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- √ - Abnahme der Elektroinstallation - Verantwortungsbereich des Elektrikers?

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    #16
    Zitat von vento66 Beitrag anzeigen
    Das geht sich in 3 Stunden nie und nimmer aus!
    Ich habe es mir auch schon gedacht. Abnahme einer kompletten E-Anlage ein 3h.. der Kollege kann in Zukunft die Abnahmen bei mir machen!
    Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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      #17
      Mich interessiert ein Mittelwert - wenn 3 h offenbar die allerunterste Grenze ist, was wäre dann eine vernünftige Mitte?
      Gruß, Rainer

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        #18
        Ich nehm jetzt mal das Haus mit 160m² + 80m² Keller.

        Die erste Stunde ist mal weg mit Verteiler kontrollieren, Verbindungen nachziehen, Doku auf Plausibilität prüfen.

        Dann die ganzen Stromkreise ins Messgerät einlesen Dauer je nach Umfang sicher auch ne Stunde. Einen Installationsplan mit Messtellennummern versehen, damit später genau nachvollziehbar ist, das z.B. Messpunkt 24 Die Steckdose neben der Tür im WZ ist.

        Das dann für jeden evtl. noch vorhandenen Verteiler.

        Dann wird der Erdungswiderstand gemessen.

        Dann geht's ans Besichtigen und Messen.
        Also Verteiler Abschalten, Isolationswiderstände messen. Sollte je nach Grösse des Verteilers in 20-30 Min erledigt sein.

        Dann der Reihe nach den ersten FI einschalten, ersten Stromkreis an jedem Verbraucher Spannung, ZLN, ZPE messen (dauert pro Verbraucher auch gute 5 Minuten. Dann Auslösung des FI prüfen (Ich prüfe grundsätzlich Fehlerstrom und Auslösezeit) an mindestens einem Verbraucher im Kreis. Bei allen anderen Verbrauchern im Kreis braucht nur die Niederohmige Verbindung des PE gemessen werden.

        Das geht dann mal für jeden Verbraucher im Stromkreis. (Auch jede Leuchte.)weiter.

        Am Ende muss noch der Prüfbericht verfasst werden
        Bei mir macht zwar die Hauptarbeit das Messgerät selbst, dauert aber auch mal schnell ne Stunde.

        Je nach Ausstattung des Hauses, würd ich mal einen Tag einplanen.

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          #19
          Vielen Dank!
          Gruß, Rainer

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            #20
            Naja einen Tag ein wenig übertrieben meiner Auffassung nach aber ich hab ja schon gesagt: ist jedem selbst überlassen ;-)

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              #21
              @fips112:

              Ich gebe vento666 absolut recht , Minimum einen Tag...und wenn die Tab oder die Anlage nicht in Ordnung ist, gibts halt keinen Zähler ....

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                #22
                Das war wieder ein typischer Söldner!
                Es gibt immer wieder Kollegen die für ein bisschen (oder auch bisschen mehr)
                Geld ihre Zukunft verkaufen!

                Schade drum

                @Hausbauer
                Es gibt auch unfähige Elektriker
                _________________________
                Grüsse aus Niederbayern

                Herry

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                  #23
                  Wenn man es ordentlich, korrekt und fair machen will ist 1 Tag absolut realistisch. Wie beschrieben dürfte das schon der gesunde Menschen Verstand sagen. Aber, es gibt auch Leute die unterschreiben alles.

                  Unterm Strich kommt es drauf an was du willst. Eine Unterschrift oder eine korrekte Prüfung.

                  Und, was nutzt eine Unterschrift wenn nicht korrekt geprüft wurde und es zum Schaden kommt? Nichts. Du musst dann gegen den Prüfer Klagen, wenn es den überhaupt noch gibt bzw. Bei ihm was zu holen ist.

                  Unterm Strich muss jeder für sich die Qualität der Leistung entscheiden.

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                    #24
                    Moin, kurz Frage um den Thread wiederzubeleben.

                    Zitat von MarkusS Beitrag anzeigen
                    Zur Inbetriebnahme kommt dann einige Zeit später der zweite Antrag - damit gibt es dann auch den Zähler.

                    Dieser Antrag ist vom Elektriker auszufüllen und zu unterschreiben, der Kunde hat damit i.d.R. nicht zu tun.

                    Da findet sich dann eine Formulierung:
                    Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den sonstigen besonderen Vorschriften des oben genannten NB von mir/uns errichtet und fertiggestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert. Die Anlage kann gemäß NAV und TAB in Betrieb gesetzt werden.

                    Ich fange dieses Jahr an zu Bauen und möchte die Elektrifizierung des Gebäudes größtenteils selbst durchführen. Ich arbeite als EFK-SK (befähigte Person) in einer größeren Firma und bin ausschließlich für das VDE gerechte Prüfen von Maschinen und Anlagen zuständig. Demzufolge auch in der Lage und berechtigt die Installation selbst zu Prüfen.

                    Meine Frage:
                    Darf ich auch die entsprechende Unterschrift für den Zähler leisten oder darf das nur über einen Betrieb laufen der im Verzeichnis des Energieversorgers eingetragen (meine ich irgendwo mal gelesen zu haben) ist?

                    Ich bekomme einen separaten Zählerschrank den ich von einem Betrieb machen lassen, aber die werden mir das ja wahrscheinlich nicht einfach unterschreiben ohne selbst zu Prüfen.

                    Gruß und Danke!





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                      #25
                      Nur eingetragene Betriebe dürfen einen Zähler beantragen
                      Gruss
                      GLT

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                        #26
                        Zitat von VanZan Beitrag anzeigen
                        oder darf das nur über einen Betrieb laufen der im Verzeichnis des Energieversorgers eingetragen (meine ich irgendwo mal gelesen zu haben) ist?


                        Zählerantrag nur über Firma die auch beim VNB eingetragen ist

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                          #27
                          Hallo,

                          was ich mich dabei Frage ist, was die Unterschrift bei der Fertigmeldung und das Prüfen der Stromkreise miteinander zu tun hat. Nach meiner Ansicht erstmal rein gar nichts. Was bestätigt wird ist doch, dass die Anlage nach TAB errichtet wurde.

                          Mein Elektriker hat den Zähler einbauen (beantragt) lassen, da waren noch keine Steckdosen etc verbaut. Es wurden nur ein paar Sicherungen und eine CEE-Steckdose in Betrieb genommen, damit die Estrichfirma den Estrich reinpumpen konnte. Und der Klempner dann die Heizung in Betrieb nehmen konnte.

                          So wurde es auch bei den Nachbarn gemacht. Erst im Anschluss als alles fertig war, wurde gemessen und dokumentiert.

                          Gruß Manuel

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                            #28
                            Bisschen Threadleichenfledderei, aber...

                            Zitat von eibmeier Beitrag anzeigen
                            Es gibt keine Inbetriebnahme ohne Messung!!! Wie sollen eventuelle schwache Klemmstellen (Brandgefahr) ohne ordentliche Messung ausgeschlossen werden???
                            ...bei einem Bekannten von mir waren in einer vom Elektriker angeschlossenen Steckdose N und PE vertauscht, und die Steckdose für den Backofen war im Verteiler überhaupt nicht aufgelegt. Da frag ich mich schon, wie das denn durch die Messung gekommen sein konnte ;-) Will damit sagen: die Unterschrift alleine garantiert nicht, dass tatsächlich eine Messung durchgeführt wurde und die Anlage sicher ist. Sie sichert höchstens die Haftung ab.

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                              #29
                              GLT denism91 alles klar dann weiß ich bescheid, danke!

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                                #30
                                Mit der Unterschrift auf der Fertigmeldung wird bestätigt das die Anlage nach TAB errichtet worden ist. Außerdem steht dort drin „die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert“.

                                Das sagt nicht aus, das zum Zeitpunkt der Zählerinstallation die gesamte Installation fertig und gemessen sein soll/muss/was auch immer.

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