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- √ - Abnahme der Elektroinstallation - Verantwortungsbereich des Elektrikers?

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    #31
    Zitat von denism91 Beitrag anzeigen
    Fertigmeldung
    und
    Zitat von denism91 Beitrag anzeigen
    Das sagt nicht aus, das zum Zeitpunkt der Zählerinstallation die gesamte Installation fertig und gemessen sein soll/muss/was auch immer.
    Siehst du den Widerspruch?

    Kommentar


      #32
      Nein sehe ich nicht.

      Fertigmeldung sagt lediglich das der Zählerplatz nach TAB fertig installiert ist.
      Was mit der Installation dahinter ist, ist zu dem Zeitpunkt erstmal egal.

      Kommentar


        #33
        iGude,

        jetzt geht es hier mit dem... weiter!
        https://www.rechtsindex.de/recht-urteile

        /6154-achtung-heimhandwerker-in-diesen-faellen-greift-die-versicherung-nicht


        Ich kann gerne noch Gerichtsurteile suchen.

        Eine Fertigmeldung beinhaltet Alles das was zum Zeitpunkt der Errichtung an das Öffentliche Netz angeschlossen ist. Die NAV (insbesondere P13) richtet sich an alle Bürger in De.

        Wenn also der Antrag vom VIU mit korrekt ausgefüllten IBN Messung bis Z.b abgangsklemme zähler ist, so übernimmt er dafür grundsätzlich auch kur die Haftung(das ist meine Meinung).
        In meinen Rechnungen und Messprotokollen steht ausdrücklich drinnen, dass Arbeitn gemäß NAV P13 nur durch VIU gemacht werden dürfen und meine Abnhame bis dahin gilt.
        Wenn der bauherr dann eigenmächtig ein anderen beauftragt, riskiert er seine Versicherung.

        PS wenn die anlage schon vorhanden ist, gilt die Unterschrift für alles.
        Elektroinstallation-Rosenberg
        -Systemintegration-
        Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
        http://www.knx-haus.com

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          #34
          sind die Prüfprotokolle eigentlich dem Haus-Eigentümer auszuhändigen?
          Oder muss der Eletriker die Prüfung in seinen Unterlagen dokumentieren und mir als Auftraggeber bleibt nur die REchnung als Beweiß, dass er die Schrank installiert und angeklemmt hat.?

          Kommentar


            #35
            Prüfprotokolle, Mängelliste usw. sind dem Betreiber der Anlage unterschrieben zu übergeben.

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