Hi Redstar,
Respekt zu deinem Posting das ja nicht ohne Selbstkritik ist. Was deine beschrieben Mitschuld betrifft so würde ich das auf keinen Fall "Mitschuld" nennen. Zum einen ist das das normale Verhalten(denn man will ja nicht wieder bei Null anfangen, auch ohne zu wissen wie das Resultat dann sein wird), etc.. , zum anderen ist der unilaterale Ausstieg aus solch einem Vertrag auch nicht so einfach. Es sei denn der Auftragnehmer freut sich über die Kündigung
Zu deinem Konkreten Fall:
Gibt es eine Projekt Beschreibung ? Idch befürchte nein, nach der Aussage "Sag was Du willst, ich mach es". Gab es eine Abnahme ?
Wird das aushändigen des bestehenden Projektes verweigert ? Wenn ja wär das, wenn ich auch nicht genau weis wie das in Deutshcland läuft, für mich einen Fall für die Verbraucherzentrale. Dies ist aus verschiedenen EU-gestzgebungen zum Wettbewerb nicht zulässig. (Ich bin zwar nicht Anwalt (aber interessiert und dokumentiert), ausserdem müssen wir in unserer Firma alle 2 jahre ein Training zu eben diesem Thema absolvieren).
Ohne ins Detail zu gehen darf grundsätzlich kein Produkthersteller oder -verkäufer einen an seinen Service binden noch darf ein Serviceprovider einen an sich binden). Im fall eines HS Projektes trifft beides zu wenn es nicht ausgehändigt wurde.
Service bindung: Willst du dein projekt verändern musst du zumn ursprünglichen Serviceprovider gehen. Wechselst du den Serviceprovider muss dieser wieder bei Null Anfangen und Du bist gezwungen deine vorherigeninvestitionen in den Service zunichte zu machen und für den gleichen Service 8bevor ja erweitert werden kann) nochmal Zahlen. das ist so als wie wenn Du deine Putzfrau wechselst und diese die dann erst mal das Haus mit all dem Schmutz dreckig macht den sie in den vergangenen Jahren weggemacht hat
.
Produktbindung: Ist das Priodukt (HS) defekt, musst du den Service in Anspruch nehmen um wieder ein Nutzen daraus zu ziehen. Auch das ist unzulässig.
Das sind nur einige der Punkte.
Gruss,
Gaston
Respekt zu deinem Posting das ja nicht ohne Selbstkritik ist. Was deine beschrieben Mitschuld betrifft so würde ich das auf keinen Fall "Mitschuld" nennen. Zum einen ist das das normale Verhalten(denn man will ja nicht wieder bei Null anfangen, auch ohne zu wissen wie das Resultat dann sein wird), etc.. , zum anderen ist der unilaterale Ausstieg aus solch einem Vertrag auch nicht so einfach. Es sei denn der Auftragnehmer freut sich über die Kündigung

Zu deinem Konkreten Fall:
Gibt es eine Projekt Beschreibung ? Idch befürchte nein, nach der Aussage "Sag was Du willst, ich mach es". Gab es eine Abnahme ?
Wird das aushändigen des bestehenden Projektes verweigert ? Wenn ja wär das, wenn ich auch nicht genau weis wie das in Deutshcland läuft, für mich einen Fall für die Verbraucherzentrale. Dies ist aus verschiedenen EU-gestzgebungen zum Wettbewerb nicht zulässig. (Ich bin zwar nicht Anwalt (aber interessiert und dokumentiert), ausserdem müssen wir in unserer Firma alle 2 jahre ein Training zu eben diesem Thema absolvieren).
Ohne ins Detail zu gehen darf grundsätzlich kein Produkthersteller oder -verkäufer einen an seinen Service binden noch darf ein Serviceprovider einen an sich binden). Im fall eines HS Projektes trifft beides zu wenn es nicht ausgehändigt wurde.
Service bindung: Willst du dein projekt verändern musst du zumn ursprünglichen Serviceprovider gehen. Wechselst du den Serviceprovider muss dieser wieder bei Null Anfangen und Du bist gezwungen deine vorherigeninvestitionen in den Service zunichte zu machen und für den gleichen Service 8bevor ja erweitert werden kann) nochmal Zahlen. das ist so als wie wenn Du deine Putzfrau wechselst und diese die dann erst mal das Haus mit all dem Schmutz dreckig macht den sie in den vergangenen Jahren weggemacht hat

Produktbindung: Ist das Priodukt (HS) defekt, musst du den Service in Anspruch nehmen um wieder ein Nutzen daraus zu ziehen. Auch das ist unzulässig.
Das sind nur einige der Punkte.
Gruss,
Gaston
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