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Räumlich getrennt oder mind. 10cm Abstand. VDE 0800 Fernmeldetechnik.
und
Fernmeldeleitung müssen in Leerrohr, auswechselbar, das steht, glaube ich, in der DIN 18015.
Spannend wäre jetzt mal, wo das in der DIN konkret steht, das Telekummunikationsleitungen auswechselbar verlegt werden MÜSSEN. Glaube da gelesen zu haben, dass das Wort 'sollte' verwendet wird. Damit kann sich dann jeder Elektriker rausreden. Das Leitungen auswechselbar verlegt werden sollten, darüber sind wir uns alle einig, eine (Rechts-)Grundlage konnte ich dafür leider noch nicht finden. Habe auch in den DIN's geschmökert aber entweder nicht die richtige Stelle gefunden oder sie ist wirklich nicht da.
Nein ich war nicht auf dem Dachboden! Ich war bei "de"!
Hier ein Auszug aus dem Fachbeitrag aus "de":
"Hierzu enthält die DIN VDE 0800 Teil
174-2 (September 2001) »Installation
von Kommunikationsverkabelung«
Empfehlungen für Mindestabstände, die
eingehalten werden sollten.
Ungeschirmte Starkstromleitungen
und ungeschirmte informationstechnische
Kabel – z.B. JY(ST)Y – gelten im
Sinne der genannten Norm nicht als geschirmte
Leitung und sollten in einem
Mindestabstand von 200 mm zueinander
verlegt werden.
Gegen eine gemeinsame Verlegung
direkt unter Putz spricht u.a. auch die
Norm DIN 18015-1:September 2002.
Diese Norm fordert, dass Kabel und Leitungen
für Telekommunikationsanlagen
auswechselbar (z.B. in Rohren) zu
führen sind, sofern sie nicht an der
Wandoberfläche verlegt werden. Sinngemäß
gilt dies auch für Antennenleitungen,
wobei hier sogar eine Verlegung direkt
im Putz abgelehnt wird. Für erforderliche
Abstände zwischen den Systemen
verweist die Norm auf DIN EN
50174-2 (DIN VDE 0800 Teil 174-2)."
Auszug ENDE
Na klar steht da überall "sollte" und "Empfehlung", aber es sind die anerkannten Technischen Regel und diese bekommen, wenns drum geht Gesetzescharakter! Bedenkt wenn es irgendwo gefordert ist, Baugenehmigung usw. dann ist´s Pflicht!
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