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  • Jambala
    antwortet
    Zitat von Hell Beitrag anzeigen
    Das stimmt leider so nicht, da WU-Beton zwar wasserdicht, aber nicht dampfdicht ist, d.h. es ist zeitweise mit erhöhten Raumluftfeuchten zu rechnen. Wenn die Räume zwangsbelüftet werden, z.B. mit konstanter Wohnraumlüftung, dann ist dies aber in der Regel kein Problem.
    Das ist wohl eher physikalische Theorie, die nur relevant ist wenn das Haus sehr häufig über einen längeren Zeitraum im Wasser steht.

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  • bluegaspode
    antwortet
    Zitat von Jambala Beitrag anzeigen
    Mir ist übrigens kein Dokument bekannt wo eine Weisse Wanne spezifiziert ist.
    Unser Berater vom Bauherrenschutzbund sagt dazu, dass die Bezeichnung "weiße Wanne" grundsätzlich ausreichend ist, da (sofern nicht anders spezifiziert) nach den "anerkannten Regeln der Technik" zu arbeiten ist.
    Er hat empfohlen, dass wir den Text nur um die Worte "Beanspruchungsklasse 1 / Nutzungklasse A" erweitern sollen, dann ist der Rest hinreichend spezifiziert.

    Lt. Wikipedia gibt es die Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" des deutschen Ausschusses für Stahlbeton. Das ist vermutlich auch das Dokument was weiter oben verlinkt wurde.

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  • Hell
    antwortet
    @Uwe:

    Bei uns werden Fertigwandteile (mit Außen- und Innenwand) geliefert die innen hohl sind und dann vor Ort mit Beton aufgefüllt werden.

    Mache ich einen Fehler bzw. riskiere ich die Dichtigkeit oder andere Probleme/Schäden, wenn ich vor dem Betonieren dann -wie von eibmeier vorgeschlagen- Leerrohre für die Reedkontakte (DN16/DN20) in die zu betonierenden Wände einlege? Ich schwäche dadurch ja dann an einigen Stellen den Wand-Querschnitt.

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  • Hell
    antwortet
    Zitat von Jambala Beitrag anzeigen
    Ich würde immer mit einem Keller aus WU-Beton bauen.
    [...]

    Außerdem schützt er vor sämtlichen Feuchtigkeitsproblemen.

    [...]
    Das stimmt leider so nicht, da WU-Beton zwar wasserdicht, aber nicht dampfdicht ist, d.h. es ist zeitweise mit erhöhten Raumluftfeuchten zu rechnen. Wenn die Räume zwangsbelüftet werden, z.B. mit konstanter Wohnraumlüftung, dann ist dies aber in der Regel kein Problem.

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  • Uwe!
    antwortet
    Zitat von Jambala Beitrag anzeigen
    Mir ist übrigens kein Dokument bekannt wo eine Weisse Wanne spezifiziert ist.
    steht in der WU-Richtlinie oder auch hier:
    http://www.vdz-online.de/fileadmin/g...r/H10_2010.pdf

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  • Uwe!
    antwortet
    @Chris:
    also grundsätzlich ist gegen drückendes Wasser sowohl eine sog. schwarze, als auch eine weiße Wanne zulässig. Aus mehreren Gründen, würde ich aber in diesen Fällen IMMER die WW nehmen. Sie ist (ordentlich gemacht) weitaus unempfindlicher, weil die Wand selbst den grundlegende Wasserschutz bietet. Bei einer SW hast Du nur außen ein paar mm die das Wasser abhalten. Die sind auch schnell mal beschädigt.
    Außerdem: bei einer WW (und das ist einer der großen Unterschiede zu "Keller aus WU-Beton) sind die Wände und Bodenplatte 100% dicht miteinander verbunden (durch sog. Fugenbleche). Das musst Du beim gemauerten Keller aufwendig mit einer Hohlkehle und Herumführen der Abdichtung bis zum Boden des Fundaments versuchen. Oft eine Schwachstelle und im Nachhinein nur aufwendig zu sanieren (Aufgraben). Evtl Fehler bei einer WW lassen sich notfalls mit Harz von innen verpressen. Kommt aber selten vor, wenn die Arbeiter das nicht grad zum ersten mal machen.

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  • Jambala
    antwortet
    Ich würde immer mit einem Keller aus WU-Beton bauen.

    Der Grund ist recht einfach. Ein Keller ist die tragende Säule des gesamten Haus. Ein Keller aus WU-Beton schützt vor statischen Problemen (Absackungen, Erdbeben usw.) weil der unterirdische Korpus extrem stabil ist (viel Beton, viel Eisen und die Wannenform an sich).

    Außerdem schützt er vor sämtlichen Feuchtigkeitsproblemen. Alternative Lösungen wie eine schwarze Wanne usw. werden immer manuell Abschnittsweise erstellt. Sie sind damit also eine ideale Platform für die Fuscher und Murkser dieser Welt. Niemand kann hinterher erkennen, ob Feucht in Feucht gearbeitet wurde, die Schichtdicke stimmt oder ob die Armierung überall ausreichend eingebettet wurde.

    Daher lieber erst einmal keine neue Küche und das Geld besser in den Aufpreis des WU-Beton Kellers investieren.

    Das ist nur meine persönliche Meinung und hat keinen Anspruch auf eine ultimative Generalentscheidung.

    Viel Spaß übrigens mit der Garantie wenn es schwerwiegende Probleme gibt. Dann stehen i.d.R. jahrelange Prozesse, Firmenpleiten usw. auf dem Tagesprogramm.

    Mir ist übrigens kein Dokument bekannt wo eine Weisse Wanne spezifiziert ist. Weisse Wanne und Schwarze Wanne sind für mich umgangssprachliche Begrifflichkeiten. In allen mir bekannten Kellerausschreibungen wird immer eine bestimmte Betonqualität ("WU-Beton") und Betondicke gefordert.

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  • Hell
    antwortet
    Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen
    Richtig. "zeitweise aufstauendes Sickerwasser" ist der entscheidenede Teil, und dafür ist das ok!
    Super danke Dir.

    Da bin ich jetzt erstmal beruhigt, da es bei und nächste oder übernächste Woche endlich losgehen kann.


    Sonst hätte ich unseren externen Bausachverständigen nochmal konsultieren müssen.

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  • ThePhantom
    antwortet
    Nur mal so als Laie, da ich vor der gleichen Frage stand ...
    Unser Bodengutachten sagte folgdendes:

    Schichtenverlauf im Bereich des geplanten Neubaus:
    Oberboden (Ackerkrume) bis ca. 0,35 m
    Schluff/Ton, feinsandig, steif bis ca. 0,95 m
    Schluff (Löß), feinsandig, steif bis ca. 4,20 m
    Zersatz, Schluff/Sandgemisch, schwach kiesig, steif bis halbfest
    Grund-/Schichtwasser:
    Grund- bzw. Schichtwasser wurde nicht angetroffen. Aufgrund der Hanglage kann
    aber jahreszeitlich bedingt mit einem Wasserandrang gerechnet werden.
    Dann aber:
    Feuchtigkeitsschutz:
    Gemäß DIN 18195, Teil 6 gegen drückendes Grundwasser.
    Auf meine explizite Nachfrage vor Baubeginn, warum wir dann einen gemauerten Keller bekommen, und keine weiße Wanne / WU-Beton:

    im Untersuchungsbereich wurde kein Grundwasser angetroffen. Aufgrund der anstehenden bindigen, relativ undurchlässigen, Bodenschichten (Schluff/Ton) ist mit einem Grundwasseranstieg bis in die geplante Kellerhöhe ebenfalls nicht zu rechnen. Infolge von starken Regenereignissen und auch der leichten Hanglage des Geländes sind jedoch Schichtwasseransammlungen nicht auszuschließen. Dementsprechend die Abdichtung gemäß DIN 18135, Teil 6 "Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser". Diese Abdichtung hat mit einer "weißen Wanne" nichts zu tun, da es sich um eine Bitumen- oder Kunststoffbahnenabdichtung handelt und nicht um wasserdichten Beton. Auf die Abdichtung gem. DIN 18135, Teil 6 kann auch verzichtet werden, wenn gemäß DIN 18135, Teil 4 (Abdichtung gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser) vorgegangen wird, jedoch ist dabei zwingend eine funktionstüchtige Drainage vorzusehen.
    Wir bekommen nun ein System (Name weiß ich grad nicht) aussen auf den Keller auf der Basis von Bitumen und irgendwelchen Platten, was von einer Spezialfirma angebracht wird und 10 Jahre Garantie hat (gegen einen feuchten Keller) plus eine Drainage.
    Da aber keiner der Nachbarn im Neubaugebiet eine weiße Wanne oder WU-Beton als Keller hat, bin ich etwas beruhigt ...

    Trotzdem beunruhigt es natürlich etwas, wenn man jetzt hört "Drückendes Wasser = Auf jeden Fall weiße Wanne / WU-Beton"

    Gruß
    Chris

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  • Uwe!
    antwortet
    Richtig. "zeitweise aufstauendes Sickerwasser" ist der entscheidenede Teil, und dafür ist das ok!

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  • Hell
    antwortet
    Folgende Passagen sind bei uns im Bodengutachten zu finden:

    • In einer Tiefenlage ab ca. 4 m unter aktueller GOK wurde jedoch ein Hang- bzw. Schichtenwasserhorizont angetroffen.
    • Die in den Untergrund einbindenden Bauwerksteile sind aufgrund der Bodenverhältnisse in WU-Beton bzw. als „Weiße Wanne“ herzustellen. Alternativ dazu kann eine Bauwerksabdichtung nach DIN 18195 T6 hergestellt werden. Lichtschächte und außenliegende Kellerzugänge sind in das System der Bauwerksabdichtung mit einzubeziehen.
    • Ab einer Tiefenlage von 4 m bis etwa 5 – 6 m unter aktueller GOK wurde das Bodenmaterial jedoch als „sehr feucht“ angesprochen, zudem ist hier ein deutlicher Rückgang der Schlagzahlen pro 10 cm Eindringtiefe zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich um einen Horizont von Hang- bzw. Schichtenwasser.
    • Es muss jedoch (siehe oben) auch in höheren Lagen mit dem temporären Auftreten von Hang-, Sicker- und Schichtenwasser gerechnet werden.
    • Aufgrund der angetroffenen hydrogeologischen Gegebenheiten (gering durchlässige bindige Böden im Bauwerksbereich) wird zur Abdichtung des Bauwerkes gegen Grundwasser eine druckwasserhaltende Außenabdichtung des Kellergeschosses in wasserundurchlässigem Beton („WUBeton“) entsprechend der einschlägigen DAfStb-Richtlinien erforderlich. Dabei ist die Beanspruchungsklasse 1 (zeitweise aufstauendes Sickerwasser)
      in Ansatz zu bringen. Als Bemessungswasserstand ist die Geländeoberkante in Ansatz zu bringen.
      Alternativ kann die Abdichtung mit einer druckwasserhaltenden Außenabdichtung gemäß DIN 18195 T6 (so genannte „Schwarze Wanne“) vorgenommen werden. Lichtschächte sowie ggf. vorgesehene Kellerzugänge von außen sind in das System der Bauwerksabdichtung mit einzubeziehen.
    Demnach sollte der Sachverständige Recht haben, dass WU-Beton plus Schwarzanstrich ausreichen sein sollte.

    Da habe ich wahrscheinlich den falschen Begriff "drückendes Wasser" genutzt.

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  • Hell
    antwortet
    Ich schaue nachher nochmals genau in das Bodengutachten rein.

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  • Uwe!
    antwortet
    Du hast oben aber geschrieben, dass ihr drückendes Wasser habt. Wenn das wirklich stimmt ("Drückendes Wasser" ist ein definierter Lastfall), dann reicht WU-Beton mit KMB-Beschichtung definitiv nicht aus!

    So oder so kannst Du aber oberhalb des Bemessungswasserstandes (oder im Berich der Lichtschächte) die Wand schwächen, da hier ja nie drückendes Wasser ansteht.

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  • Hell
    antwortet
    Zitat von Uwe! Beitrag anzeigen
    Die Diskussion ist grundsätzlich zwar korrekt, dass bei einer Weißen Wanne (ich hoffe mal für Dich, Du hast Weiße Wanne bestellt und nicht WU-Keller!!!) die Außenwand mindestens 25 cm dick sein muss, aber Du hast ja keine druckwasserdichten Fenster, also wird Dein Bemessungswasserstand vermutlich (hoffentlich) unterhalb des Fensters liegen. Und damit darfst Du natürlich oberhalb , also auf Höhe des Fensters oder darüber auch eine Dose setzen und die Wand auf < 25 cm schwächen!
    Laut unserem externen Sachverständigen reicht bei uns WU-Beton mit Schwarzanstrich. Die Kellerfenster mit Lichtschacht werden druckwasserdicht ausgeführt.
    Welche Probleme siehst Du denn ggf. bei der Ausführung WU-Beton mit Schwarzanstrich und druckwasserdichten Lichtschächten?

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  • ThePhantom
    antwortet
    Auch wir haben genau diese Art von Kellerfenstern und ich will Reed-Kontakte nachträglich einbauen. Wir haben allerdings einen gemauerten Keller, und zumindest der Keller mit den Rahmen für die Fenster (ohne den eigentlichen Fenstereinsatz) ist schon drin. Genaue Firma muss ich mal nachfragen. - Bis vor kurzem wusste ich noch nicht mal, dass es Fenster dieser Art überhaupt gibt !

    An jedem dieser drei Kellerfenster liegt nun schon ein 4*2*0,6 Kabel oberhalb des Rahmen (die sollen direkt in die Verteilung geführt werden!).
    Sollte ich bei solch einem Fenster aber wirklich einfach durch den Rahmen bohren? Auch dieses Fenster hat einen druckwasserfesten vorgesetzten Lichschacht später ...

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