stellen kann, - ist bei der VISU ja kein Problem - aber auf eigenes Risiko.

            Peter
            never fummel a running system...

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              #7
              ....ganz wichtiger Beitrag. Wie können wir uns denn gegen solche Schäden absichern?? Ich habe schon über alles mögliche nachgedacht, Wartungsvertrag etc. Aber wie beweise ich dem Kunden oder dem Planungsbüro das zu diesem Zeitpunkt an der Position des Windwächters nicht die `x` m/s aufgetreten sind?? Wir kennen doch alle das Problem das die allgemeinen Planungsbüros irgend eine Positiondes Windwächters angeben und wir dann per Software aus einem `Lada` einen `Porsche`machen sollen. ( Ich könnte da Bilder schicken, oh je.)
              Gruss Torsten

              sigpic

              www.contrel.de

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                #8
                nur der Ordnung halber:

                Es ist kein Problem, Erfahrungsberichte zu posten oder technische Vorschlage zur "Beweissicherung". Aber bitte keine z. Bsp. fertigen "Haftungsausschlusserklarungen". Auch bitte keine juristische Bewertung: z. Bsp. "Wenn Du das tust, dann haftest Du"...

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                  #9
                  Hallo Ascherff,
                  so hatte ich das auch nicht gedacht, ABER wie gehen wir den richtig vor?? Es muss doch auch dafür einen Standart in Deutschland geben.
                  Mein erstes EIB Projekt hatte ich 1992, seit dem habe ich mindestens ein mal im Jahr das Problem der Beweispflicht, laut IB. Im Moment stehen die `Herbststürme` wieder an. Ich habe div. Projekte in denen einige Ärzte Ihre Arbeit quittieren weil Sie wegen in Sicherheitsposition gefahrener Jalousienen nicht mehr operieren können. Ich weiss schon das das eigendlich ein archiktektonisches Problem ist, aber wer ist am Ende vor Ort??
                  Was gibt es also für Möglichkeiten??

                  Gruss Torsten
                  Gruss Torsten

                  sigpic

                  www.contrel.de

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                    #10
                    Hat vieleicht schon jemand erfahrung mit schriftstücken?
                    Oder erfahrungen ob es mails oder unterschribene Schriftstücke sein müssen.

                    Kommentar


                      #11
                      Ich kann das Problem durchaus verstehen. Dennoch glaube ich nicht, das wir hier in diesem Forum dafür eine Lösung finden, ohne mannigfaltige Gründe für deftige Abmahnungen zu geben.

                      Das Rechtsberatungsgesetz ist sehr umstritten, dennoch gültig und wird jeden Tag angewendet, möglicherweise auch missbraucht.

                      Sobald das Thema zu konkret wird und nicht mehr "von allgemeinem Interesse oder ein allgemeines Problem" ist, beginnt die "Gratwanderung".

                      Ich habe auch keine Lust, jedesmal den Hinweis zu Posten:

                      Die juristischen Diskussionen und Beiträge im Forum ersetzen nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt und sind vollkommen unverbindlich!

                      Ich will die Diskussion über ein solches Thema nicht unterbinden, verweise nur auf recht engen Grenzen!

                      Vielleicht findet sich in diesem Forum ja ein zugelassener Jurist. Der könnte/dürfte uns einiges erzählen .

                      Ansonsten werde ich Beiträge dieser Art sehr genau "unter die Lupe" nehmen; vielleicht zu genau (vielleicht schieße ich auch über das Ziel hinaus), dennoch - Sorry Leute aber solche Dinge können (dem Forum) recht teuer kommen...

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                        #12
                        Du kannst eigentlich nicht mehr tun, als die vorherigen Redner angeraten haben. Genau so mache ich das auch. Also alles bestätigen lassen. Bitte auch daran denken, dass wenn Bauherr eine Überschreitung der Grenzwerte wünscht, der Ausführende im Zweifel der Dumme ist.

                        Für mich ist das ganze Thema, zum. im Objektbereich, nicht zu vernachlässigen. Daher predige ich auch immer den korrekten Einsatz "ordentlicher" Sensorik und Auswerte SW, Datenlogging und vor allem eine ausgeklügelte "Eigensicherheit". Ich/wir haben uns grad auf das Thema "Wetterstationen" und Auswertungen spezialisiert, da wir schon einige wirklich große Anlagen hinter uns haben.

                        Da kenne ich keine Gnade ...

                        LG

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                          #13
                          Meine Meinung zu diesem Thema ist, Alfred hat Recht.
                          Es bedarf zu diesen Aussagen einer fundierten und belastbaren juristischen Aussage. So wie ich die Juristen kenne spielen auch hier dann immer die jeweiligen Umstände eine Rolle. Also Einzelfallentscheidung gefragt und damit ist die besagte "A-Karte" wieder beim Programmierer.
                          Bei mir war zugesagt 7 m/sec. verbindlich. Heute aktuell erfahren, zugesagt, aber nicht eignestellt.

                          Rollobauer geben sehr selten belastbare Aussagen zu diesem Thema. 7 m/sec. scheint realistisch bei Rolladen und ggf. auch bei Jalousien zu sein.
                          Bei Rolladen gilt es zu unterscheiden einmal die Rollos, welche sich vorne, also mit einigem Abstand vom Fenster abrollen. Zwischen Rollo und Fenster bestehen einige cm Luft. Dann gibt es noch Rollos, welche direkt am Fenster herunterlaufen und stabil direkt Halt am Fensterrahmen haben. Hier besteht relativ wenig Luft zwischen Fenster+ Rollo.

                          Die erstgenannten Rollos sind gefährtet, insbesonders auch durch Zugluft bedingt durhc geöffente, gekippte Fenster. Dagegen die letzt genannten halten einiges aus, auch über 7 m/ sec. lt. führender Rollobauer.

                          Bei Jalousien fehlt mir die Erfahrung. Diese bieten Angriffsfläche.

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                            #14
                            Das Problem ist die Beweislast. Der Kunde wird im Zweifel immer behaupten, er hätte nichts gemacht, das ist alles vom Elektriker so eingerichtet... Dann hast Du den schwarzen Peter.
                            Die mit HS habens da einfacher, die könnten evtl. einen Log mitschreiben, Also Startzeit, Startwert usw... Dann kannst Du zumindest beweisen, daß Du das richtig eingestellt hast ( unterschreiben lassen ) und der Kunde das dann und dann selbst verbogen hat.
                            Aber der Richter - der entscheidets am Ende - hat da sehr hohe Anforderungen.

                            Nochmal, die Haftpflicht ist wichtig und auch die Lebensvers. Eures Betriebes, denn die schützt Euch vor Schäden die sowohl vom Eintrittszeitpunkt als auch von der Höhe nicht definierbar sind. Aber diese setzt ein Verschulden nach §823 BGB voraus.

                            Ein Schriftstück wird im Zweifel vom Juristen zerrissen. Bei der Abnahme würde ich das protokollieren, Jalousien eingestellt auf...

                            Wenn Fragen, gerne PN an mich, ich hab da nen Juristen damit beschäftigt.

                            Peter
                            never fummel a running system...

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                              #15
                              Haftbarkeit bei Sicherheitsbefehlen

                              Hallo in die Runde,
                              haben ja schon einige einiges geschrieben.
                              Da wir ja fast nicht anders machen als Jalousielösungen hier nur ein paar Hinweise aus eigener Erfahrung.
                              1. Der Programmierer einer Anlage haftet nur für die Einstellung, die sollten von seinem Auftraggeber übergeben werden. Schriftlich.
                              Er muss sich diese entsprechend zum Gebäude (teilweise Einzelfallprüfung notwendig) übergeben lassen, erhält er in aller Regel vom Rollladen Jalousiebauer also Hersteller Jalousie.

                              Bitte beachten: Dies zählt eben nicht nur für Windsicherheiten, Frost ist ein sehr viel schwierigeres Thema. Bei Großlamellen Quetschungen.

                              2. Wenn man Sensoren liefert haftet man natürlich auch für das Produkt, die in aller Regel durchgereicht wird zum Hersteller.

                              3. Der wichtigste Teil. Die Lage der Sensoren und der Sensor selbst. Schmidt Contrel weis wo von ich rede.
                              Zur Lage der Sensoren. Wir haben Tests durchgeführt wo innerhalb von 2 m an der Fassade, Aufgrund von Stauüberdruck (Flugzeugflügel) sich der Wind um 8 m/s erhöht hat als der Wind auf dem Dach. An Gebäudeecken.
                              Wir haben einen Sensor getestet mit Strömungstechnik (ich nennen bewusst nicht das Fabrikat) der hatte Abweichungen von bis zu 60% je nach dem aus welcher Richtung der Wind kam.
                              Deshalb habe ich auch mein Problem mit dynamischen Windüberwachungen. Es funktioniert ist aber sehr aufwändig.

                              4. Da wir regelmäßig von einem Gutachter in Deutschland zugezogen werden bezüglich dieser Problematik, habe ich mich mal sehr ausführlich mit Ihm darüber unterhalten. Es gibt eine DIN Vorschrift für Rolladen Jalousiebauer die (kein Witz jetzt) 0m/s vorsieht!!!

                              Am Ende gebe ich aber aScherff recht. Rechtsberatung vom Anwalt bitte.
                              Dann ist das Kind aber meistens im Brunnen gefallen.

                              Wir haben Tabellen angelegt für einige Produkte. Wenn man dort einfach 2 m/s weniger einstellt ist man relativ sicher. Nur wenn man nichts erhält!!!
                              Besser Auftraggeber schriftlich geben lassen.
                              Wer Interesse hat einfach melden, stelle diese gerne zur Verfügung.


                              Wir haben mal einen kompletten Workshop abgehalten nur zu diesem Thema mit Windkanal etc. das komplette Programm.
                              schöne Grüsse
                              Frank

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