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Verlegeabstand Fernmeldekabel

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    [OT] Verlegeabstand Fernmeldekabel

    Hallo zusammen,

    bin gerade am suchen, wo in der VDE der Verlegeabstand von Fernmeldekabeln zu Starkstromkabeln nochmal geschrieben steht. Weiß das einer auf Anhieb?
    Grüße aus Pfaffenhofen a.d. Ilm

    Oliver Wetzel

    #2
    Räumlich getrennt oder mind. 10cm Abstand. VDE 0800 Fernmeldetechnik.
    und
    Fernmeldeleitung müssen in Leerrohr, auswechselbar, das steht, glaube ich, in der DIN 18015.

    mfg Daniel

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      #3
      Wobei die DIN 18015 ja nur für Wohngebäude gilt.

      Aber danke schonmal.
      Grüße aus Pfaffenhofen a.d. Ilm

      Oliver Wetzel

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        #4
        noch...

        Die DIN 18015 ist im Wandel!!! Da wird auch die Gebäudeautomatisierung mit aufgenommen...

        Und wenn im Werkvertrag die DIN 18015 genannt wird, dann ist die auch für alles andere gültig, da Vertragsgrundlage!

        mfg Daniel

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          #5
          Spannend wäre jetzt mal, wo das in der DIN konkret steht, das Telekummunikationsleitungen auswechselbar verlegt werden MÜSSEN. Glaube da gelesen zu haben, dass das Wort 'sollte' verwendet wird. Damit kann sich dann jeder Elektriker rausreden. Das Leitungen auswechselbar verlegt werden sollten, darüber sind wir uns alle einig, eine (Rechts-)Grundlage konnte ich dafür leider noch nicht finden. Habe auch in den DIN's geschmökert aber entweder nicht die richtige Stelle gefunden oder sie ist wirklich nicht da.

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            #6
            Hat jemand die Textpassage der VDE 0800 zur Hand, wo das geschrieben steht, dass 10 cm Abstand einzuhalten sind?
            Grüße aus Pfaffenhofen a.d. Ilm

            Oliver Wetzel

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              #7
              Verdammt... ihr bringt mich noch soweit meine VDE-Ordner vom Dachboden zu kramen! Ich prüfe!

              mfg Daniel

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                #8
                Bitte keinen Aufwand betreiben. War nur die Frage ob das vielleicht jemand greifbar hat.
                Grüße aus Pfaffenhofen a.d. Ilm

                Oliver Wetzel

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                  #9
                  So hab geprüft!

                  Nein ich war nicht auf dem Dachboden! Ich war bei "de"!

                  Hier ein Auszug aus dem Fachbeitrag aus "de":

                  "Hierzu enthält die DIN VDE 0800 Teil
                  174-2 (September 2001) »Installation
                  von Kommunikationsverkabelung«
                  Empfehlungen für Mindestabstände, die
                  eingehalten werden sollten.
                  Ungeschirmte Starkstromleitungen
                  und ungeschirmte informationstechnische
                  Kabel – z.B. JY(ST)Y – gelten im
                  Sinne der genannten Norm nicht als geschirmte
                  Leitung und sollten in einem
                  Mindestabstand von 200 mm zueinander
                  verlegt werden.
                  Gegen eine gemeinsame Verlegung
                  direkt unter Putz spricht u.a. auch die
                  Norm DIN 18015-1:September 2002.
                  Diese Norm fordert, dass Kabel und Leitungen
                  für Telekommunikationsanlagen
                  auswechselbar (z.B. in Rohren) zu
                  führen sind, sofern sie nicht an der
                  Wandoberfläche verlegt werden. Sinngemäß
                  gilt dies auch für Antennenleitungen,
                  wobei hier sogar eine Verlegung direkt
                  im Putz abgelehnt wird. Für erforderliche
                  Abstände zwischen den Systemen
                  verweist die Norm auf DIN EN
                  50174-2 (DIN VDE 0800 Teil 174-2)."

                  Auszug ENDE

                  Na klar steht da überall "sollte" und "Empfehlung", aber es sind die anerkannten Technischen Regel und diese bekommen, wenns drum geht Gesetzescharakter! Bedenkt wenn es irgendwo gefordert ist, Baugenehmigung usw. dann ist´s Pflicht!

                  mfg Daniel

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                    #10
                    Danke Dir für Deine Bemühungen
                    Grüße aus Pfaffenhofen a.d. Ilm

                    Oliver Wetzel

                    Kommentar

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