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Sicherheitsbeleuchtung und EIB

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    Sicherheitsbeleuchtung und EIB

    Hallo,

    derzeit habe ich Probleme eine Anlage mit Sicherheitsbeleuchtung abgenommen zu bekommen. Der TÜV fordert, dass nach spätestens 15 Sekunden nach Ausfall der Kommunikation EIB die Sicherheitsbeleuchtung eingeschaltet wird. Nun reicht dem TÜV die Vorzugslage der Aktoren nicht aus. Dieser fordert auch eine Überwachung des Busses. Hier liegt nun das Problem. Wenn ich nun auf ein Sicherheitsobjekt alle 7 Sekunden sende und den Aktor dieses Telegramm auf15 Sekunden Überwachung einstelle, bricht mir ja mein Bus zusammen - ca. 30 Aktoren 100 Präsenzmelder und ca 150 Beleuchtungskreise. Was haltet ihr von dieser Forderung. Wie überzeugt man nun den TÜV, dass dies so nicht geht.

    Vielen Dank für die Antworten

    Schöne Grüße

    #2
    Kenne jetzt die detaiierten Absprachen nicht. Doch scheint mir der TÜV in Richtung Spannungsausfall zu gehen, weniger Richtigung Ausfall der Kommunikation von EIB. Spannungsausfall kannst Du ja dann sofort per EIB realsieren und die vom TÜV vorgeschriebene Sicherheitsbeleuchtung schalten. Hierzu brauchst Du auch Notstrom

    Würde mal hier ansetzen und hinterfagen was tatsächlich gemeint ist. Bei ABB gibt es ein Bauteil, welches den BUS überwacht und ggf. so wie parametriert Massnahmen ergreift. Doch die Lösung Deines Problems dürfte das nicht sein.

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      #3
      Hallo E-Test

      Ich hab zwar keine Erfahrung diesbezüglich, aber ich weis das Peter Pan
      einen kennt der darauf sein Diplom geschrieben hat.
      Name leider zur Zeit nicht vorhanden.
      Das Diplom hatte ich damals durchgelesen, wenn du dich an die Vorgaben hälst dürfte es keine Probleme meineserachtens geben.

      Schreib mal Peter Pan an und frag danach, ausserdem war einmal ein Artikel in einer Zeitschrift darüber. Ich glaub das die Person Grießhammer heißt aber ich binn mir nicht mehr sicher.

      mfg
      eib-eg
      mfg

      eib-eg

      :DWer hier Rechtschreibfehler findet, kann sie gerne behalten....:D

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        #4
        Zitat von redstar Beitrag anzeigen
        Kenne jetzt die detaiierten Absprachen nicht. Doch scheint mir der TÜV in Richtung Spannungsausfall zu gehen, weniger Richtigung Ausfall der Kommunikation von EIB. Spannungsausfall kannst Du ja dann sofort per EIB realsieren und die vom TÜV vorgeschriebene Sicherheitsbeleuchtung schalten. Hierzu brauchst Du auch Notstrom

        Würde mal hier ansetzen und hinterfagen was tatsächlich gemeint ist. Bei ABB gibt es ein Bauteil, welches den BUS überwacht und ggf. so wie parametriert Massnahmen ergreift. Doch die Lösung Deines Problems dürfte das nicht sein.
        Hi,

        vielen Dank für die Antwort. Der TÜV fordert, dass bei Spannungsausfall oder ähnliches die Sicherheitsbeleuchtung eingeschaltet wird. Dieser fordert , dass bei Ausfall der Kommunikation auf dem Bus (Weil Telegramme verloren gehen, Linienkoppler defekt sind etc unabhängig vom Aufbau Präsenzmelder und Aktor befinden sich in einer Linie etc.) die Sicherheitsbeleuchtung innerhalb 15 Sekunden eingschaltet wird. Dies ist so gefordert. Dieses wurde mehrmals mit dem TÜV durchgesprochen!

        was tun ???

        Schöne Grüße

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          #5
          Hallo E-Test,
          wir hatten vorletzte Woche eine Sachverständigen Abnahme in einer Sporthalle.
          Dort haben wir dieses mit der Vorzugslage der Aktoren gelöst und der Sachverständige hat die Anlage ohne Beanstandung abgenommen!
          Mfg.
          Stefan

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            #6
            Zitat von SEckert Beitrag anzeigen
            Hallo E-Test,
            wir hatten vorletzte Woche eine Sachverständigen Abnahme in einer Sporthalle.
            Dort haben wir dieses mit der Vorzugslage der Aktoren gelöst und der achverständige hat die Anlage ohne Beanstandung abgenommen!
            Habe auch schon mehrere Anlage so abgenommen bekommen. Davon will der TÜV aber nichts wissen. Bin auch schon recht verzweifelt.

            Schöne Grüße

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              #7
              Servus E-Test,

              hast du im Vorfeld die Planung der SiBel mit dem TÜV abgestimmt?
              Wenn ja -> Beruf dich auf die Besprechung und leg die Besprechungsnotiz vor!
              Wenn nein -> warum nicht???

              Sollte die SiBel eine Bauauflage sein würde ich dir dringend raten eine zugelassene Zentrale zu verwenden und nicht selber etwas Nachzubauen!
              Ich denke da an die Haftung und deine Freiheit!

              Wie überwachst du denn die Anlage? Wie kann die Wartung durchgeführt werden? Wie erfolgt die Zuschaltung der der Notstromversorgung? Hast du die Steuerung in einem eigenen Raum untergebracht? .......

              Ohne dich angreifen zu wollen-> Eine SiBel die über KNX gesteuert wird, würde ich dir auch nicht abnehmen! KNX ist in meinen Augen dafür nicht gedacht!

              Beachte auch, dass es je nach Bundesland, unterschiedliche Anforderungen an die SiBel gibt!

              Gruß

              Stefan
              Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel.

              Kommentar


                #8
                Spannungsüberwachungsrelais mit EIB anschluß

                Ich habe schon mal ein Spannungsüberwachungsrelais der Firma Inotec ( Hersteller von Notlichtanlagen) gesehen, welches den EIB auch überwacht, vielleicht wäre das für dich was.
                grüsse mikyII

                Kommentar


                  #9
                  Also wenn es hier um richtige Sicherheitsbeleuchtung geht, dann ist der EIB/KNX nicht dafür zugelassen. Dafür gibt es Sicherheitslichtgeräte. Gibt es auch Piktogramme ?
                  Mann kann sicherlich einiges über dem EIB realisieren, ist nur nicht alles so richtig zugelassen.
                  Ein paar mehr Beschreibungen wäre da mal hilfreich.
                  Gruß Andree Czybulski

                  Kommentar


                    #10
                    KNX und Sicherheitsbeleuchtung sind techn. möglich (und offenbar auch zulassig), dazu gibt es einen Atrikel + link auf http://www.eib-home.de/software/eib-..._vereinbar.zip

                    Ich würde es zwar auch nicht machen (zumindest nicht bei größeren Anlagen) aber das ist halt Geschmacksache und bei mir vielleicht auch schon "altersbedingt"
                    EPIX
                    ...und möge der Saft mit euch sein...
                    Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo E-Test

                      Ich denke diese Komponente könnte Dein Problem lösen.
                      Produkt: DSM/S1.1

                      Diagnose- und Schutzmodul

                      ermöglicht eine schnelle Diagnose des Buszustandes und zeigt Telegrammverkehr über eine LED an. Über Öffner- und Schließerkontakte kann ein Busausfall gemeldet werden. Das DSM/S kappte kurzzeitige Überspannungen und Störspannungsspitzen auf dem EIB / KNX.

                      Weitere Info Hier: http://www.knx-gebaeudesysteme.de/st...10060R0011.htm

                      Beste Grüsse
                      Franco

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                        #12
                        Hi,


                        es wurde keine Sicherheitsbeleuchtung über EIB gelöst. Das wurde hier falsch verstanden. Aber die Lampe die ich über PM schalte sind auch gleichzeitig Sicherheitsleuchten (Lampe). Naja mal sehen ob wir uns doch noch mit dem TÜV einiegen können

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                          #13
                          fab hat bereits ein Modul von ABB angeboten. Ich füge ein weiteres hinzu.
                          Allerdings ob hier die REaktionszeit eingehalten werden kann wage ich zu bezweifeln.
                          Angehängte Dateien

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                            #14
                            Zitat von EPIX Beitrag anzeigen
                            KNX und Sicherheitsbeleuchtung sind techn. möglich (und offenbar auch zulässig), dazu gibt es einen Atrikel + link auf http://www.eib-home.de/software/eib-..._vereinbar.zip
                            Gibt es vielleicht eine aktuellere Quelle ?
                            Der Artikel ist us dem Jahr 2000 !
                            Gruß Andree Czybulski

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                              #15
                              Wenn die zitierten Normen noch gültig sind...

                              Ich kenne mich besser in Ö Vorschriften aus...
                              EPIX
                              ...und möge der Saft mit euch sein...
                              Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur

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