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Direkter Blitzeinschlag in die Elektroinstallation über eine Außenleuchte :-(

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  • chris_s
    antwortet
    bitte auch die Versicherungsbedingen genau prüfen:

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    Im schlimmsten Fall wird nur Zeitwert ersetzt. Daher genau prüfen.

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  • hthoma
    antwortet
    Zitat von crettig Beitrag anzeigen
    wenn es dann wie bei mir ein mehr oder weniger entferntes Außenkabel erwischt dürfte es kaum Möglichkeiten für einen Schutz geben
    Na ja, Deine Gartenbeleuchtung befindet sich offensichtlich in der Blitzschutzzone 0. Wenn Du jetzt an der Grenze zur Blitzschutzzone 1, also wahrscheinlich an der Durchführung der Stromversorgung der Gartenbeleuchtung durch die Gebäudehülle einen gegeigneten, blitzstromtragfähigen Überspannungsableiter installiert gehabt hättest, dann hätte das die Folgen des Einschlages im Haus mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert oder zumindest deutlich verringert.

    Der Dehn Blitzduktor ist natürlich nicht blitzstromtragfähig, würde also bei einem Direkteinschlag in die Wetterstation am SAT Mast nichts helfen. Daher würde man in einem solchen Fall eine Fangstange im geeigneten Abstand und mit geeigneter Ableitung außen am Haus isoliert montieren, um einen Direkteinschlag zu verhindern.

    Disclaimer: Ich bin keine Blitzschutzfachkraft. Bei weiteren Fragen bitte Beiträge von User Dipol suchen.

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  • crettig
    antwortet
    squeezer

    ... wenn du siehst wie der Blitz bei mir die Lichtschalter von der Wand gesprengt hat, würde ich mal sagen das nützt nix.

    Der Blitzfunke lässt sich von so einem Bauteil sicher nicht aufhalten. Der Blitz kann sicher mehrere Meter überspringen ... die gewaltige Energiemenge muss sich ja zwangsläufig über irgendeinen Weg in die Erde entladen. Da hilft als definierte Ableitung nur eine Blitzschutzanlage und natürlich die Hoffung, dass der Blitz auch in die Ableiter der Blitzschutzanlage einschlägt, wenn es dann wie bei mir ein mehr oder weniger entferntes Außenkabel erwischt dürfte es kaum Möglichkeiten für einen Schutz geben > das ist dann (wie bei mir) Pech.

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  • squeezer
    antwortet
    Vielleicht ist dieser Thread ein Anlass für folgende Frage...

    Mal Angenommen man würde quasi an einem hohen Punkt eines Hauses, vielleicht gerne auch am SAT-Schüssel Mast, eine Wetterstation mit Busankoppler installieren.

    Für wie sinnvoll erachtet Ihr so ein DEHN 925001 KNX Spannungsableiter dort zu installieren? Eigentlich würde ich ja vermuten, dass bei einem direkten Blitz so ein Spannungsableiter quasi unerheblich ist, da nicht ausreichend Leistungsstark.

    Was ist Eure Erfahrung hierzu.....


    Gruß, Mark
    Zuletzt geändert von squeezer; 02.09.2019, 10:31.

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  • Dennis
    antwortet
    Du musst auch nicht den Gutachter der Versicherung nehmen.
    Allerdings kann es sein das du dann das Gutachten selber bezahlen musst.

    Auf jeden Fall ist dieses Gutachten SEHR genau zu prüfen.
    In diesem Fall ist ein Anwalt sehr hilfreich.
    Das Gutachten mit zur Erstberatung mitnehmen. Das ist auch nicht so teuer.

    Ob man dann weiter mit dem Anwalt arbeitet oder nicht ist dann dir überlassen.

    Viele Zahlungen auf die man Anrecht hat werden bei einem Gutachter der Versicherung verschwiegen.

    Bei meiner Oma ist der Blitz vor Jahren auch eingeschlagen. Dort gab es für Eigenleistung eine pauschale.

    Viel Erfolg und weiterhin alles gute.

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  • Ing-Dom
    antwortet
    Achja, das Gutachten ist natürlich nicht bindend!
    Wenn sich bei der Behebung herausstellt, dass der Elektriker aufgrund nicht mehr erhältlicher Produkte viel Parametrieren muss, und es daher teurer wird, dann ist das so und muss gezahlt werden.
    Natürlich kann sich die Versicheurng weigern, es anzweifeln etc... dann bleibt nur der Rechtsweg.

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  • s01iD
    antwortet
    Klassischerweise die Wohngebäudeversicherung, ggf. in Kombination mit der Hausratversicherung (wenn denn Hausrat beschädigt wurde).

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  • Ing-Dom
    antwortet
    Gebäudeversicherung ist für sowas zuständig, nicht fest eingebaute Elektrogeräte über Hausrat.

    Bei manchem SmartHome-Produkten ist die Abgrenzung sicher nicht ganz einfach. Da ist es sinnvoll, wenn man beide Versicherungen bei der selben Gesellschaft hat, dann gibts kein Schwarzer-Peter geschiebe.

    Entsprechende Elementar-Klausel natürlich vorrausgesetzt. Oft sind Blitz/Überspannung auch auf x% der Versicherungssumme begrenzt.

    Bzgl. Eigenleistung:

    Bei der Gebäude- oder Hausratversicherung besteht kein Anspruch auf eine fiktive Abrechnung (wie bei PKW). Du kannst nur dir tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen. Entgangene Freizeit zählt hierbei nicht.
    Viele Versicherer lassen aber hier mit sich handeln, wenn man das vorher (vor der Behebung) abspricht und eine pauschale Abrechnung vereinbart.

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  • hyman
    antwortet
    Welche Art von Versicherung zahlt denn so einen Schaden?

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  • crettig
    antwortet
    Den Blitzeinschlag hat niemand so genau gesehen, ich war mit meiner Tochter im Haus und ich kann euch sagen es war sehr, sehr, sehr laut. Es gab Nachbarn die den Einschlag aus 30m bzw. ca. 70m beobachtet haben, die konnten aber nur sagen dass er irgendwo im Bereich meines Grundstücks eingeschlagen hat.

    Es war nach ihren Aussagen auch unheimlich hell, selbst bei direktem Blick hätte das menschliche Auge die genaue Einschlagstelle nicht wahrnehmen können, da bleiben halt nur die Auswertung der Spuren. Am Baum sind keinerlei Schäden sichtbar, das ist schon krass.


    Vielleicht ist der Blitz er auch in der Nähe in den Boden oder die Straße eingeschlagen und ist dann noch zu Lampe übergesprungen, so ein Blitz ist schließlich ein kilometerlanger Funke, da ist ein kurzer Blitzweg über den Boden sicher auch kein Problem aber das lässt sich nicht rausfinden.

    Ich bin froh, dass nicht das Haus getroffen wurde ansonsten hat, immerhin hat sich die Blitzspannung über den Eintrittsweg ins Haus schon soweit abgeschwächt, dass es zumindest nicht die Leitungen aus den Wänden gesprengt hat > entsprechende Fotos findet man ja im Netz.

    Ja Außenleuchten/Wegeleuchten wollte ich auch noch einige im Garten aufstellen. Nun überlege ich ob es sinnvoll ist sich solche Blitzfänger im Außenbereich aufzustellen. Vor Schäden durch einen Blitzeinschlag in eine Außenleitung kann man sich vermutlich kaum schützten, normalerweise schützt mach sich ja vor der Überspannung aus dem Stromnetz ...

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  • crettig
    antwortet
    Erst mal vielen Dank für die Feedbacks ( hjk ) und besonders das Angebot von Voltus (ich bin ja auch bereits schon Kunde bei euch).

    Ich habe neben dem Zähleranschlusskasten hier 3 Etagenverteiler und auch noch einen Verteiler im Außenbereich ... es ist halt ein Haus Bj. 38 welches im Rahmen der Sanierung mit KNX (damals EIB) ausgerüstet wurde, daher ist nicht alles so zentral wie ich das heute planen würde ... was ich sagen will: es ist leider nicht nur der eine Verteiler ... na ich muss mal sehen wie ich das angehe. Komplett neu planen ist auch meine Vorstellung, dann nach den guten Erfahrungen soweit möglich komplett einheitlich mit MDT-Komponenten und natürlich dem Homeserver von GIRA.

    Aktuell warte ich erst mal auf den Termin mit dem Gutachter und befürchte das dieser von KNX keine Ahnung hat ... ich berichte dann wie es glaufen ist.
    Zuletzt geändert von crettig; 02.09.2019, 08:34.

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  • Uwe!
    antwortet
    ist der Blitz denn nicht im Baum eingeschlagen und von da auf die Lampe gesprungen?
    Direkt in die Lampe und am Baum vorbei wäre eigentlich eher ungewöhnlich, oder?

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  • oezi
    antwortet
    sowas habe ich ja noch nicht gesehen, auch an der Stelle der Lampe hätte ich das nicht gedacht.
    jetzt mach ich mir schon mal Gedanken über die Aussenbeleuchtung im Garten

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  • Voltus
    antwortet
    Hi,

    herzliches Beileid.

    Ich kann mir nur vorstellen, dass die Versicherung eine komplette Erneuerung der Anlage bezahlt. Wir sind gerade Fachplaner bei einem ausgebrannten Hallenschiff. Da gab es ein Gutachten des Versicherungsgutachters, ein Gegengutachten (deutlich höher) und letztendlich hat man sich mit der Versicherung auf einen Betrag dazwischen geeinigt. Dieser wurde pauschal aufs Konto überwiesen.

    Sobald der Schadensgutachter alles aufgenommen hat, würde ich der Versicherung eine Frist setzen und mit Ablauf der Frist die komplette Erneuerung der Verteilung anstoßen. Teilweises ersetzen ist viel zu aufwändig.

    Mit der Neuplanung der Verteilung würde ich jetzt bereits anfangen. Wenn Du Jemanden brauchst, der deinem Elektriker die Verteilung binnen 2-3 Wochen plant und liefert, wende Dich gerne an Voltus oder die Voltus Tochter SCE Elektro GmbH. Ich würde den Bau vorziehen. Bilder aktueller KNX Verteiler findest Du auf dem Facebook Account der SCE. Einige sind aber auch hier im „zeigt her eure Verteiler“ Thread.

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  • hjk
    antwortet
    Es kann natürlich zu Spätausfällen kommen. Das kann man nur beobachten oder vorsorglich die Geräte austauschen.
    Die Versicherung wird sich nach dem Gutachten richten. Der Gutachter sollte Erfahrung damit haben.
    Wir haben kaum Erfahrung mit Blitzschäden. Das ist extrem selten, oder wir erfahren es gar nicht.

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