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- √ - Abnahme der Elektroinstallation - Verantwortungsbereich des Elektrikers?

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    - √ - Abnahme der Elektroinstallation - Verantwortungsbereich des Elektrikers?

    Hallo zusammen,

    vielleicht können diejenigen, die Elektriker sind und evtl. sogar einen Meisterbrief haben helfen, folgende Frage zu klären:

    Wenn ein Elektriker "für eine Anlage unterschreibt", die in Eigenleistung erstellt wurde, was GENAU bestätigt er dann WEM? Bisher konnte ich dazu noch keine definitive Auskunft bekommen, und ich hätte gerne Klarheit, bevor die Dinge in Angriff genommen werden, und nicht hinterher...

    Um genauer zu erklären, worum es mir geht mal folgendes Szenario:

    - der Bauherr hat eine entsprechende anerkannte und nachweisbare elektrotechnische Ausbildung ("Elektrofachkraft", Definition in der Wikipedia), aber weder einen Meisterbrief noch eine Konzession der lokalen Stadtwerke

    - der Elektriker-Meister verfügt über die beiden letzteren, lässt bewusst den Bauherrn die Anlage weitgehend in Eigenleistung errichten und sagt zu, "für die Anlage zu unterschreiben"

    - der Elektriker arbeitet hier und da auf Stundenbasis mit, begutachtet immer wieder den Fortgang, klärt Details mit dem Bauherrn und verbindet schließlich die Anlage mit dem Hausanschluss der Stadtwerke

    Es gab eine Aussage, dass der Elektriker dann nur für die korrekte Verbindung der Anlage mit dem Stadtwerke-Anschluss bürgt, und dass der Rest der Anlage dem Risiko des Errichters unterliegt.

    Die Frage hat folgenden Hintergrund: generell spricht nichts dagegen, selber für die Anlage zu haften, wenn sie ordnungsgemäß in Betrieb genommen wurde. Es gab jedoch die Aussage, dass da "nichts gemessen werden müsse" und dass das "Risiko beim Bauherrn liege". Das zumindest Ersteres nicht ganz korrekt sein kann ist mir klar, so eine Messung kann man ja aber auch - ohne die entsprechende Unterschrift - von jemand anderem durchführen lassen, um sicherzugehen, dass alles i.O. ist. Selbst durchführen ist ohne die praktische Erfahrung, das nötige Wissen für eine komplette Prüfung nach VDE und die passenden Messgeräte nicht gut möglich.

    Eigentlich ist die Frage versicherungstechnischer/rechtlicher Natur: wer ist für welchen Bereich der Anlage verantwortlich? Was bestätigt ein Elektriker mit seiner Unterschrift GENAU?

    Weiß das jemand? Gibt es dafür evtl. auch Quellen?

    Danke & Grüße

    autom8
    Bei kostenlosen Diensten ist man nicht Kunde, sondern Ware!

    #2
    Ein verantwortungsvoller "Abnehmer" wird sicherlich alles durchmessen, denn mit seiner Unterschrift haftet er für die ordnungsgemäße und vorschriftenkonforme Installation. Wenn dir die Installation abfackelt, so ist entscheidend, wer den Kram unterschrieben hat!

    Ein schönes Beispiel :http://www.aufenanger-elektro.de/ele...ndschaden.html
    if you make something idiot-proof, they start making better idiots......
    KNX:3 Linien,121 Teiln.,Siemens N146 und N350E,RasPi mit SV,8 FBH-Kreise mit Siemens HK-Regler,HS4, Haus ohne öffentl. Wasser-/Stromversorg.,PV-Anlage Wechselrichter:SI5048(8kW, 24 Pufferbatterien 1400Ah),PV-Module mit 7,5kWp

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      #3
      Ohne schriftliche Inbetriebnahme keinen Zähler!
      Mit der Inbetriebnahme und der damit verbundenen Abnahme des Gewerkes haftet der Unterzeichner. Der Meister!

      In der Regel sind dies beim EVU eingetragene Handwerksunternehmen. Ing mit entsprechender Studienrichtung und Befähigungsnachweis wurde derartigem Verlangen auch statt gegeben.

      Kommentar


        #4
        Zitat von autom8 Beitrag anzeigen
        ...

        Es gab jedoch die Aussage, dass da "nichts gemessen werden müsse" und dass das "Risiko beim Bauherrn liege".

        Lauf, so schnell Du kannst!!!

        Wer so eine Aussage abgibt, braucht sich nicht wundern wenn jegliches Vertrauen mit einem Schlag verloren wurde!

        Es gibt keine Inbetriebnahme ohne Messung!!! Wie sollen eventuelle schwache Klemmstellen (Brandgefahr) ohne ordentliche Messung ausgeschlossen werden???
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          #5
          Zitat von autom8 Beitrag anzeigen
          Wenn ein Elektriker "für eine Anlage unterschreibt", die in Eigenleistung erstellt wurde, was GENAU bestätigt er dann WEM?
          Das variiert je nach Netzbetreiber, läuft aber unter dem Strich auf dasselbe raus.

          Bei einigen Netzbetreibern gibt es ein Formular, andere Netzbetreiber haben zwei Formulare.

          Beantragt wird bei einem Neubau (in einem oder mehreren Formularen):
          • der Netzanschluss (damit der Strom aufs Grundstück / ins Haus kommt).
          • Die Inbetriebnahme (das inkludiert den Zähler)

          Den Netzanschlussantrag stellt i.d.R. der Bauherr (Grundstückeigentümer), alle mir bekannten Formulare beinhalten eine Formulierung der Art:

          Antragsteller und Grundstückseigentümer erkennen an, dass Grundlage des Netzanschlussvertrages die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)" ist.
          ....
          Die Kundenanlage ist von einem in ein Installateurverzeichnis eines NB eingetragenen Installationsunternehmen unter Beachtung der Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik zu errichten und in Betrieb zu setzen.


          Ist im Prinzip doppelt gemoppelt weil der zweite Teil ausführlich in der NAV geregelt ist (§ 13).

          Die NAV ist Bundesrecht!

          Unterschreiben tut das der Anschlussnehmer (Bauherr, Grundstückseigentümer, ...). Üblicherweise ist einzutragen welcher Elektriker die Installation macht, der muss aber auf den mir vorliegenden Formularvarianten nicht unterschreiben. Üblicherweise ist es wohl so dass der Elektriker den Antrag ausfüllt und der Kunde dann nur noch unterschreibt.

          Damit bekommst Du dann ein Kabel ins Haus gelegt.

          Zur Inbetriebnahme kommt dann einige Zeit später der zweite Antrag - damit gibt es dann auch den Zähler.

          Dieser Antrag ist vom Elektriker auszufüllen und zu unterschreiben, der Kunde hat damit i.d.R. nicht zu tun.

          Da findet sich dann eine Formulierung:
          Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den sonstigen besonderen Vorschriften des oben genannten NB von mir/uns errichtet und fertiggestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert. Die Anlage kann gemäß NAV und TAB in Betrieb gesetzt werden.
          Damit unterschreibt der Elektriker dass er die Anlage selbst errichtet hat. Irgendwelche Ausschlüsse im Sinne von "Kunde hat selbst gebastelt" sind da auf den Formularen nicht vorgesehen.

          Wenn die Hütte ein paar Tage nach Inbetriebnahme wegen der E-Installation abbrennt hat der Elektriker ganz schlechte Papiere, es sei denn er kann NACHWEISEN dass jemand anderer nach der Inbetriebnahme an der Anlage gefummelt hat. Wenn er das nicht kann hat er die Haftung an der Backe.

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            #6
            Servus zusammen,

            ich bin seit 13 Jahren selbstständig.
            Für etwas unterschreiben was ich nicht selbst oder einer meiner Mitarbeiter gemacht habe, NIEMALS!!!

            Rein rechtlich wäre es sogar möglich den Zählerschrank mit UV einem FI (RCD) LS und einer Steckdose in Betrieb zu nehmen.
            Prüfprotokoll mit dieser einen Steckdose ausfüllen und den aktuellen Stand der E-Installation dokumentieren.

            Sollte vor jedem Richter gelten. SOLLTE!!??!!

            Deshalb nie eine Unterschrift unter meinen Haftbefehl setzen
            _________________________
            Grüsse aus Niederbayern

            Herry

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              #7
              Zitat von Herry 71 Beitrag anzeigen
              Servus zusammen,

              ich bin seit 13 Jahren selbstständig.
              Für etwas unterschreiben was ich nicht selbst oder einer meiner Mitarbeiter gemacht habe, NIEMALS!!!

              Rein rechtlich wäre es sogar möglich den Zählerschrank mit UV einem FI (RCD) LS und einer Steckdose in Betrieb zu nehmen.
              Prüfprotokoll mit dieser einen Steckdose ausfüllen und den aktuellen Stand der E-Installation dokumentieren.

              Sollte vor jedem Richter gelten. SOLLTE!!??!!

              Deshalb nie eine Unterschrift unter meinen Haftbefehl setzen
              Jetzt müsstest du nur noch erklären, wie du mit dieser Einstellung einen Elektrocheck durchführst??? Dieser wird ja von den Versicherungen den Vermietern ans Herz gelegt, um zu vermeiden, dass ein Vormieter die Elektrik verpfuscht hat.....

              Kleiner zusätzlicher Hinweis: Es gibt so mancher Privatmann, der deutlich sauberer und aufgeräumter installiert, als so mancher Elektromeister, da du die vielen Stunden, die das penible Verlegen der Leiter benötigt, nicht bezahlt bekommst!
              Pauschalurteile sind immer mit Vorsicht zu genießen... es kommt immer auf den Einzelfall an!
              if you make something idiot-proof, they start making better idiots......
              KNX:3 Linien,121 Teiln.,Siemens N146 und N350E,RasPi mit SV,8 FBH-Kreise mit Siemens HK-Regler,HS4, Haus ohne öffentl. Wasser-/Stromversorg.,PV-Anlage Wechselrichter:SI5048(8kW, 24 Pufferbatterien 1400Ah),PV-Module mit 7,5kWp

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                #8
                Bei mir wurde es auch von einem Berechtigten abgenommen obwohl ich alles selbst gemacht hatte.

                Das hat aber 3 Stunden gedauert.

                Alles wurde durchgemessen, Schraubverbindungen kontrolliert, Leitungsverlegung kontrolliert usw.

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                  #9
                  Wollte verzichten derartige Praktiken aufzuzeigen. Es ist in der Tat üblich in deutschen Landen derart vorzugehen.
                  Keine Seltenheit mit Betrag "X" eine Inbetriebnahme durchzuführen.

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                    #10
                    Zitat von fips112 Beitrag anzeigen
                    ... 3 Stunden gedauert.

                    Alles wurde durchgemessen, Schraubverbindungen kontrolliert, Leitungsverlegung kontrolliert usw.
                    Aus Neugier: wie umfangreich war die Anlage?
                    Gruß, Rainer

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Claus.Mallorca Beitrag anzeigen
                      Jetzt müsstest du nur noch erklären, wie du mit dieser Einstellung einen Elektrocheck durchführst??? Dieser wird ja von den Versicherungen den Vermietern ans Herz gelegt, um zu vermeiden, dass ein Vormieter die Elektrik verpfuscht hat.....
                      Was hat ein E-Check mit einer Inbetriebnahme zu tun?
                      Kann ich bei einer bestehenden Anlage die Kabelverlegung prüfen? Also!

                      Zitat von Claus.Mallorca Beitrag anzeigen
                      Es gibt so mancher Privatmann, der deutlich sauberer und aufgeräumter installiert, als so mancher Elektromeister, da du die vielen Stunden, die das penible Verlegen der Leiter benötigt, nicht bezahlt bekommst!
                      Und eins sei gesagt, eine saubere Arbeit dauert nicht länger als Pfusch!

                      @ redstar
                      bei uns gibt es genug die sich für Geld kaufen lassen, leider!
                      _________________________
                      Grüsse aus Niederbayern

                      Herry

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                        #12
                        Abnahme bzw. Inbetriebnahme einer Installation

                        Zitat von Herry 71 Beitrag anzeigen
                        Kann ich bei einer bestehenden Anlage die Kabelverlegung prüfen?!
                        Nach Inbetriebnahme des Hauses (der Elektriker hat die 230V-Installation gemacht, ich die KNX-Verkabelung) gab es zwei Punkte, die auch ihm bei SEINER Installation nicht aufgefallen waren (KNX ging alles...):

                        1) bei einer SteDo hat der Eli beim Anklemmen Erde und Nulleiter verdreht - beim Nutzen kam der FI gleich...

                        2) bei Außenfeuchtigkeit fiel auf, daß bei Bewegung eines Raffstores der FI-Schalter periodisch auslöste. Der Elektriker "prüfte" das Kabel und stellte keinen Erdschluß fest. Jetzt - 1 Jahr später - stellte der Raffstorehersteller ein gequetschtes Kabel mit Isolationsverletzung fest - bei Feuchtigkeit war der Widerstand zwischen Phase und geerdetem Gehäuse gering genug für die 30mA....
                        Der Elektriker hat das nicht gefunden - erst der Raffstorebauer.

                        Fotos kommen nach - ist gestern erst passiert.

                        Liebe Grüße...

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                          #13
                          Zitat von Taxus Beitrag anzeigen
                          Aus Neugier: wie umfangreich war die Anlage?
                          Normales Einfamilienhaus 160m2 Wohnfläche + 80 m2 Keller.

                          Der Techniker kam auch während des Rohbaus 2 mal vorbei.

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                            #14
                            Das geht sich in 3 Stunden nie und nimmer aus!

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von vento66 Beitrag anzeigen
                              Das geht sich in 3 Stunden nie und nimmer aus!
                              Doch bei mir

                              Soll jetzt hier keine Diskussion auslösen.

                              Jeder muss es wohl für sich entscheiden ob er es so möchte oder nicht!

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