Hallo,
derzeit habe ich Probleme eine Anlage mit Sicherheitsbeleuchtung abgenommen zu bekommen. Der TÜV fordert, dass nach spätestens 15 Sekunden nach Ausfall der Kommunikation EIB die Sicherheitsbeleuchtung eingeschaltet wird. Nun reicht dem TÜV die Vorzugslage der Aktoren nicht aus. Dieser fordert auch eine Überwachung des Busses. Hier liegt nun das Problem. Wenn ich nun auf ein Sicherheitsobjekt alle 7 Sekunden sende und den Aktor dieses Telegramm auf15 Sekunden Überwachung einstelle, bricht mir ja mein Bus zusammen - ca. 30 Aktoren 100 Präsenzmelder und ca 150 Beleuchtungskreise. Was haltet ihr von dieser Forderung. Wie überzeugt man nun den TÜV, dass dies so nicht geht.
Vielen Dank für die Antworten
Schöne Grüße
derzeit habe ich Probleme eine Anlage mit Sicherheitsbeleuchtung abgenommen zu bekommen. Der TÜV fordert, dass nach spätestens 15 Sekunden nach Ausfall der Kommunikation EIB die Sicherheitsbeleuchtung eingeschaltet wird. Nun reicht dem TÜV die Vorzugslage der Aktoren nicht aus. Dieser fordert auch eine Überwachung des Busses. Hier liegt nun das Problem. Wenn ich nun auf ein Sicherheitsobjekt alle 7 Sekunden sende und den Aktor dieses Telegramm auf15 Sekunden Überwachung einstelle, bricht mir ja mein Bus zusammen - ca. 30 Aktoren 100 Präsenzmelder und ca 150 Beleuchtungskreise. Was haltet ihr von dieser Forderung. Wie überzeugt man nun den TÜV, dass dies so nicht geht.
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