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Erkennung Feuerschutztüre abgeschlossen

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    Erkennung Feuerschutztüre abgeschlossen

    Servus

    Hat jemand hier im Forum vielleicht eine gute Idee und/oder Erfahrung damit, wie man den Zustand auf offen oder abgeschlossen bei so einer Feuerschutztüre ins Smart Home bringen könnte? Ohne die Türe auszutauschen oder größere bauliche Veränderungen durchführen zu müssen.

    Ein einfacher Reed Kontakt am Türrahmen bringt es nicht, der kann ja nur feststellen ob die Türe im Schloss ist aber nicht ob sie abgeschlossen ist.

    Danke für Tipps

    F719A19E-61F1-4018-883A-2F27579DDB4D.jpeg

    #2
    Wenn der Magnet hinter der Schliesfalle im Schliessblech sitzt, schon.

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      #3
      Wie wäre es mit einem Riegelschaltkontakt? Wie weit ist der Putz-Zustand? Also kann man da noch problemlos ein Kabel zum Schließblech ziehen?

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        #4
        Zitat von tobiasr Beitrag anzeigen
        Wie wäre es mit einem Riegelschaltkontakt?
        Das ist ein interessanter Tipp, danke! Den prüfe ich, das könnte gehen. Da es sich um Keller handelt, kann ich da noch ein Kabel hinziehen und Montage mit Bohren, das könnte gehen. Dann brauche ich nur noch einen MDT UP Aktor Binäreingang, und kann es einbinden.

        Den hier habe ich gefunden, der könnte passen, der ist klein.

        BSS RK-Lever 404057-0_K.jpg

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          #5
          Riegelschaltkontakt RK-Smart II, Riegelkontakt, Türüberwachung,

          damit habe ich es gemacht

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            #6
            Hallo,

            Ich habe den hier in einer Nebeneingangstüre verbaut. Funktioniert problemlos.

            GIRA 092400 Riegel Schaltkontakt VdS


            Lg Paul

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              #7
              Erledigt und funktioniert prima! War mit diesem durchdacht kontruierten Kontakt von BSS überhaupt nicht schwierig und ging schnell. Einfach zwei Löcher in das Blech zwischen Riegel und Falle gebohrt, und noch ein Löchlein seitlich in die Zarge für das Kabel heraus zu führen, und der Rest war Kleinkram. Auch das Einstellen des Kontaktpunktes war ein Kinderspiel.
              Dann noch den kleinen MDT UP Binäreingang angeschlossen und nun habe ich den Tür-Abgeschlossen/Offen-Zustand im KNX Bus drin.
              Das Signal habe ich mir als Meldung auf die Glastaster gelegt, sowie in die Domovea mit Status, Email und Push-Meldung eingebunden. Jetzt sollte nicht mehr vergessen werden, diese Türe abzuschließen 😁

              Danke nochmal an tobiasr für den entscheidenen Tipp!

              Kellertüre Schließkontakt.jpg
              Da es sich hier um Keller handelt, war Schönheit der Kabelverlegung kein Kriterium 😇
              Zuletzt geändert von Stuhlbein; 27.06.2021, 08:17.

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                #8
                Danke auch von mir für den "Input". Ich werde das bei unserer Kellertür auch machen. Die steht nämlich auch ab und zu mal unabgeschlossen offen. Danke an alle!

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                  #9
                  Gerne. Dieser BSS Kontakt ist zwar mit 45€ nicht gerade günstig, aber sauber und praktisch konstruiert. Es ist auch noch eine kleine Selbstklebefolie als Bohrschablone dabei.
                  Mit einem kleinen Schraubenzieher kann man durch das kleine zweite Bohrloch sauber den Kontaktpunkt von außen über einen großen Bereich einstellen. Dadurch, dass der schwarze Hebelteil auch noch an verschiedenen Stellen kürzbar ist, dürfte der wohl überall passen. Für Außentüren wird der Kontakt mit angelötetem 5m Kabel empfohlen.
                  Die ganze Implementierung inkl. Montage und Programmierung hat vielleicht eine Stunde gedauert.
                  Zuletzt geändert von Stuhlbein; 27.06.2021, 09:54.

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                    #10
                    Hmm, ich sehe da noch ein anderes Problem.
                    Die Türe ist - sofern es sich um eine baulich verlangte Trennung als rauch- oder feuersicherer Abschluss eines Abschnitts eines Gebäudes handelt (sonst ergibt der Einsatz dieser Türe ja auch gar keinen Sinn) - eine für diese Bauart nach dem deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ein zugelassenes Bauteil.

                    Wenn Änderungen an diesem Bauteil durchgeführt werden, verliert es seine Zulassung.

                    So schreibt das DIBt hier:
                    Zulässige Änderungen und Ergänzungen an Feuerschutzabschlüssen und Feuerschutzabschlüssen mit Rauchschutzeigenschaften
                    im modifizierten Zulassungsverfahren
                    … unter Absatz 2 …
                    2. Zulassungskonforme Änderungen und Ergänzungen am Verwendungsort
                    Die nachfolgend genannten Änderungen und Ergänzungen dürfen - nach Abstimmung mit dem Antragsteller der Zulassung bzw. dem Hersteller - an hergestellten und bereits eingebauten Feuerschutzabschlüssen durchgeführt werden, wenn sie in der Anlage zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung aufgelistet sind.
                    … unter Punkt 2 findet sich auch der Riegelschaltkontakt wieder …
                    Zusätzlicher Einbau von Kontakten im Türblatt bzw. in der Zarge oder das Vorrichten von Aussparungen für derartige Kontakte. Dabei darf/dürfen die Dichtungsebene(n) nicht beschädigt werden
                    Wenn du also den Riegelschaltkontakt in die vorhandene Tür einbaust, ohne die Freigabe durch den Hersteller dazu einzuholen, erlischt die Zulassung und bei Brand- oder Rauchausbreitung mitunter daher auch der Versicherungsschutz.

                    Wenn die Türe wirklich noch die ursprüngliche Funktion sicherstellen soll, würde ich mir das zumindest vom Hersteller im Nachgang freigeben lassen.

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                      #11
                      Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
                      [...]
                      ein zugelassenes Bauteil.
                      [...]
                      Wenn die Türe wirklich noch die ursprüngliche Funktion sicherstellen soll, würde ich mir das zumindest vom Hersteller im Nachgang freigeben lassen.
                      Bei mir handelt es sich um eine Außentür zu einem normalen Kellerraum (keine Heiztechnik, kein Heizöl oder Gas o.ä.), vermutlich früher mal aus Einbruchsschutz-Gründen montiert. Der Hauserbauer hatte viel Angst vor Einbrechern, habe ich mir sagen lassen.

                      Kann mir nicht vorstellen, dass das hier ein Problem ist.

                      Aber gut, dass du es erwähnst, für alle, die ähnliches vorhaben, sicherlich gut zu wissen.👍

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Stuhlbein Beitrag anzeigen

                        Bei mir handelt es sich um eine Außentür zu einem normalen Kellerraum (keine Heiztechnik, kein Heizöl oder Gas o.ä.), vermutlich früher mal aus Einbruchsschutz-Gründen montiert. Der Hauserbauer hatte viel Angst vor Einbrechern, habe ich mir sagen lassen.

                        Kann mir nicht vorstellen, dass das hier ein Problem ist.

                        Aber gut, dass du es erwähnst, für alle, die ähnliches vorhaben, sicherlich gut zu wissen.👍
                        Nee, das dürfte dann völlig unkritisch sein.

                        Wenn ich jedoch hier lese, dass das schon viele hier so gemacht haben; hab ich halt darauf mal hingewiesen. Eventuell ist da doch einer dabei, bei dem die Türe eine sicherheitsrelevante Funktion hat.

                        Mit solchen zugelassenen Bauteil ist es halt genau wie am Auto. Macht man eine Veränderung, erlischt die Zulassung und bei Weiterbetrieb ohne Zulassung auch der Versicherungsschutz.

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                          #13
                          Wobei ein Eingriff beim Auto solange erlaubt ist, wie es nicht sicherheitsrelevant ist. Du darfst also gerne deine Sitze neu polstern lassen Und bei einer Feuertür dürfte es teilweise ähnlich sein. Die Frage ist dies eine Veränderung die die Funktion der Türe beeinträchtigt. Und solange das nicht der Fall ist, wird idR auch die Versicherung zahlen. Ich denke das ein Gutachter das nichtmal bemerken würde, da dies idR irrelevant ist. Der versucht erstmal die Schadensursache für einen Brandt zu finden.

                          Aber der Hinweis finde ich trotzdem richtig und wichtig!
                          OpenKNX www.openknx.de | OpenKNX-Wiki (Beta)

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                            #14
                            Zitat von traxanos Beitrag anzeigen
                            Wobei ein Eingriff beim Auto solange erlaubt ist, wie es nicht sicherheitsrelevant ist. Du darfst also gerne deine Sitze neu polstern lassen Und bei einer Feuertür dürfte es teilweise ähnlich sein. Die Frage ist dies eine Veränderung die die Funktion der Türe beeinträchtigt. Und solange das nicht der Fall ist, wird idR auch die Versicherung zahlen. Ich denke das ein Gutachter das nichtmal bemerken würde, da dies idR irrelevant ist. Der versucht erstmal die Schadensursache für einen Brandt zu finden.

                            Aber der Hinweis finde ich trotzdem richtig und wichtig!
                            Zur Versicherung:
                            In der Regel versuchen aber auch Gutachter (welche ja auch mitunter die Versicherung schickt) nicht nur die Ursache zu finden (auch das machen die nicht ohne Grund), sondern auch die eventuelle Möglichkeit einer Verhinderung der Ausbreitung des Schadens.

                            Wenn Dir in der Garage im Keller des Wohnhauses ein Feuer ausbricht, und die feuerhemmende Tür zum Treppenhaus verkeilt war und somit offen stand, hat die Versicherung einen guten Grund, die Schadensumme um den Schaden im Treppenhaus zu reduzieren, weil die Schutzfunktion vorsätzlich außer Kraft gesetzt war.
                            Wenn es möglich ist, die Auszahlung der Schadensumme zu drücken, untersuchen die mitunter alles sehr akribisch.

                            Zur Bauteilzulassung von diesen Türen:
                            Es gibt 3 Arten von möglichen Veränderungen an den Bauteilen:
                            1. Es werden vom Hersteller typgeprüfte Zubehörteile freigegeben (Obentürschliesser, usw.) Da sind dann die Bohrungen direkt vorgesehen und dürfen ohne jegliche weiter Nachfrage angebaut werden. Das ist aber im Freigabeblatt des Herstellers angegeben
                            2. Der Hersteller ändert das Bauteil im Werk und lässt sich die Freigabe vom DIBt genehmigen
                            3. Irgend jemand anderes ändert das Bauteil im eingebauten Zustand und lässt sich dies im Vorfeld vom Hersteller oder Antragsteller der Zulassung freigeben
                            Das ist streng durch das DIBt reglementiert und findet sich z.B. hier (Ich weiß nicht, ob das grade die aktuellste Fassung ist; aber viel verändert sich da nicht):
                            http://treber-gmbh.de/cms/upload/dok...Stand_2010.pdf

                            Hier ist übrigens eine Freigabe einer Standard-Feuerschutztür von Novoferm mit 12 Seiten (nur für die Zulassung). Auf der letzten Seite findest du dann alles, was du mit Rücksprache zum Hersteller eventuell machen darfst:
                            https://www.dibt.de/pdf_storage/2019...54%2119%29.pdf

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