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Lizenz ETS3

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    KNX/EIB Lizenz ETS3

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Mein Laptop, auf dem die ETS3 und die ETS4 Compositelizenz läuft, ist defekt. Nun habe ich mir ein neues Gerät zugelegt und wollte beide Lizenzen bei der KNX Association erneuern. Dabei musste ich leider erfahren, dass ich nur noch für die ETS4 eine Lizenz bekomme. Ich finde dieses Verhalten sehr merkwürdig und auch nicht aktzeptabel, da ich schließlich für beide Lizenzen bezahlt habe. Nur weil ich die Hardware tauschen muss, soll ich auch eine Lizenz verlieren? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und welche Tips habt ihr?

    Gruß Wolfgang

    #2
    Hallo Wolfgang

    hast du bei dem Umstieg von ETS 3 auf 4 einen Update Preis bezahlt oder die ETS 4 alls NEUE Lizenz zum vollen Preis gekauft?

    Mir ist nur bekannt das beim Update Preis keine NEUE ETS3 Lizenz mehr möglich ist.

    lg
    stefan
    LG Stefan Krainer

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      #3
      Sind es 2 separate Lizenzen oder war das ein Upgrade?
      Gruss
      GLT

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        #4
        Imagesicherung vom Rechner

        Hast Du ein Image von deinem Laptop? (oder die Festplatte)

        Wenn Ja, dieses nach VMware umwandeln und im Player laufen lassen. Dann brauchst Du keine neue Registrierung!

        Gruß Kai

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          #5
          Auf der KNX Webseite steht aber was anderes:

          "Was passiert mit meinen ETS3 Lizenzen?

          Die Installation der ETS4 entfernt keine ETS3 Lizenzen, die ETS3 ist weiterhin lizensiert."

          Wie sind denn die Lizenzbedingungen für das Upgrade auf die ETS4? Darin müsste ja explizit die ETS3 Lizenz gekündigt werden, dann wäre aber die Angabe auf der Website unsinnig. Vor allem hat man damals beim Kauf der ETS3 eine zeitlich unbeschränkte Lizenz erworben, die kann die KNXA nicht einfach so wieder entziehen.

          Marcus

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            #6
            Zitat von MarcusF Beitrag anzeigen
            Vor allem hat man damals beim Kauf der ETS3 eine zeitlich unbeschränkte Lizenz erworben, die kann die KNXA nicht einfach so wieder entziehen.

            Marcus
            Sehe ich auch so.
            Und ich finde es absolut nicht in Ordnung , quasi zur Nutzung der ETS4 mehr oder weniger gezwungen zu werden.
            Ich war durch die Übernahme eines ETS4-Projekts zum Kauf gezwungen und soll deswegen jetzt keine Lizenz für die ETS3 auf ein neues Notebook bekommen ?
            Völlig unverständlich und ziemlich
            ____________

            Gruss Norbe

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              #7
              Es war ein Upgrade von ETS 3 auf ETS 4.
              Ich habe aber auch noch eine Donglelizenz, wo ETS3 und ETS4 läuft. Das ist aber für den Baustelleneinsatz nicht praktikabel. Da geht das doch auch. Ich finde das nicht gerade Verbraucherfreundlich was die KNX Association hier macht. Ganz toll sind dann noch die Supportantworten, welche ich hier nicht zum Besten geben möchte.

              Wolfgang

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                #8
                Mit einem Upgrade hast Du aber das Recht auf die ETS3 verwirkt...
                Raspi 3B mit IPS 4.3 prof., AudioMax-Multiroom
                KNX/EIB, DALI, 1Wire, habridge für Alexa/EchoDots

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                  #9
                  a wenn du eine Upgradelizenz von ETS3 auf ETS4 erworben hast, verlierst du die rechte an der ETS3. Nur wenn du die ETS4 als Vollversion gekauft hast, hast du weiterhin Anspruch auf ETS3 Ersatzlizenzen. Das ist aber auch korrekt so, da du die ETS4 Vollversion zu einem günstigeren Preis gekauft hast.

                  Ich habe eine Dongle Version mit der ETS3 und dann die zugehörige Lizenzdatei gesichert. Somit kann ich theoretisch jederzeit auch die ETS3 wieder installieren. Aber ganz ehrlich nach der Umgewöhnungsphase ist die ETD3 auch nicht mehr nötig. Wozu brauchst du 2 Versionen die das gleiche machen?
                  Gruss Patrik alias swiss

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                    #10
                    Zitat von TomCruz Beitrag anzeigen
                    Mit einem Upgrade hast Du aber das Recht auf die ETS3 verwirkt...
                    Wo steht das?

                    Normalerweise ist es bei einem Upgrade so, dass man die neuere Version nur benutzen darf, wenn man im Besitz der alten Version ist - diese darf man also nicht veräußern, aber selbstverständlich weiterhin benutzen.

                    Marcus

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                      #11
                      ich glaube nicht, dass sowas einer genauen rechtlichen Prüfung standhalten würde.
                      Was sag ich dem Kunden, der eine ETS3 hat, dessen Projekt ich bearbeite und ich ihm ein ETS4-Projekt zurückgebe ?
                      Sie müssen jetzt die ETS4 kaufen, weil ich nicht mehr mit der ETS3 arbeiten darf ?
                      Finde ich völlig absurd ...
                      ____________

                      Gruss Norbe

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                        #12
                        wenn es Konkurrenz geben würde, würden die sich ganz sicher nicht so verhalten ...
                        ____________

                        Gruss Norbe

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von swiss Beitrag anzeigen
                          a Nur wenn du die ETS4 als Vollversion gekauft hast, hast du weiterhin Anspruch auf ETS3 Ersatzlizenzen.
                          das würde bedeuten, ich muss 700 € extra bezahlen, um weiterhin benutzen zu dürfen, für was ich schon den vollen Preis bezahlt habe ?
                          Never ever !
                          ____________

                          Gruss Norbe

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                            #14
                            Doch. Denn du hast faktisch EINE Lizenz für genau EINE Vollverson der ETS gekauft. Und diese EINE Lizenz hast du mit dem Kauf des günstigeren Upgrade von der ETS3 auf die ETS4 übertragen. Du hast theoretisch gesehen nicht mit EINER Vollversonslizenz anspruch auf 2 Vollversionen. Sonnst müsstest du 2 Vollversionen bezahlen.
                            Gruss Patrik alias swiss

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                              #15
                              Das ist schon allein deshalb nicht richtig, weil es für die Dongle-Version der ETS3 nicht gilt. "Wenn Sie bereits eine ETS 3 Lizenz auf einem Dongle besitzen und ein Upgrade auf ETS4 durchführen, können Sie Ihren alten Dongle weiterhin benutzen." Nur die Leute mit der HostID sind gearscht, weil die KNXA einfach keine neuen Lizenzschlüssel generiert.

                              Und ich würde immer noch gerne den Passus im Lizenzvertrag der ETS4 Upgrade sehen, der die ETS3-Lizenz kündigt.

                              Marcus

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