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MDT STR-0640.01 Netzteil nach Stromabschaltung defekt
Auch ein guter Tipp, macht halt "nur" 60ms, dafür nur 10A Peak, der Eltako noch kürzer mit 15ms und 20A Peak, Meanwell 300ms mit 23A Peak.
Je nach Impedanz der Zuleitung und interne Anbindung der Elkos kann das schon länger als eine Halbwelle (10ms) dauern, bis die Eingangselkos "voll" sind. Müsste man mal messen, welche der Varianten da am Besten passen. Bei kleinen Eingangselkos wäre da das Siemens wohl am Besten, das würde ich auf jeden Fall dem Eltako vorziehen. Bei eher kritischer, höherer kapazitiver Last würde ich eher das Meanwell nehmen, da es den Strom einfach deutlich länger begrenzt.
Und das Siemens hat eine LED, *das* dürfte Kaufargument Nummer 1 sein
Ich setze KNX Netzteile hier nur noch mit vorgeschaltetem Einschaltstrombegrenzer ein (Meanwell ICL-16R oder Eltako SBR12-230V) ein, damit wird der problematische Einschaltpeak zumindest deutlich begrenzt.
Die Strompeaks beim Zuschalten sind ansonsten teilweise so hoch, dass bei >2 Netzteilen bereits der magnetische Auslöser des vorgeschalteten LS eingreift :-(
Und damit ist auch klar, dass dieses kurze I²t-Integral nicht gerade lebensdauerförderlich ist für die Innereien der Netzteile, insbesondere für die Elkos.
Servus zusammen,
habe gerade mein MDT-STC0640.01 geschrottet. Schadensbild anaolg den hier gezeigten. Habe etwas im schrank umgebaut, nachdem zuschalten des Netzteils gab es einen Knall, bekannten Geruch und KNX blieb Stromlos...Überspannung denke ich kann ich ausschließen, die aufzeichnung der Symo Wechselrichter ist auch unauffälig, knapp über 230V.
Denke ist generell der Einschaltprozess. Für mich stellt sich schon auch die Frage, wie ich das verhindern kann und ob ich wieder ein MDT kaufen soll, obwohl ich sonst mit den Komponenten sehr zufrieden bin bisher. Ach ja IBN war 2019 also Garantie ist rum.
Habe aktuell ein altes NT verbaut, das ich mal gebraucht wo mitgekauft habe, ist eientlich für Busschiene, habe ich Kabel angelötet um übergangsweise eine Versorgung zu haben. Das NT hat aber ca 30sec gebracht nach dem einschalten bis 29V anlagen, dann mit einer Komponente getestet, dann alles angeschlossen, Akustisch "zwitschert das Netzteil" je nach Last, Spannung mit Vollbetrieb bei 28,4V. Seht ihr hier eine Gefahr für die Komponenten durch das NT? Versuche jetzt mal vor ORt was aufzutreiben, falls jmd im Raum FRG/PA was hat erne melden
VG
Ich denke du meinst nicht den Schutzpegel sondern die maximale Dauerspannung Uc. Der Schutzpegel liegt bei einem solchen Variatorableiter eher bei 1,2 - 1,4 kV.
Die 443 listet ja im Anhang in der Tabelle 2 Beispiele zu Geräten auf:
Üss-Kategorie:
IV: Betriebsmittel mit sehr hoher Bemessungs-Stoßspannung, z.B. Rundsteuerempfänger, Elektrizitätszähler, usw. mit 6kV bei einer Netznennspannung von 230/400V
III: Betriebsmittel mit hoher Bemessungs-Stoßspannung, z.B. Verteilertafeln, Schalter, Steckdosen mit 4kV
II: Betriebsmittel mit normaler Bemessungs-Stoßspannung, z.B. Haushaltsgeräte, Werkzeuge mit 2,5kV
I: Betriebsmittel mit geringer Bemessungs-Stoßspannung, z.b. empfindliche elektronische Geräte mit 1,5kV
Ich hätte aus dem Bauch heraus wegen dem „elektronischen Gerät“ eher eine I draus gemacht; laut Datenblatt hat die STV von MDT aber tatsächlich ÜSS-Kategorie III.
Folglich braucht bei einzelner Betrachtung die SV von MDT laut der 443 gar keinen Überspannungsschutz, denn nach dem Abschnitt 443.4 „Vorkehrungen zur Beherrschung von Überspannungen“ sagt diese unter Punkt 5 für Wohngebäude aus, dass bei Installationen von Geräten mit Kategorie I oder II ein Überspannungsschutz erforderlich ist.
Also ist die Spannungsversorgung für Stossspannungen von 4kV ausgelegt.
Also ist es noch unwahrscheinlicher, dass die Schaltüberspannung zum Ableben der SV geführt haben, da der OBO-Varistor laut Datenblatt L-N auf kleiner-gleich 1,3kV begrenzt; der gemeinsame Schutzpegel L-PE bei 1,5kV liegt.
tsb2001
Du schreibst - OBO V20 mit einem Schutzpegel auf 280V begrenz.
Ich denke du meinst nicht den Schutzpegel sondern die maximale Dauerspannung Uc. Der Schutzpegel liegt bei einem solchen Variatorableiter eher bei 1,2 - 1,4 kV.
Bezüglich der Überspannungskategorie bin ich eher bei der Interpretation - Teil der festen Installation, direkt am Niederspannungsnetz --> ÜSK 3 und damit bei 230 V eher bei 4 kV. Oder liege ich falsch damit?
Wollen wir nen eigenen Tread dafür erstellen? Hier ist das wirklich OT. Wir reden wohl gerade nur über ÜSS im Eigenheim. Und das stellt bei mir nach Defintion nur nen Mittelschutz nach dem Zähler freiwillig dar. Aber Grobschutz kommt doch vorm Zählerschrank bei Mehrparteienwohnungenhaus, würde fast behaupten das fordert das EVU bei Neubau, so wird es jedenfalls bei uns gebaut. Bin da jetzt selber unsicher, Schaden kanns nicht, aber auch nicht mein Zuständigsbereich in der Firma, lerne aber immer gerne dazu.
Danke an tsb2001, les ich immer gerne.
Ich werf mal die DIN VDE 0100-443 in den Raum.
Danke!
Die 0100-443 ist die exakt richtige Norm, um den Überspannungsschutz zu definieren.
Das ist aber die Aufgabe, die der Eigentümer der nachgeschalteten Elektroanlage HINTER der Übergabe zum Netzbetreiber zu organisieren hat. Denn der hat die Betreiberverantwortung für seine Anlage und haftet.
Kennt der die 0100-443 nicht, braucht der halt jemanden der weiß was da drin steht und lässt die durch den umsetzen. Das wird dann die Elektrofachkraft sein, die sich in diesem Bereich durch Kenntnisse der Normen und Vorschriften und die langjährige Erfahrung in diesem Wirkungsfeld soweit qualifiziert hat, dass die das bewerten kann.
Dort ist dann meist der Überspannungsschutz zu bejahen, denn die 443 aus Oktober 2016 schreibt ja schon im Kapitel 443.4 „Vorkehrung zur Beherrschung von Überspannungen“:
ANMERKUNG 1 Durch die Errichtung von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) soll eine Spannungsbegrenzung entsprechend der Isolationskoordination sichergestellt werden, um gefährliche Funkenbildung und daraus resultierende Brände zu vermeiden.
Der Schutz bei transienten Überspannungen muss vorgesehen werden, wenn die Folgen der Überspannungen Auswirkungen haben auf:
…
5) Einzelpersonen z. B. in Wohngebäuden und kleinen Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II errichtet sind.
ANMERKUNG 2 Es ist davon auszugehen, dass in Wohngebäuden grundsätzlich Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II an die feste Installation angeschlossen werden.
Von daher hat poertner Recht, wenn er schreibt „Überspannungsschutz: Ja“
Um die 443 nochmals in Verbindung mit dem MDT-Netzteil zu bringen:
Genau in dem Punkt 5 und der Anmerkung 2 geht draus hervor, dass ein Überspannungsschutz eingebaut werden muss. Denn das Netzteil obliegt der Überspannungskategorie I, befindet sich in einem Wohnhaus und ist an die feste Installation angeschlossen.
Das jedoch einzuhalten, obliegt aber absolut nicht einem Netzbetreiber (der betreibt ja das Netz, und nicht die heimische Elektroanlage).
Kommt drauf an, wo die Bohren. Da die Schränke überwiegen SK2 sind, und selbst die „Nupsies“ als Deckel auf die Befestigungsschrauben gedrückt werden müssen, um keine Spannungsverschleppung nach außen zu ermöglichen und um damit SK2 zu erhalten, würde eine „Lochung“ innerhalb des Kunststoffs und durch das Blech im Bereich basisisolierter Leitungen unweigerlich die Schutzfunktion aufheben. Im vorderen Bereich vor den Abdeckungen kann man da zwiegespalten sein.
Ich würde damit argumentieren, dass der Hersteller fest eingeprägte Löcher oder Kabeleinführungen zur Kabelführung nach außen vorgesehen hat und die bestimmungsgemäß verwendet werden müssen.
Eine Veränderung durch Bohren schafft eine weitere Öffnung, die ggf. den durch den Hersteller geprüften und zertifizierten Schrank im Hinblick auf Einhaltung der Produktnormen zumindest die Zulassung erlöschen lässt.
Vor allem finde ich das mit dem Bohren äußerst geil. Der bohrt ohne Beauftragung des Eigentümers in fremdes Eigentum und „zerstört“ damit deinen Schrank, um seine Technik zu verbauen. Ich weiß nicht wie die es finden, wenn in dem Monteursfahrzeug des Zählermonteurs vor dem Haus dann auf einmal ein Loch in der Fahrertür ist, weil man einfach mal gleiches getan hat 🤔. Ist ja auch Nix anderes..
Ich habe noch nie einen genutzten APZ gesehen. Ich selbst habe mein erstes iMess zuhause bekommen... und da haben sie lieber ein Loch in eine Verkleidung gebohrt und eine LTE Antenne auf den Schrank geklebt, als den APZ zu nutzen. Ich bin ja gespannt.. der Schrank hat 8 Zähler, wenn die da 8 LTE Antennen oben drauf kleben, wird es echt kuschelig.
dann könnte ja der Kunde bestimmen welche art von Zählerschrank er sich da hinbaut.
Nein, kann er nicht.
Diese Vereinbarung steht in der 4100 und dem Musterwortlaut des BDEW. Und das ist bewusst so gewählt, das weder der Kunde NOCH der Netzbetreiber Einfluss auf diese Ausgestaltung haben darf.
Somit darf der Kunde nicht einen Zählerschrank nach seiner eigenen Vorstellung bauen; und genau aus diesem Grund darf das der Netzbetreiber auch nicht. Der vom Netzbetreiber „verpflichtend“ genannte Überspannungsschutz ist genauso eine Abwendung vom technischen Standard eines Normzählerschranks, als wenn auch der Kunde abweichend der 4100 einbauen würde.
BEIDE Parteien haben sich an die anerkannten Regeln zu halten.
Zitat von ;n2047087
somit ist die vorgabe von ihm das ein SLS vor Zähler und ein ÜSS verbaut sein muss ebenso das es ein APZ feld enthalten muss.
Irgendwie verstehst du es nicht. Der VDE gibt mit der AR-N 4100 die Vorgabe des SLS und dem APZ-Feld vor. Nicht der Netzbetreiber!
Zitat von ;n2047087
Stell ich mich da quer als kunde drehen die sich um und setzen keinen Zähler nicht eher die anlage den vorgaben entspricht
Und auch da gilt das, was ich in den beiden vorhergehenden Sätzen geschrieben habe: Entspricht die Anlage den anerkannten Regeln der Technik, folgt also den oben zitierten Normen und Vorgaben, die der Netzbetreiber nicht zu verändern oder zurechtzubiegen hat, ist das eine Repressalie, gegen die man auch einfach mal gegen angehen kann.
Übrigens fällt die Verpflichtung des APZ-Feldes in Bestandsanlagen ebenfalls neuer Regelungen zum Opfer.
Der Entwurf der neuen AR-N 4100 sieht vor, dass „Nachrüstungen des APZ-Feldes nur erforderlich sind, sofern Netz- oder Messstellenbetreiber den Raum für die kommunikative Anbindung benötigen.“. (aus der DE 13-14.2025, Seite 15)
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