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Leider hat sich die KNX A da keine Gedanken gemacht um das Thema Gewährleistung.
Jetzt nimmt der SI ein Haus oder Wohnung in Betrieb, ist Verpflichtet das File zu übergeben.
Kunde kauft sich Die ETS Home, versemmelt die Windwerte, Raffstore ist nach Sturm defekt.
Kunde nicht blöd spielt altes File zurück.
Wie stellt sich die KNX A dann die Situation mit der Gewährleistung vor ?
Sollen wir SI künftig bei jedem Projekt vorher auslesen um zu wissen ob etwas verändert wurde ???
Sehe das ganze irgendwie sehr kritisch.
Es gibt eine einfache Lösung: der Preis der ETS 6 wird auf 50.000€ erhöht, Updates von ETS 5 vergünstigt für 49.500€. Damit verhindet man recht wirksam, daß sich Privatkunden die Software kaufen.
Es gibt eine einfache Lösung: der Preis der ETS 6 wird auf 50.000€ erhöht, Updates von ETS 5 vergünstigt für 49.500€. Damit verhindet man recht wirksam, daß sich Privatkunden die Software kaufen.
Darum gehts doch nicht, aber es wäre schon sinnvoll gewesen in irgendein Gerät die Funktion zu integrieren, das man zumindest, wenn man zu der Anlage kommt nachvollziehen kann, wann das letzte Mal in der Anlage etwas programmiert wurde.
Ich bin froh dass ich die 30% Aktion im März nicht genutzt habe
Ich schon
Weiß jmd ob man vom Kauf zurück treten kann? (Vor 5 Tagen gekauft)
Ich habe jetzt einfach mal auf die Kaufbestätigungsmail geantwortet, aber keine Ahnung ob das der richtige Weg ist.
Darum gehts doch nicht, aber es wäre schon sinnvoll gewesen in irgendein Gerät die Funktion zu integrieren, das man zumindest, wenn man zu der Anlage kommt nachvollziehen kann, wann das letzte Mal in der Anlage etwas programmiert wurde.
Na das ist doch ein valider Featurewunsch. Aber den Endkunden durch Preispolitik vom KNX fernhalten kann doch keine Lösung für eine stärkere Marktdurchdringung von KNX sein. Mit KNX-RF wäre ja sogar die Option gegeben den Nachrüstmarkt zu bedienen. Wenn dann die Mietwohnungbewohner in einen Neubau umziehen, dann müssen sie auch nicht alles in die Tonne schmeißen. Auf Basis der bisherigen recht ordentlichen Langlebigkeit von KNX-HW wäre das sogar mal ein ordentlicher Schritt in Richtung Nachhaltigkeit von Smarthome-Lösungen in dem Umfeld
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"Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
Albert Einstein
Weiß jmd ob man vom Kauf zurück treten kann? (Vor 5 Tagen gekauft)
Tja Fernabsatzverträge und Software sind glaube keine so guten Freunde.
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"Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
Albert Einstein
Jetzt nimmt der SI ein Haus oder Wohnung in Betrieb, ist Verpflichtet das File zu übergeben.
Kunde kauft sich Die ETS Home, versemmelt die Windwerte, Raffstore ist nach Sturm defekt.
Kunde nicht blöd spielt altes File zurück.
Dieser Unfug wird schon seit Jahrzehnten zusammenlamentiert - teilweise mit haarsträubenden "Möglichkeiten" der "versiegelten" Übergabe (die ohnehin rechtlich nicht gültig wäre).
Der Kunde bekommt ohne Wenn u. Aber seit meinen Anfängen (u. die sind nun doch schon etwas länger her) die Projektdatei - die hat er schliesslich beauftragt u. bezahlt;
zudem hat der Kunde das Recht, zu prüfen, was er denn da bekommen hat (also nach Möglichkeit Projekt auch öffnen, ansehen usw.).
Er kann auch jemanden Anderen beauftragen, was zu ändern - auch das ist sein gutes Recht.
Bleibt, seinen eigenen Ablieferstand zu dokumentieren, falls mal....
Ansonsten frägt man den Kunden halt, ob man einfach u. ohne weiteres seinen letzten Stand in die Anlage laden kann (Hinweis, dass evtl. geänderte Dinge dann halt weg sind) - ist er damit nicht einverstanden, hat das wohl einen Grund
Der Lizenznehmer bestätigt, dass das Rücktrittsrecht bei der Beschaffung der Software erlischt, sobald der Lizenztyp „Dongle“ im MyKNX Plattform aktiviert wurde, dies zur Entriegelung der installierten Software für weitere Verwendung durch den Lizenznehmer. Falls die Lizenz noch nicht über das MyKNX Plattform aktiviert wurde und der Lizenznehmer von dem Kauf der Lizenz zurücktreten möchte, muss innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Beschaffung der Lizenz eine entsprechende Anfrage an die KNX Association gesendet werden. Nachdem diese Anfrage von KNX Association bestätigt wurde, ist der „Dongle“ an die KNX Association zurückzusenden. Nach Erhalt des Dongles wird die KNX Association die gezahlten Lizenzgebühren zurückerstatten.
also ich stehe gerade vor dem Neubau eines Hauses und werde auf KNX setzten.(ich werde über die 64Aktoren kommen) Aktuell habe ich ein Testbrett das noch mit der Demo abgefahren werden kann. Nun eine Frage warum habe ich bei der Home Lizens überhaupt ein Gerätelimit? Meiner Rechnung nach kann ich mit der günstigeren Variante (ETS Lite) mein Haus abbilden jedoch nicht mit der teureren ETS Home? (Dann mache ich 4-5 Projekte mit den entsprechenden GA´s) --> Komische Rechnung, nicht? Klar die Dokumentation dazu wird nicht schön, wenn man jedoch alles sauber mit schreibt ist das ja eigentlich auch kein Thema. Ich für meinen Teil kann das Gerätelimit in Kombination mit dem Projektlimit in keinster weiße nachvollziehen. Durch das Projektlimit wird hier doch schon eindeutig zwischen privatem und gewerblichem Anbieter unterschieden. Oder welche weitere Kundenunterscheidung soll dieses 64Geräte limit genau bezwecken? Ich tue mir hier gerade etwas schwer, die Entscheidung nachzuvollziehen. Ein erweitertes Projektlimit mit z.b. 4 Projekten würde meines erachtens auch schon eine klare Grenze ziehen.
Ich muss sagen dass es wirklich eine gute Idee ist.
Doch die 64 Geräte finde auch ich als zu knapp bemessen.
Ich habe in meinem EFH alles soweit zentral geplant und bin aktuell bei 45 Geräten.
Wobei bisher kostenbedingt auch noch nicht alles gekauft und verbaut ist.
Also was ist denn ein Gerät? Alles wo ein EIB Kabel dran kommt? Also Taster, Sensoren, REG-Geräte?
Genau, jedes Gerät was in der ETS eine Applikation hat. Eine "dumme" SV zählt also gar nicht, ein MDT IP-Interface mit seinen zwei Applikationen zählt als 2 Geräte.
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