Hallo zusammen,
vielleicht können diejenigen, die Elektriker sind und evtl. sogar einen Meisterbrief haben helfen, folgende Frage zu klären:
Wenn ein Elektriker "für eine Anlage unterschreibt", die in Eigenleistung erstellt wurde, was GENAU bestätigt er dann WEM? Bisher konnte ich dazu noch keine definitive Auskunft bekommen, und ich hätte gerne Klarheit, bevor die Dinge in Angriff genommen werden, und nicht hinterher...
Um genauer zu erklären, worum es mir geht mal folgendes Szenario:
- der Bauherr hat eine entsprechende anerkannte und nachweisbare elektrotechnische Ausbildung ("Elektrofachkraft", Definition in der Wikipedia), aber weder einen Meisterbrief noch eine Konzession der lokalen Stadtwerke
- der Elektriker-Meister verfügt über die beiden letzteren, lässt bewusst den Bauherrn die Anlage weitgehend in Eigenleistung errichten und sagt zu, "für die Anlage zu unterschreiben"
- der Elektriker arbeitet hier und da auf Stundenbasis mit, begutachtet immer wieder den Fortgang, klärt Details mit dem Bauherrn und verbindet schließlich die Anlage mit dem Hausanschluss der Stadtwerke
Es gab eine Aussage, dass der Elektriker dann nur für die korrekte Verbindung der Anlage mit dem Stadtwerke-Anschluss bürgt, und dass der Rest der Anlage dem Risiko des Errichters unterliegt.
Die Frage hat folgenden Hintergrund: generell spricht nichts dagegen, selber für die Anlage zu haften, wenn sie ordnungsgemäß in Betrieb genommen wurde. Es gab jedoch die Aussage, dass da "nichts gemessen werden müsse" und dass das "Risiko beim Bauherrn liege". Das zumindest Ersteres nicht ganz korrekt sein kann ist mir klar, so eine Messung kann man ja aber auch - ohne die entsprechende Unterschrift - von jemand anderem durchführen lassen, um sicherzugehen, dass alles i.O. ist. Selbst durchführen ist ohne die praktische Erfahrung, das nötige Wissen für eine komplette Prüfung nach VDE und die passenden Messgeräte nicht gut möglich.
Eigentlich ist die Frage versicherungstechnischer/rechtlicher Natur: wer ist für welchen Bereich der Anlage verantwortlich? Was bestätigt ein Elektriker mit seiner Unterschrift GENAU?
Weiß das jemand? Gibt es dafür evtl. auch Quellen?
Danke & Grüße
autom8
vielleicht können diejenigen, die Elektriker sind und evtl. sogar einen Meisterbrief haben helfen, folgende Frage zu klären:
Wenn ein Elektriker "für eine Anlage unterschreibt", die in Eigenleistung erstellt wurde, was GENAU bestätigt er dann WEM? Bisher konnte ich dazu noch keine definitive Auskunft bekommen, und ich hätte gerne Klarheit, bevor die Dinge in Angriff genommen werden, und nicht hinterher...
Um genauer zu erklären, worum es mir geht mal folgendes Szenario:
- der Bauherr hat eine entsprechende anerkannte und nachweisbare elektrotechnische Ausbildung ("Elektrofachkraft", Definition in der Wikipedia), aber weder einen Meisterbrief noch eine Konzession der lokalen Stadtwerke
- der Elektriker-Meister verfügt über die beiden letzteren, lässt bewusst den Bauherrn die Anlage weitgehend in Eigenleistung errichten und sagt zu, "für die Anlage zu unterschreiben"
- der Elektriker arbeitet hier und da auf Stundenbasis mit, begutachtet immer wieder den Fortgang, klärt Details mit dem Bauherrn und verbindet schließlich die Anlage mit dem Hausanschluss der Stadtwerke
Es gab eine Aussage, dass der Elektriker dann nur für die korrekte Verbindung der Anlage mit dem Stadtwerke-Anschluss bürgt, und dass der Rest der Anlage dem Risiko des Errichters unterliegt.
Die Frage hat folgenden Hintergrund: generell spricht nichts dagegen, selber für die Anlage zu haften, wenn sie ordnungsgemäß in Betrieb genommen wurde. Es gab jedoch die Aussage, dass da "nichts gemessen werden müsse" und dass das "Risiko beim Bauherrn liege". Das zumindest Ersteres nicht ganz korrekt sein kann ist mir klar, so eine Messung kann man ja aber auch - ohne die entsprechende Unterschrift - von jemand anderem durchführen lassen, um sicherzugehen, dass alles i.O. ist. Selbst durchführen ist ohne die praktische Erfahrung, das nötige Wissen für eine komplette Prüfung nach VDE und die passenden Messgeräte nicht gut möglich.
Eigentlich ist die Frage versicherungstechnischer/rechtlicher Natur: wer ist für welchen Bereich der Anlage verantwortlich? Was bestätigt ein Elektriker mit seiner Unterschrift GENAU?
Weiß das jemand? Gibt es dafür evtl. auch Quellen?
Danke & Grüße
autom8
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