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Lingg&Janke EHZ Kabel verlängern?

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    Lingg&Janke EHZ Kabel verlängern?

    Ich habe meine zwei Lingg&Janke EHZ jetzt soweit programmiert und bekomme (nicht alle aber einige) Daten von den Messeinrichtungen.
    Demnächst kommt der Elektriker um die Geräte definitiv anzuschließen. Ich habe das bisher nur provisorisch mit einem langen KNX-Kabel getestet.
    Ich fürchte aber, dass das Kabel von den optischen Lesern zu kurz ist, um vom Zählerschrank in den Verteiler zu reichen.
    Es handelt sich m.E. um einen RJ10 Stecker.
    Wie kann und darf man den verlängern?
    Hätte gerne eine Verlängerung da, wenn der Elektriker kommt; nicht das der unverrichteter Dinge wieder gehen muss.
    Hier war mal die Rede von speziellen CAT-Kabel, die im Verteilerschrank zugelassen sind. Vermutlich gilt Ähnliches für diese Kabel.
    Ich nehme mal an, ich darf nicht einfach irgendeine Telefon-Verlängerung nehmen.
    Kann da jemand Licht in das Dunkel bringen???

    Vielen Dank für Hinweise
    Matthias

    #2
    Ist denn im Zählerschrank kein Platz für das Lingg&Janke?

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      #3
      Nein, ist eher voll! (s. Bild)
      Vielleicht da wo die Zeitschaltuhr sitzt. Die ist nicht mehr aktiv.
      In dem Feld oben rechts, in dem der Leistungsmesser sitzt, werde jede Menge Potentiale verteilt.
      Auf jeden Fall hätte ich gerne eine Möglichkeit zur Verlängerung, nicht das der Termin platzen muss.
      Jemand eine Idee?
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        #4
        Zeitschaltuhr raus, feddich.

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          #5
          Zitat von ReinerDaniel Beitrag anzeigen
          Nein, ist eher voll! (s. Bild)
          Vielleicht da wo die Zeitschaltuhr sitzt. Die ist nicht mehr aktiv.
          In dem Feld oben rechts, in dem der Leistungsmesser sitzt, werde jede Menge Potentiale verteilt.
          Auf jeden Fall hätte ich gerne eine Möglichkeit zur Verlängerung, nicht das der Termin platzen muss.
          Jemand eine Idee?
          Streng genommen dürfen in diesem Bereich keine Zeitschaltuhren und Energie-Sensoren verbaut werden. Das kann bei Zählermontagen zu Problemen führen - je nach Laune des Monteurs.

          Wenn die Zeitschaltuhr nicht mehr benötigt wird, dann kann man die natürlich rauswerfen.

          Falls man das Kabel verlängern will: Es ist ein RJ10 Stecker. Zur Leitung: Da geht bestimmt alles wo man einen RJ10 Stecker drauf bekommt, dürfte TTL Logik sein, wobei es dazu keine Angaben gibt.

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            #6
            Als Laie würde ich das so verstehen, dass man im AAR durchaus etwas derartiges unterbringen darf:
            https://www.elektrikerwissen.de/vde-...01-04-bindend/

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              #7
              Dem ist nix hinzufügen:
              die VDE AR-N4100 Absatz 7.2 dritter spiegelstrich.
              Zuletzt geändert von larsrosen; 23.08.2023, 13:28.
              Elektroinstallation-Rosenberg
              -Systemintegration-
              Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
              http://www.knx-haus.com

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                #8
                @larsrosen: Entschuldigung bin Laie und habe auch deshalb hier nachgefragt (s #1): Heißt EHZ darf da nicht rein und Zeitschaltuhr auch nicht?
                Da du die Normen ja wohl sehr gut kennst: Darf man denn das Kabel des EHZ verlängern???
                Ich dachte immer gelesen zu haben, dass es im Schaltschrank schon "besondere" CAT-Kabel braucht, die entsprechend spannungsfest (bitte entschuldige die laienhafte Formulierung) sind. Das scheint mir bei einer RJ10-Verlängerung eher nicht gegeben.

                Hinweise, wie man trotz allem den EHZ montieren könnte???
                Gruß Matthias

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                  #9
                  Das Problem ist, ich kapiere dein Problem und Fragestellung nicht…

                  Bei deinem Schrank sind im linken Feld sowieso schon mehr Geräte drinne wie es die Norm erlaubt.
                  Maximal 3 Stromkreise für WaMa, Trockner Keller. In der Alten AR-N 4101 stand mal was von 10Watt Verlust maximal.

                  Ob das RJ10 Kabel zu verlängern geht musst du Lingg & Janke fragen. Da es nix anders macht wie Lichtimpulse geben und auslesen, sollte nix dageben sprechen es etwas mit einem geeignetem Kabel zu Verlängern.
                  Wenn das Kabel SELV Spannungen enthält muss es für die höchste Vorkommende Spannung isoliert werden (doppelte oder Verstärkte Isolation). Hierzu kann von Hager z.b. der Schutzschlauch verwendet werden.
                  Elektroinstallation-Rosenberg
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                    #10
                    Danke für Deine Antwort Lars,
                    macht es mir etwas leichter. Nochmal; ich bin was das angeht Laie.
                    Die Installation links oben wurde 2007 als das Haus gebaut wurde vom Elektriker so gemacht und vom EVU offenbar nicht moniert.
                    Die Zeitschaltuhr wurde kurz nach Einzug (2007) durch einen Zirkomaten ersetzt. Der Rest oben links ist wie 2007.

                    Ich möchte nur regelkonform zwei EHZ nachrüsten. Ich hatte vor diese in den Verteiler zu setzen und wollte daher - bevor ein Elektriker kommt - Verlängerungen besorgen, die den gültigen Regeln/Normen entsprechen.
                    Ich werde jetzt Schutzschlauch besorgen und eine Verlängerung.
                    Vielen Dank nochmal.

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                      #11
                      Also den Bild nach zu Urteilen konnten es zwei Doppelfenster sein.
                      Wenn da jeweils 2 Zähler rein sollen muss darauf geachtet werden welches Lastprofil dort vorhanden ist. Je nachdem dürfen die Felder nur mit Einzel Zähler ausgestattet werden.

                      Zudem kommt, das in dem linken Feld bereits zuviele LS für den ersten Zähler sitzen.
                      Ein normaler Netzbetrieb kann/wird die Zählersetzung verweigern.
                      Daher meine Empfehlung, das VIU welches die Zähler beantragt muss den Schrank so umbauen, dass der Netzbetreiber damit leben kann.
                      Elektroinstallation-Rosenberg
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                        #12
                        Zitat von jcd Beitrag anzeigen
                        Als Laie würde ich das so verstehen, dass man im AAR durchaus etwas derartiges unterbringen darf:
                        https://www.elektrikerwissen.de/vde-...01-04-bindend/
                        Siehe Abschnitt "Anlagenseitiger Anschlussraum"​

                        Dort heißt es:

                        1. Hauptleitungsabzweigklemmen oder Hauptschalter
                        2. Freigaberelais – für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG.
                        3. HAN-Schnittstellen – (für die leitungsgebundene Übertragungvon Daten in die Kundenanlage)
                        4. RCDs, LS-Schalter und Kombinationen beider Geräte (z. B. FI/LS) – zur Absicherung von maximal drei Wechselstromkreisen (z. B. für Waschmaschine, Trockner). Diese sind mit max. 16 A/10 kA abzusichern. Einer dieser drei möglichen Stromkreisedarf auch zur Absicherung von Erzeugungsanlagen oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge verwendet werden. Es dürfen nur Kurzschlussschutzeinrichtungen mit einem Kurzschlussschaltvermögen von 10kA verwendet werden.
                        5. Überspannungsschutz (SPD) – vom Typ 1 oder Typ 2
                        Von Zeitschaltuhren und eHz Datenschnittstellen lese ich dort nichts.

                        Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                        die VDE AR-N4100 Absatz 7.2 dritter spiegelstrich.
                        Wenn man das streng auslegt, dann darf man nur eine RJ45-Buchse installieren:

                        RJ45-Buchsen für die leitungsgebundene Übertragung von Zählwerten, Tarifwerten oder für Steuer-
                        zwecke (z. B. für Smart Grids oder Smart Home) in die Anschlussnutzeranlage (siehe 7.7) sowie​
                        Zitat von ReinerDaniel Beitrag anzeigen
                        Ich möchte nur regelkonform zwei EHZ nachrüsten.
                        Es ist hier aber immer wieder das selbe. Die Leute wollen "nur eine regelkonforme Lösung". Wenn man dann die Regeln zitiert, wird nach alternativen Interpretationen gesucht und gesagt, dass es ja damals auch schon durch ging.

                        Das Problem beim Zählerschrank ist halt, dass der VNB mitspricht. Und da das Menschen sind, gibt es hier viel Willkür bzw. Unterschiede zwischen verschiedenen Netzbetreibern und Monteuren. Manche sind streng, andere wissen es nicht besser, und wieder andere sind lockerer. Wenn man auf Nummer sich gehen will und Diskussionen aus dem Weg gehen will, muss man sich halt an den Wortlaut der Normen halten oder das im Vorfeld schriftlich beim VNB erfragen.

                        Alles andere birgt das Risiko, dass der Zählereinbau verweigert wird - oder es wird ignoriert und man sich halt im Nachgang als Held feiern und falsche Informationen weitergeben ;-).
                        Zuletzt geändert von kbabioch; 24.08.2023, 10:26.

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                          #13
                          Glaub mir es ist nur blöd formuliert. Das wird bei der nächsten Überarbeitung geändert.

                          Ansonsten 100% ack. Selbst wenn du dich an die Normen halten tust, kann der Versorger es anders wollen. Aktuell habe ich sogar Beschwerde beim Kartellamt eingereicht.
                          Zuletzt geändert von larsrosen; 24.08.2023, 09:51.
                          Elektroinstallation-Rosenberg
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                            #14
                            Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
                            Glaub mir es ist nur blöd formuliert. Das wird bei der nächsten Überarbeitung geändert.
                            Ok, macht auch Sinn, weil manche Messkonzepte natürlich sonst schwierig umzusetzen sind.

                            Gibt es da eigentlich Vorgaben wie viele "Smart Meter" rein dürfen? Ich hatte schon mehrfach den Fall, dass Leute verschieden Systeme (Hausautomatisierung, Speicher, PV, etc. pp.) installiert haben, und die Teile kaskadiert werden mussten. Eigentlich blöd, aber was will man als Installateur machen, wenn man das vor Ort so antrifft. Darf man dann zukünftig 2-3 Smart Meter verbauen und den AAR vollstopfen damit :-)?

                            Und etwas "Graubereich" sind ja auch die Stromzangen bei manchen Smart Metern. Die werden ja nicht auf der Hutschiene installiert, und nehmen dort keinen Platz "weg" :-).

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                              #15
                              Dem Sinne nach verstehe ich die eHZ - KNX Schnittstelle als:
                              1. HAN-Schnittstellen – (für die leitungsgebundene Übertragungvon Daten in die Kundenanlage)
                              Die KNX-Kabel hat auch prinzipiell die erforderliche Spannungsfestigkeit und Isolierklasse um dort verwendet werden zu dürfen.

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