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MDT STR-0640.01 Netzteil nach Stromabschaltung defekt

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    #31
    Zitat von ralf9000 Beitrag anzeigen
    darauf könnte Voltus die ersten Netzteile einfach nicht ausgelegt haben
    Ich bin mir sogar absolut sicher, dass Voltus die Netzteile darauf nicht ausgelegt hat.
    Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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      #32
      Zitat von BadSmiley Beitrag anzeigen
      Voltus
      War ja auch ein Fehler auf die Schnelle, der nun korrigiert ist MDT war gemeint :-)

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        #33

        Was kann ich machen um sowas in Zukunft zu verhindern?[/QUOTE]

        ... keine Spannungsversorgung von MDT verbauen.



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          #34
          Zitat von ;n2046830
          Übliche regelbare Ortsnetztransformatoren (rONTs) dürfen den erlaubten Spannungshub im Niederspannungsnetz von üblicherweise 3% auf 11% anheben, das wären 266V,
          Nö!
          Die EN50160 verpflichtet uns, die Spannung innerhalb der Grenzwerte von +-10% zu halten. Das sind im Maximum 253V. Regelbare Ortsnetztrafos werden an der Stelle auch niemals mehr liefern, als die Spannung im zugelassenen Spannungsband.
          Ausserdem heben wir nicht die Spannung mit rONTs an, sondern senken diese an dem Netzverknüfungspunkt ab, um am Ende der Leitung Einspeisern zu ermöglichen, ihre Leistung noch weg zu bekommen, ohne das Spannungsband dahingehend zu verletzen, dass dort die 253V überschritten werden und das Einspeisen unmöglich wird.
          Statische Netze ohne Einspeiser (Lastflussrichtung grundsätzlich zum Verbraucher hin (wie z.B. innerstädtisch)) sind seit Jahrzehnten in Betrieb und für rONTs ungeeignet, da ich den Spannungsfall am Ende der Leitung nicht durch Erhöhung am Anfang kompensieren kann, da ich sonst die Spannung an den Hausanschlüssen um die Trafostation unzulässig anheben würde. Da bleibt mir nur die Verringerung der Impedanz der Leitung. Und das wiederum ist die Erhöhung des Querschnitts, um den Spannungsfall zu verkleinern. Nichts anderes. Denn das ist genau das, womit ich mich tagtäglich beschäftigen muss.

          Das Netzteile kaputt gehen, kann den Transienten bei Schaltvorgängen im Netz geschuldet sein. Manche Hersteller sind da eher anfällig für, mache weniger. Da man häufiger bei MDT solche Auffälligkeiten liest, scheinen diese Geräte eher daran zu sterben, als andere. Ich hab auch die Netzteile von MDT und auch häufiger einen Netzausfall. Die Busspannungsversorgungen hängen jedoch aus diesem Grund an der USV, die zumindest bei Netzwiederkehr die Spannung für eine gewisse Zeit noch synthetisch generiert und somit die Schaltüberspannungen abhält.

          Nun hat MDT natürlich auch einen großen Marktanteil und verkauft sehr viele Netzteile, weshalb da natürlich verhältnismäßig mehr von kaputt gehen, als von anderen Herstellern. Vielleicht fällt es deshalb hier im Forum auch eher ins Gewicht…

          Wirkliche Spannungsüberhöhungen hätten zudem mehr Geräte zerstört, als ausgerechnet nur das Netzteil von MDT.

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            #35
            Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen
            Nun hat MDT natürlich auch einen großen Marktanteil und verkauft sehr viele Netzteile, weshalb da natürlich verhältnismäßig mehr von kaputt gehen, als von anderen Herstellern. Vielleicht fällt es deshalb hier im Forum auch eher ins Gewicht…
            Das ist in der Tat so, MDT ist bei den Netzteilen mit Abstand Marktführer in Deutschland. Die Netzteile sind in 6 stelligen Stückzahlen im Markt. Von daher sind die wenigen Ausfälle hier nicht wirklich relevant, wenn auch ärgerlich.

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              #36
              Zitat von Lennox Beitrag anzeigen
              Haushaltsversicherung…., Überspannung oder so melden?!
              Würd das dem Netzbetreiber erst mal zukommen lassen.
              Warum den der eigenen Versicherung melden wen es doch kein eigenverschulden war.
              Der netzbetreiber ist dafür abgesichert das bei wartungs und umschaltarbeiten solche Kosten abgedeckt sind.
              bzw wirds erstattet.

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                #37
                Zitat von moe01325 Beitrag anzeigen
                Ich hätte naiv/laienhaft gedacht dass diese OBOv20 genau das machen. Aber vielleicht wars ja schon Glück dass nicht mehr zerstört wurde...

                PXL_20250725_140052121.jpg
                es kann viele ursachen für einen Ausfall des Versorger Netzes sein.
                Du weist ja nicht warum der ausfall war.
                Letztlich bekommen wir einen ausfall und ein wiederkommen mit.
                frequenz schwankungen gehn bis zu gewissen punkten danach kommt es zu ausfällen.
                Ausfälle einzelner phasen führt zu netzlastverschiebungen.
                Neutralleiterströme die eig nicht sein sollten können aufgetaucht sein.
                das alles im versorgernetz die bishin bei uns auswirkungen auch kurzzeitig auslösen können.
                Auch beim ausfall kann es zu kurzen überspannungen kommen beim einschalten sowieso durch die komplett zuschaltung aller endverbraucher
                Wie ist den euer Potenzialausgleich im Gebäude aufgebaut mal die werte gemessen das es auch wirklich alles hinhaut.
                Nur weil ein Potenzialausgleich vorhanden ist heist nicht gleich das auch alles in den norm werten und funktion voll erfüllt wird.
                aber es kann auch einfach eine ermüdung des bauteiles sein.
                dadurch das es halt selten oder vllt sogar gar nicht freigeschaltet wird kann es dann beim ausfall auch mal zu einem defekt kommen.

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                  #38
                  Zitat von Mrnobody1202 Beitrag anzeigen
                  Würd das dem Netzbetreiber erst mal zukommen lassen.
                  Warum den der eigenen Versicherung melden wen es doch kein eigenverschulden war.
                  Das interessiert nicht wirklich.
                  Der Netzbetreiber liefert ein Produkt in bestimmten Zustand, hier eine Spannung zwischen 207 und 253 Volt (angelehnt an die EN50160). Oder er liefert einfach nicht (Stromausfall).
                  Liegt das Produkt nicht vor (also wenn abgeschaltet ist), haftet dieser nicht. Wird wieder zugeschaltet und das Spannungsband eingehalten, ist das Produkt frei von Mängeln und eine Haftung ausgeschlossen.

                  Wird das Spannungsband nachweislich verletzt, resultiert hier ein Sachmangel nach dem Produkthaftungsgesetz. Das beste Beispiel dazu ist die Unterbrechung des PEN, wo grundsätzlich Spannungen weit über dem zulässigen Spannungsband entstehen können.
                  Erst dann greift die Haftung des Netzbetreibers und es wird gezahlt. Das aber auch erst bei einem Schaden oberhalb von 500 Euro. Nach §11 ProdHaftG ist die Selbstbeteiligung grundsätzlich 500 Euro…

                  Kommt es zu einem Stromausfall (Blackout), wird gar kein Strom geliefert. Für diesen Fall gilt das ProdHaftG nicht, weil es nur fehlerhaft gelieferten Strom erfasst.

                  Das ProdHaftG regelt nur eine Ersatzpflicht für Sachen, die im privaten Gebrauch verwendet werden, gilt also nicht für Schäden an gewerblichen Maschinen bei Stromschwankungen.

                  Überdies trägt der private Anschlussnutzer beim ProdHaftG die Beweislast dafür, dass überhaupt ein Fehler vorlag, dass die von ihm geltend gemachte Schadenshöhe wirklich berechtigt ist und dass der konkrete Schaden wirklich durch den fehlerhaften Strom verursacht wurde (§ 1 Abs. 4 ProdHaftG). Auf Zuruf muss also ein Netzbetreiber nicht jedem Anschlussnutzer nun jeglichen Schaden ersetzen. Außerdem hat der Endkunde nach § 11 ProdHaftG bei Sachschäden immer eine Selbstbeteiligung von 500,00 Euro zu tragen.
                  Urteil vom BGH mit Aktenzeichen Az. VI ZR 144/13​, zusammengefasst hier zu finden: https://www.bbh-blog.de/alle-themen/...netzbetreiber/

                  Spätestens die Beweislast des Anschlussnutzers dürfte schwer zu erbringen sein, da nicht jeder eine dauerhaft aufzeichnende Netzanalyse betreibt, um den Nachweis dem Netzbetreiber zu erbringen. Weiterhin entsteht bei einem defekten Netzteil kein Schaden oberhalb von 500 Euro. Drunter muss eh nicht gehaftet werden.

                  Zitat von Mrnobody1202 Beitrag anzeigen
                  aber es kann auch einfach eine ermüdung des bauteiles sein.
                  Das wird die wahrscheinlichste Erklärung sein.
                  Spannungsbandverletzungen - vor allem oberhalb des Spannungsbands - im öffentlichen Netz schädigen niemals ein einziges Gerät; häufig sogar mehrere Geräte bei mehreren Kunden.

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                    #39
                    Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen

                    Das interessiert nicht wirklich.
                    Der Netzbetreiber liefert ein Produkt in bestimmten Zustand, hier eine Spannung zwischen 207 und 253 Volt (angelehnt an die EN50160). Oder er liefert einfach nicht (Stromausfall).
                    Liegt das Produkt nicht vor (also wenn abgeschaltet ist), haftet dieser nicht. Wird wieder zugeschaltet und das Spannungsband eingehalten, ist das Produkt frei von Mängeln und eine Haftung ausgeschlossen.

                    Wird das Spannungsband nachweislich verletzt, resultiert hier ein Sachmangel nach dem Produkthaftungsgesetz. Das beste Beispiel dazu ist die Unterbrechung des PEN, wo grundsätzlich Spannungen weit über dem zulässigen Spannungsband entstehen können.
                    Erst dann greift die Haftung des Netzbetreibers und es wird gezahlt. Das aber auch erst bei einem Schaden oberhalb von 500 Euro. Nach §11 ProdHaftG ist die Selbstbeteiligung grundsätzlich 500 Euro…



                    Urteil vom BGH mit Aktenzeichen Az. VI ZR 144/13​, zusammengefasst hier zu finden: https://www.bbh-blog.de/alle-themen/...netzbetreiber/

                    Spätestens die Beweislast des Anschlussnutzers dürfte schwer zu erbringen sein, da nicht jeder eine dauerhaft aufzeichnende Netzanalyse betreibt, um den Nachweis dem Netzbetreiber zu erbringen. Weiterhin entsteht bei einem defekten Netzteil kein Schaden oberhalb von 500 Euro. Drunter muss eh nicht gehaftet werden.


                    Das wird die wahrscheinlichste Erklärung sein.
                    Spannungsbandverletzungen - vor allem oberhalb des Spannungsbands - im öffentlichen Netz schädigen niemals ein einziges Gerät; häufig sogar mehrere Geräte bei mehreren Kunden.
                    mir hat es mal die Fritzbox geschossen als der Netzbetreiber im Nachbarort eine Umschaltung von vorhandener Dachleitung auf neue Erdleitung vollzogen hat.
                    Es gab 3x kurz hintereinander abschaltungen von daher denk ich das kurze Spannungsspitzen für solche elektronik nicht gut ist aber wie auch immer .
                    Seit 2018 fordern die Netzbetreiber in Deutschland einen Überspannungsschutz im Anschlussfeld des Zählerschranks.
                    Dieser wird denk ich genau für Schäden die aus Netzsseite kommen da sein um diese abzufangen.

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                      #40
                      Zitat von Mrnobody1202 Beitrag anzeigen


                      Seit 2018 fordern die Netzbetreiber in Deutschland einen Überspannungsschutz im Anschlussfeld des Zählerschranks.
                      Wo steht das?
                      Überspannungsschutz ja!
                      Im unteren Anschlussraum nicht zwingend. Der Überspannungsschutz kann auch hinter dem Zähler sitzen.

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                        #41
                        Zitat von Mrnobody1202 Beitrag anzeigen
                        Seit 2018 fordern die Netzbetreiber in Deutschland einen Überspannungsschutz im Anschlussfeld des Zählerschranks.
                        Ein Netzbetreiber darf seit der Überführung der ganzen TABen der Niederspannung in die VDE AR-N 4100 technisch gar nichts mehr fordern.
                        Allenfalls administrative Dinge dürfen noch festgelegt werden, wie z.B. die Montageart des Zählers (3-Punkt oder eHZ), da der Netzbetreiber immer in der Funktion als grundzuständiger Messstellenbetreiber fungiert.
                        Es gilt für die TAB der Musterwortlaut des BDEW, neuerdings sind selbst Abweichungen davon ausführlich zu begründen, damit es keinen neuen Wildwuchs an technischen Spezifikationen eines jeden Netzbetreibers quer durch Deutschland gibt.

                        Bleibt als der Blick in die Anwendungsregel 4100. Unter Punkt 11.2 findet sich folgendes:
                        Über die Notwendigkeit der Anwendung des Überspannungsschutzes entscheidet der technische Gebäudeplaner in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. Anschlussnehmer. Grundlage für die Bedarfsermittlung ist DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443).

                        Die Auswahl und die Errichtung von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) muss nach DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534) erfolgen.
                        Folglich: Ob ein Überspannungsschutz notwendig ist, das sagt am Ende die VDE 0100-443.
                        Eine zwingende Verpflichtung aus der TAB oder der TAR (Technische Anschlussregeln Niederspannung) im Sinne der AR-N 4100 existiert nicht und darf somit von keinem Netzbetreiber gefordert werden.

                        Zurück zum Thema:
                        Hier wird die Verteilung (ich gehe davon aus, dass die Spannungsversorgung und das Netzteil beide da drin verbaut sind, sonst wären die beigefügten Bilder falsch) von moe01325 selbst mit den OBO V20 mit einem Schutzpegel auf 280V begrenzt.
                        Dazu gilt für das Netzteil die Überspannungskategorie I, was einer zulässigen Stossspannung von 1,5kV standhalten muss (VDE 0100-443, Tabelle 443.2 (Betriebsmittel mit geringer Bemessungs-Stossspannung - empfindliche Elektronische Geräte).

                        Die Begrenzung auf 280V i.V.m dem Gerät der Überspannungskategorie I mit 1,5kV unterschreitet den Wert deutlich, den das Netzteil per Design abkönnen muss.

                        Ich schlussfolgere daher wie willisurf :
                        Folglich wird es aus anderen Gründen kaputtgegangen sein; vermutlich sind die Bauteile gealtert.

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                          #42
                          Danke an alle für die ausführlichen Erklärungen. Klingt nachvollziehbar.

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                            #43
                            Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen

                            Ein Netzbetreiber darf seit der Überführung der ganzen TABen der Niederspannung in die VDE AR-N 4100 technisch gar nichts mehr fordern.
                            Allenfalls administrative Dinge dürfen noch festgelegt werden, wie z.B. die Montageart des Zählers (3-Punkt oder eHZ), da der Netzbetreiber immer in der Funktion als grundzuständiger Messstellenbetreiber fungiert.
                            Es gilt für die TAB der Musterwortlaut des BDEW, neuerdings sind selbst Abweichungen davon ausführlich zu begründen, damit es keinen neuen Wildwuchs an technischen Spezifikationen eines jeden Netzbetreibers quer durch Deutschland gibt.

                            Bleibt als der Blick in die Anwendungsregel 4100. Unter Punkt 11.2 findet sich folgendes:


                            Folglich: Ob ein Überspannungsschutz notwendig ist, das sagt am Ende die VDE 0100-443.
                            Eine zwingende Verpflichtung aus der TAB oder der TAR (Technische Anschlussregeln Niederspannung) im Sinne der AR-N 4100 existiert nicht und darf somit von keinem Netzbetreiber gefordert werden.

                            Zurück zum Thema:
                            Hier wird die Verteilung (ich gehe davon aus, dass die Spannungsversorgung und das Netzteil beide da drin verbaut sind, sonst wären die beigefügten Bilder falsch) von moe01325 selbst mit den OBO V20 mit einem Schutzpegel auf 280V begrenzt.
                            Dazu gilt für das Netzteil die Überspannungskategorie I, was einer zulässigen Stossspannung von 1,5kV standhalten muss (VDE 0100-443, Tabelle 443.2 (Betriebsmittel mit geringer Bemessungs-Stossspannung - empfindliche Elektronische Geräte).

                            Die Begrenzung auf 280V i.V.m dem Gerät der Überspannungskategorie I mit 1,5kV unterschreitet den Wert deutlich, den das Netzteil per Design abkönnen muss.

                            Ich schlussfolgere daher wie willisurf :
                            Folglich wird es aus anderen Gründen kaputtgegangen sein; vermutlich sind die Bauteile gealtert.
                            Ja vermutlich wird es einfach das Alter sein.
                            Ich mein es darf ja auch mal was kaputt gehn.
                            Bei dem anderen stimmt geb ich dir Recht war etwas plump von mir in den Raum geworfen.
                            Natürlich gibt eine DIN oder eine VDE etwas vor wie den Überspannungsschutz.
                            Der Netzbetreiber greift auf diese Normen zurück und fordert eine Anlage bei Neuerrichtung nach dem Stand der aktuellen Norm.
                            Wollt damit sagen das der Netzbetreiber seit Einführung der neuen Norm darauf besteht das ein ÜSS verbaut ist.

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                              #44
                              Zitat von Mrnobody1202 Beitrag anzeigen
                              Wollt damit sagen das der Netzbetreiber seit Einführung der neuen Norm darauf besteht das ein ÜSS verbaut ist.
                              nochmal: das ist genau falsch.
                              Er hat nichts zu fordern oder auf etwas zu bestehen, was außerhalb seines Eigentums steht.
                              Die Eigentumsgrenze endet für den Netzbetreiber am Hausanschlusskasten. Ab da beginnt das Eigentum des Kunden, der genau ab diesem Punkt die Betreiberverantwortung hat und für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage sorgen (und folglich auch haften) muss.

                              Der Netzbetreiber kann für fremdes Eigentum nur dann Forderungen stellen, wenn es negative Rückwirkungen auf seine Anlagen oder sein Produkt „Spannung“ erzeugt (z.B. unzulässige Oberschwingungen oder fehlender NA-Schutz bei PV-Anlagen, die eine sichere Trennung nicht erlauben) oder die technischen Anschlussregeln der AR-N 4100 verletzt. Das ist das einzige, was er fordern kann und darf.

                              Eine technische Anforderung an die Kundenanlage, die nur selbige schützt, hat keinen Netzbetreiber auch nur ansatzweise zu interessieren. Leider sind durch die vergangenen Jahrzehnte diese Machenschaften immer noch in den Köpfen vieler „Möchtegern-Verantwortlichen“ der einstigen Energieversorger drin. Da, wo noch „Abnahmebeamte“ kamen, die die Anlage vor Inbetriebnahme auf Mängel überprüft haben.
                              Aber wie im Märchen: Es war Einmal…
                              …jetzt nicht mehr!
                              Spätestens das Unbundling (Entkopplung von Erzeugung, Verteilung und Vertrieb) hat genau die Struktur vollständig aufgelöst.

                              Somit hat der Eigentümer über seine Anlage ausgehend vom Übergabepunkt (HAK) die Verpflichtung, den sicheren Betrieb zu organisieren. Kann er selbst dieser Betreiberverantwortung mangels Wissens nicht nachkommen, muss er das jemand anderem übertragen. Das ist dann meistens der konzessionierte Installateur.
                              Und der hat dann die Verantwortung, die Anlage mangelfrei nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu errichten.

                              Das hat der Netzbetreiber somit weder zu verantworten, noch zu kontrollieren.

                              Kommentar


                                #45
                                Zitat von tsb2001 Beitrag anzeigen

                                nochmal: das ist genau falsch.
                                Er hat nichts zu fordern oder auf etwas zu bestehen, was außerhalb seines Eigentums steht.
                                Die Eigentumsgrenze endet für den Netzbetreiber am Hausanschlusskasten. Ab da beginnt das Eigentum des Kunden, der genau ab diesem Punkt die Betreiberverantwortung hat und für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage sorgen (und folglich auch haften) muss.

                                Der Netzbetreiber kann für fremdes Eigentum nur dann Forderungen stellen, wenn es negative Rückwirkungen auf seine Anlagen oder sein Produkt „Spannung“ erzeugt (z.B. unzulässige Oberschwingungen oder fehlender NA-Schutz bei PV-Anlagen, die eine sichere Trennung nicht erlauben) oder die technischen Anschlussregeln der AR-N 4100 verletzt. Das ist das einzige, was er fordern kann und darf.

                                Eine technische Anforderung an die Kundenanlage, die nur selbige schützt, hat keinen Netzbetreiber auch nur ansatzweise zu interessieren. Leider sind durch die vergangenen Jahrzehnte diese Machenschaften immer noch in den Köpfen vieler „Möchtegern-Verantwortlichen“ der einstigen Energieversorger drin. Da, wo noch „Abnahmebeamte“ kamen, die die Anlage vor Inbetriebnahme auf Mängel überprüft haben.
                                Aber wie im Märchen: Es war Einmal…
                                …jetzt nicht mehr!
                                Spätestens das Unbundling (Entkopplung von Erzeugung, Verteilung und Vertrieb) hat genau die Struktur vollständig aufgelöst.

                                Somit hat der Eigentümer über seine Anlage ausgehend vom Übergabepunkt (HAK) die Verpflichtung, den sicheren Betrieb zu organisieren. Kann er selbst dieser Betreiberverantwortung mangels Wissens nicht nachkommen, muss er das jemand anderem übertragen. Das ist dann meistens der konzessionierte Installateur.
                                Und der hat dann die Verantwortung, die Anlage mangelfrei nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu errichten.

                                Das hat der Netzbetreiber somit weder zu verantworten, noch zu kontrollieren.
                                naja das seh ich aber nicht so
                                dann könnte ja der Kunde bestimmen welche art von Zählerschrank er sich da hinbaut.
                                Bei uns ist der Netzbetreiber auch Messstellenbetreiber und gibt somit die Anforderungen die er für seine Messeinrichtung benötigt inklusive aller aktuellen Baumaßsnahmen anhand der VDE und DIN.
                                Somit gibt er mir vor welche art von Zählerplatztafel und zusätzlichen Feldern er will
                                somit ist die vorgabe von ihm das ein SLS vor Zähler und ein ÜSS verbaut sein muss ebenso das es ein APZ feld enthalten muss.
                                Stell ich mich da quer als kunde drehen die sich um und setzen keinen Zähler nicht eher die anlage den vorgaben entspricht

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