Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Neue EU Mwst. Regelung - EM Ebook wird die internationale Lieferung einstellen müssen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Neue EU Mwst. Regelung - EM Ebook wird die internationale Lieferung einstellen müssen

    Hallo an Alle!

    Ich muss Euch leider mitteilen, dass ich zum 31.12.2014 meinen EM Ebook Onlineshop umstellen muss.

    Bestellungen werden ab 1.1.2015 nur noch deutschlandweit ausgeliefert werden. Es geht leider nicht anders!

    Die steuerrechtlichen Änderungen in der EU zwingen mich, dass der Mwst. Satz berechnet werden muss, der im Lieferland gültig ist. Das ist ja schnell mal beschlossen aber die Konsequenzen werden wieder einmal nicht bedacht. Das gilt zwar "nur für Privatleute", aber wie soll mein Shop prüfen wer da einkauft und was der da angibt? Da wäre Ärger vorprogrammiert.

    Der Aufwand meinen Onlineshop dafür umzustellen rechnet sich nicht (fünfstelliger Betrag, Angebot liegt mir vor). Dazu kommt der Aufwand die Mwst. dann auch noch in den betreffenden Ländern abführen zu müssen (ok, dafür gäbe es die Mini-One-Shop-Lösung, aber die können sich diese EU I... in die Haare schmieren). Der gesamte Umstellungsaufwand, der dauerhafte Mehraufwand in der Buchhaltung sowie die Gefahr ständig abgemahnt werden zu können, steht in keinem Verhältnis zu den Umsätzen die außerhalb Deutschland generiert werden. Schade, sehr schade.

    Mir tut es ganz besonders um unsere deutschsprachigen Nachbarn Österreich und die Schweiz sehr leid. Die haben schon fleißig bei mir eingekauft und deren Verlust werde ich sicher sehr deutlich spüren.

    Die EU und die Welt soll zusammenwachsen und jetzt muss den Österreichern und Schweizern Nachbarn sagen: "Wenn ihr meine Produkte haben wollt, müsst ihr euch einen Freund/Bekannten in DE suchen, der für euch bei mir einkauft". Verkehrte Welt, oder?

    Ich wünsche Allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

    Viele Grüße
    Manfred

    PS. diesen Text kopiere ich auch in meinen "ETS4 Schnellkurs ist fertig - Thread", damit es möglichst Viele erreicht.
    ++ Der ultimative ETS6 Schnellkurs ++
    KNX und die ETS vom Profi lernen
    www.ets-schnellkurs.de

    #2
    Hallo Manfred

    Du bräuchtest doch nur auf CD ausliefern, wenn Du außerhalb Deutschlands verkaufst, insofern wäre zumindest für Dich eine einfache Lösung gegeben...
    Oder übersehe ich hier was?

    VG, Torsten

    Kommentar


      #3
      CD ist doch auch eine Lieferung ins Ausland. Dann ist es eine Warenlieferung und keine Dienstleistung mehr. Dann möchte der Zoll wieder mitreden. Außerdem bin ich von CD auf 100% Download umgestiegen, weil das nur Vorteile hat (Lieferzeiten, Verlust, Kosten, Beschädigungen...)
      ++ Der ultimative ETS6 Schnellkurs ++
      KNX und die ETS vom Profi lernen
      www.ets-schnellkurs.de

      Kommentar


        #4
        Blöd für dich und all deine Kunden! Abr müsste dann künftig nicht wenigstens die ETS günstiger werden, weil dann nur noch 19% MWSt.?
        ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

        Kommentar


          #5
          Hm, gut kombiniert

          Für Privatkunden-Käufer gilt laut EU Steuerrecht dann auch für die Konnex die Mwst. des Lieferlandes. Für Unternehmer MIT europ. Ust. ID (muss beim Kauf angegeben werden) ist der Kauf sowieso netto. Da bleibt es egal.

          Bin echt gespannt, ob die Konnex das ab 1.1.15 einführt oder ob deren Shop schon dafür vorbereitet ist

          Wer es ganz "gesetzeskonform" machen will, müsste schon beim Eintritt in den Shop den User fragen, aus welchem Land er kommt. Dann schaut der Shop in der Tabelle der Lieferländer nach, welche Mwst. dort gilt und berechnet daraus dann die anzuzeigenden Endkundenpreise.

          Shopbetreiber haben aber auch die Möglichkeit IMMER Endkundenpreise inkl. Mwst. anzuzeigen und die Berechnung der Mwst. dann erst im Warenkorb bei der Angabe des Bestell-Landes neu zu errechnen. Das nennt sich "Bruttopreisregelung". Der Händler hat dann, abhängig von der Mwst., unterschiedliche Nettopreise. Er verliert/gewinnt in diesem Fall mehr oder weniger von seinem Rohgewinn.

          Wenn die Konnex die Bruttopreisregelung macht (Die ETS kostet Brutto immer 1000,- Euro) dann verdient die Konnex bei einem Verkauf nach DE sogar um 2% mehr als bei einem Verkauf in Belgien oder Spanien (21%).
          Hm, wofür sie sich wohl entscheiden werden?
          ++ Der ultimative ETS6 Schnellkurs ++
          KNX und die ETS vom Profi lernen
          www.ets-schnellkurs.de

          Kommentar


            #6
            ust

            MwSt Sätze ändern den Gewinn nicht, denn sie müssen abgeführt werden? Trotz alledem sehr mühsam und schade :/

            Kommentar


              #7
              Stimmt so pauschal nicht. Wenn du in der burger-Bude was isst, sind da 7% MWST drauf, nimmst du das gleiche Teil mit, sind es 19%. Du zahlst aber in beiden Fällen den glei Preis.
              ....und versuchen Sie nicht erst anhand der Farbe der Stichflamme zu erkennen, was Sie falsch gemacht haben!

              Kommentar


                #8
                Die gute EU wieder...

                Wenn jetzt jemand mit USt ID bei dir einkauft musst du ja eigentlich gar keine MwSt ausschreiben, gilt das dann jetzt nicht mehr Europaweit?
                Sonst könnte man Bestellungen aus dem Ausland ja auch noch manuell / per Mail abwickeln, ist halt etwas mehr Aufwand aber vielleicht lohnt es sich ja.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von LukasW Beitrag anzeigen
                  Die gute EU wieder...

                  Wenn jetzt jemand mit USt ID bei dir einkauft musst du ja eigentlich gar keine MwSt ausschreiben, gilt das dann jetzt nicht mehr Europaweit?
                  Sonst könnte man Bestellungen aus dem Ausland ja auch noch manuell / per Mail abwickeln, ist halt etwas mehr Aufwand aber vielleicht lohnt es sich ja.
                  Doch! Der Mwst.-freie Einkauf von Unternehmern mit europ. Ust. ID gilt nach wie vor. Bei dieser neuen Regelung geht es um die privaten länderübergreifenden Käufer.

                  Beispiel zur alten, weiter bestehenden, Regel:

                  EM Ebook Shop sitzt in DE.

                  Kauft ein österreichischer Unternehmer im Shop ein und gibt seine ATU Nummer an, dann erzeugt der Shop die Rechnung ohne Mwst. also rein Netto UND macht einen entsprechenden Vermerk auf die Rechnung (umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung).

                  Kauft ein österreichischer Privatmann im Shop ein, so hat der keine ATU Nummer und kann sie auch nicht eintragen. Dann erzeugt der Shop die Rechnung mit deutscher Mwst..

                  Einkäufe aus der Schweiz sind generell ohne deutsche Mwst., weil die Schweiz zwar in der EU ist, aber nicht den Euro hat. Deshalb ist die Schweiz ein sogenanntes "Drittland" und gilt wie ein Land außerhalb der EU (Welt). Diese Käufe erzeugt der Shop dann generell ohne Mwst. und gibt den Vermerk "umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung in Drittland" auf der Rechnung an.

                  Die neue Regel möchte nur, dass Onlineshops erkennen, aus welchem Land gekauft wird und welcher Mwst. Satz dort gültig ist. Da die alte Regel der umsatzsteuerfreien Käufe für Unternehmen weiter gilt, ist das bei Unternehmern egal. Aber bei Privatleuten muss ab 1.1.2015 dann die Mwst. dessen Heimatlandes berechnet UND auch dort abgeführt werden. Für das Abführen der ausländischen Mwst. gibt es eine kleine Vereinfachung (kann über das deutsche FA mit einer Mini-One-Stop-Shop-Regelung gemacht werden).

                  Eine manuelle Bearbeitung ist aufgrund der Automatismen in der Shopsoftware gar nicht möglich.

                  Ich habe diesen Beitrag auch deshalb angefangen, weil ich mich mit Euch darüber austauschen möchte und dadurch die komplexe Situation vielleicht besser auflösen kann. Das passiert gerade eben (ihr habt mich durch Eure Fragen schon weiter gebracht, Danke dafür!!! ;-)

                  Für mich bedeutet das ja konkret, dass ich nicht generell alle Länder abschalten muss. Länder außerhalb der EU sind ja generell Mwst.-frei. Egal ob Unternehmer oder Privatmann. Also könnte ich die aktiv lassen. Dann können die einzelnen internationalen Bestellungen doch bleiben.

                  Im Grunde genommen die Schweiz auch (Drittlandregelung).

                  Also müsste ich "nur" alle EU Länder deaktivieren.

                  Hm, dann schmerzt "nur" noch Österreich, da die schon viel bei mir kauften.

                  Ich danke Euch schon mal! Weitere Ideen, wie ich Österreich doch noch rein bekomme?

                  Ich rufe jetzt auf alle Fälle meinen Steuerberater an...

                  Liebe Grüße,
                  Manfred
                  ++ Der ultimative ETS6 Schnellkurs ++
                  KNX und die ETS vom Profi lernen
                  www.ets-schnellkurs.de

                  Kommentar


                    #10
                    Und wenn ich als Österreicher nach Deutschland fahre, mich dort ins Internetcafe setze und einkaufe ?
                    Danke und LG, Dariusz
                    GIRA | ENERTEX | MDT | MEANWELL | 24VDC LED | iBEMI | EDOMI | ETS5 | DS214+ | KNX/RS232-GW-ROTEL

                    Kommentar


                      #11
                      Das Ust-Gesetz ist eines der kompliziertesten in deutschlands Steuerdjungel. Theoretisch musst du Unternehmern auch noch den Nachweis erbringen, das diese auch tatsächlich existieren. Für das EU-Umland geht das über deinen UST-ID Check, macht das dein Shop? Wenn nein, könnte jemand einfach irgendeine Nummer angeben und wenn das das FA spitz kriegt, darfst du die Ust bezahlen. Leider sind die Angaben meiner Kunden auch nicht immer so genau, sodass ich beim Ust-Check oft raten muss bzw. nochmal nachfragen muss. Dann kommen noch die besonderen regionalen Besonderheiten dazu (englische Adressen liebe ich ja besonders, in etwa: Das grosse Haus hinterm See bei der Eiche links vom grossen Feld).

                      Das wichtigste für dich ist doch zu prüfen wie hoch der Aufwand der Abfuhr der Ust ins Ausland ist. Das Umstellen des Shops kann ich mir ehrlich gesagt nicht so kompliziert vorstellen, im schlimmsten Fall halt mit festen Bruttopreisen und du würdest 2% nach Spanien verlieren.

                      Aber ich bin froh, das ich nur Geschäftskunden habe.

                      Was sagen denn die anderen Shopbetreiber hier im Forum?

                      Gruss,

                      Matthias

                      Kommentar


                        #12
                        Zumindest bei Apps kümmern sich Amazon und ab 01.01.2015 auch Google um das abführen der MwSt.

                        Vielleicht mal überlegen, ein echtes e-book zu erstellen?
                        Alternativ eine Mini App, welche die PDFs auf das Tablet runterlädt?
                        Du verlierst dann allerdings 30% Umsatprovision.
                        Autor der SonoPhone, SonoPad und SqueezePad Apps.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von coliflower Beitrag anzeigen
                          Und wenn ich als Österreicher nach Deutschland fahre, mich dort ins Internetcafe setze und einkaufe ?
                          Da kommt es theoretisch wieder drauf an welche Adresse Du als Lieferadresse angibst. Wenn das eine DE-Adresse ist wird die deutsche USt ausgewiesen, bei einer AT-Adresse muss zukünftig die AT-USt ausgewiesen und nach AT abgeführt werden. Da es hier nur um Bits und Bytes geht die elektronisch geliefert werden fällt eine Verifizierung des Vorganges anhand einer Lieferadresse aus, zumal es Privatkunden ja relativ egal ist was auf der Rechnung steht da sie diese nicht absetzen oder zum Vorsteuerabzug nutzen können.

                          Dieser ganze Unfug wird noch für viel Spaß bei den Shopbetreibern sorgen.

                          Rein theoretisch kann keine Shopsoftware sicher verhindern dass z.B. jemand aus DE bestellt aber irgendeine CH-Adresse angibt und sich so die DE-USt "spart". IP-Adressen sind nicht immer eindeutig international zuortbar, aus einer Kreditkarten-Nummer oder einem Paypal-Account lässt sich auch nicht wirklich ansehen wo der Inhaber sitzt - zumal es ja z.B. für einen Ausländer auch legitim wäre, während einem Urlaub in DE in DE einzukaufen.

                          Keine Ahnung wie das mit der Haftung des Shopbetreibers für die USt aussieht wenn ein Kunde falsche Angaben macht, der Kunde dürfte Steuerhinterziehung begehen.

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von MarkusS Beitrag anzeigen
                            Keine Ahnung wie das mit der Haftung des Shopbetreibers für die USt aussieht wenn ein Kunde falsche Angaben macht, der Kunde dürfte Steuerhinterziehung begehen.
                            Da würde ich stark den Shopbetreiber vermuten. Der Kunde macht zwar die falsche Angabe, aber letztendlich muss der Shopbetreiber die Steuern abführen und somit ist er auch der Steuerpflichtige. Wie ich schon oben geschrieben habe, wenn ich die Daten meiner Unternehmenskunden nicht prüfe und dort jemand mit falscher Ust-ID bestellt, ich also keine Ust berechne, und das dem FA auffällt, dann bin ich der Dumme und muss zahlen. Mag sein, das ich dann irgendwie versuchen kann, das Geld vom Kunden wiederzubekommen, aber wie hoch ist die Chance? Ob das bei Privatkunden so streng in der Praxis verfolgt wird, ist sicherlich wieder eine andere Sache. Hier geht es in der Regel nur um max 2 - 3 %, bei Geschäftskunden geht es aber um 19 - 21 %.

                            Gruss,

                            Matthias

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von eibmeier Beitrag anzeigen
                              .....weil die Schweiz zwar in der EU ist, aber nicht den Euro hat.
                              Nur ein "kleines Detail" am Rande.
                              Die Schweiz ist NICHT EU Mitglied und hat den Euro nicht........
                              Also kannst du ja liefern...
                              En Gruäss us dä Schwiiz
                              KNX und DALI seit Nov. 2005.
                              Zentrale Steuerung mit Loxone seit Jan 2011

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X