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Datensatz aushändigen vs. Gewährleistung

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    Datensatz aushändigen vs. Gewährleistung

    Hallo,

    wie kann ich meine KNX-Programmierung sinnvoll gegen Fremdzugriff schützen?
    Das soll heißen: Wenn ich dem Kunden den Datensatz aushändige, was auch sein gutes Recht ist, wie kann ich dann noch sicherstellen, dass der Kunde (oder anderer Programmierer) nichts in der Anlage verändert.
    Oder kann ich irgendwie schnell feststellen ob der Kunde etwas verändert hat, wenn er mit Gewährleistung oder ähnlichem kommt.
    _____________________________________

    Mit freundlichen Grüßen
    Pionier

    #2
    Hallo,

    ich komme zwar aus einer anderen Branche würde aber hier wie folgt vorgehen:

    Privatkunde:
    a) Datensatz an Kunden ausliefern damit man sich nicht um die Datensicherheit kümmern muss

    b) Vertraglich festlegen, dass wenn eine Programmiersoftware an die Schnittstelle angehängt wird sämtliche Gewährleistung erlischt

    Geschäftskunde:
    Selbes vorgehen wie bei Privatkunden oder einen Servicevertrag abschließen

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      #3
      Datensatz wird bei Ende der Gewährleistung übergeben...
      EPIX
      ...und möge der Saft mit euch sein...
      Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur

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        #4
        Hallo,
        Du hast die Daten ja noch im original. Da sollte sich schnell feststellen lassen, wenn nachträglich was verändert wurde.

        Gesendet von meinem Nexus 4 mit Tapatalk 4

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          #5
          Version beim Kunden versiegelt hinterlegen. Da kann man NACHWEISEN, ob das Projekt aktuell der Auslieferungsversion entspricht.
          Gruß Matthias
          EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
          - PN nur für PERSÖNLICHES!

          Kommentar


            #6
            Zitat von MatthiasS Beitrag anzeigen
            Version beim Kunden versiegelt hinterlegen. Da kann man NACHWEISEN, ob das Projekt aktuell der Auslieferungsversion entspricht.
            Vielen Dank für die Anregungen, ich denke ich werde die o.g. Lösung machen, da sie am einfachsten ist.
            _____________________________________

            Mit freundlichen Grüßen
            Pionier

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              #7
              Oder wäre es auch eine Lösung, ein Passwort auf der Rgeisterkarte "Allgemein" des Projektes zu vergeben und dieses Passwort in einem versiegeltem Umschlag beim Kunden zu hinterlegen (plus natürlich die verschlüsselten Dateien)?
              Dann kann man ja ganz leicht durch Siegelbruch feststellen, daß etwas an der Programmierung gemacht wurde.
              Ingo

              Installation: HS4, Client9, Client19, TS3+, Hager Wetterstation, EHZ503, Rademacher X-Line, Zennio Quad, Helios-KWL-EC500pro EIB-Modul, Kathrein UFS922, ETA PU11, WR PIKO 5.5, Cleanpower, iPhone5S, iPad1+2

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                #8
                Zitat von EPIX Beitrag anzeigen
                Datensatz wird bei Ende der Gewährleistung übergeben...
                Dann würde die vollständige Bezahlung auch erst mit kompletter Übergabe ALLER Bestandsunterlagen fällig.

                Zitat von MatthiasS Beitrag anzeigen
                Version beim Kunden versiegelt hinterlegen. Da kann man NACHWEISEN, ob das Projekt aktuell der Auslieferungsversion entspricht.
                Könnte man zwar machen, aber Kunde hat das Recht die CD auf vorhandenen Inhalt zu prüfen - das Siegel ist rechtlich unwirksam. Wir hatten schon den Fall, dass man eine leere CD übergeben hatte.

                Derartige Diskussionen wurden vergangenheitlich schon mehrfach geführt, wobei ein Königsweg nicht gefunden wurde.

                Siegel, Passwort usw. ist auch kurz gedacht - bei grösseren Projekten z.B. wird in Bauabschnitten mit separierter Vergabe gearbeitet, d.h. der Nachfolger muß mit dem Bestandsprojekt weiterarbeiten können.

                Persönlich halte ich es so, daß der Kunde das Recht hat, die Datei sofort u. ohne Gängeleien jedweder Art, nach Abschluss der Arbeiten und Abnahme, zu erhalten.

                Würde ein Kunde im Fehlerfall das Einspielen des Orginalstandes ablehnen, wüsste man, woran man ist.

                Zitat von Netzboss Beitrag anzeigen
                Dann kann man ja ganz leicht durch Siegelbruch feststellen, daß etwas an der Programmierung gemacht wurde.
                Seit wann bräuchte man dafür das Projekt?
                Gruss
                GLT

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                  #9
                  Zitat von DerPhilip Beitrag anzeigen
                  b) Vertraglich festlegen, dass wenn eine Programmiersoftware an die Schnittstelle angehängt wird sämtliche Gewährleistung erlischt
                  Warum soll bei Aenderungen an der Programmierung die Gewährleistung fuer die Hardware verfallen?

                  Kommentar


                    #10
                    Datensatz aushändigen vs. Gewährleistung

                    Ein Fall wäre IMHO z.B. wenn ich durch eine geänderte Programmierung das Sicherheitsobjekt der Jalousien außer Kraft setze und die dann bei Wind beschädigt werden.
                    Mit freundlichen Grüßen
                    Niko Will

                    Logiken und Schnittstelle zu anderen Systemen: smarthome.py - Visualisierung: smartVISU
                    - Gira TS3 - iPhone & iPad - Mobotix T24 - ekey - Denon 2313 - Russound C5 (RIO over TCP Plugin) -

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                      #11
                      Persönlich halte ich es so, daß der Kunde das Recht hat, die Datei sofort u. ohne Gängeleien jedweder Art, nach Abschluss der Arbeiten und Abnahme, zu erhalten.
                      Etwas anderes würde ich als Kunde auch nicht akzeptieren!

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                        #12
                        Zitat von bbb34 Beitrag anzeigen
                        Warum soll bei Aenderungen an der Programmierung die Gewährleistung fuer die Hardware verfallen?
                        Tut sie nicht! Auch wenn vom Auftraggeber so "gewünscht".
                        Selbst für die Programmierung erlischt die Gewährleistung dadurch nicht!
                        ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

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                          #13
                          Zitat von MatthiasS Beitrag anzeigen
                          Version beim Kunden versiegelt hinterlegen. Da kann man NACHWEISEN, ob das Projekt aktuell der Auslieferungsversion entspricht.
                          Wie kanns du das damit NACHWEISEN?

                          Kommentar


                            #14
                            Ganz einfach, in dem ich in diesem Dialog auf die passende Schaltfläche klicke:
                            Angehängte Dateien
                            Gruß Matthias
                            EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
                            - PN nur für PERSÖNLICHES!

                            Kommentar


                              #15
                              Für mich wäre das "als Kunde" erst ein nachweiss wenn du diesen Test bei der übergabe gezeigt hast. Ansonsten kannst du mir ja irgentwelche Daten gegeben haben.

                              Und immer wenn du was änderst was bei Kunden ja vorkommen hinterlegt man eine neue Version?

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