Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

5x1,5 oder 5x2,5 für Steckdosen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #46
    In der vde gibt s definitiv keine Längen Angaben!
    Die VDE 298 Teil 4 würde hier greifen.

    Zu beachten sind 2 Punkte
    Der Personen Schutz:vde 0100-410
    B16A im tn Netz 80A plus 20% Messtolleranz 96A auslösestrom um inerhlb 0,4S ab zu schalten.

    Und der laut VDE maximal zulässige spanningsfall(3%)
    Was hierbei stark zu beachten ist, ist der Anzunehmen Gleichzeitigkeitsfaktor.
    In Familien Häusern geht man von 20% aus.

    5% gibt es gar nicht. Es wird lediglich unterschieden zwischen VDE 0,5 bis 100kva von HAK zum HV und 3% von Zähler zum Verbraucher.
    Sowie laut TAB 4% von HAK zum Endverbraucher.
    nachzulesen in der Tab 2007
    Elektroinstallation-Rosenberg
    -Systemintegration-
    Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
    http://www.knx-haus.com

    Kommentar


      #47
      Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
      In der vde gibt s definitiv keine Längen Angaben!
      Die VDE 298 Teil 4 würde hier greifen.
      Wie kommst Du zu so einer Aussage?
      Dann nimm mal die Beiblätter der DIN 0100-520 zur Hand und schau mal rein, da gibt es viele Längenangaben in den Tabellen

      Kommentar


        #48
        Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
        5% gibt es gar nicht.
        Auch hier solltest du dir noch mal die VDE zur Gemüte führen bevor du so etwas behaubtest!

        Kommentar


          #49
          Die 520 werde ich mal durchlesen gleich nach Feierabend.
          aber die 5% hätte ich gerne mal ein Hinweis wo das stehen soll.
          Sämtliche Berechnungen im Sicherheitsschein sind nach der VDE sind bei 100 KVA bei 3.5%

          Sorry TAB und VDE ist umgedreht nach TAB 3,5% und VDE 4%
          Elektroinstallation-Rosenberg
          -Systemintegration-
          Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
          http://www.knx-haus.com

          Kommentar


            #50
            Bin gerade nicht am PC, müsste aber auch im Beiblatt 1 der 0100-520 stehen, unter den Tabellen mit den Längen wegen Abschaltzeit, solltest relativ schnell finden.

            In der Fachzeitschrift de gab es zum Spg. - Fall übrigens kürzlich einen Fachartikel wo dies behandelt wird, Ausgabe weiß ich leider nicht auswendig.

            EDIT: Und wegen TAB: Nagel mich bitte nicht fest, da muss ich selbst nachsehen, aber ich meine das die TAB nur den Spg. Fall bis max. HAK angibt und dann auch auf die DIN VDE 0100-520 verweist (sie mal in den Erläuterungen zur TAB).

            Kommentar


              #51
              Wäre echt Intressant, wenn du mir mal den Artikel per PN oder Link per PN zukommen lässt.

              Die Leitungslängen stehen in der 510, aber das sind die auf die man rechnerisch auch kommt nach der 298-4.

              Zu den 5% finde ich lediglich:
              525 Spannungsfall in Verbraucheranlagen
              525.1 – In Bearbeitung –
              Der Spannungsfall vom Schnittpunkt zwischen Verteilungsnetz und Verbraucheranlage bis zum Anschlusspunkt eines elektrischen Verbrauchsmittels (Steckdose oder Geräteanschlussklemme) soll nicht größer als
              4 % der Nennspannung des Netzes sein.
              ANMERKUNG Mangels Festlegungen wird für die Praxis empfohlen, dass der Spannungsfall zwischen Hauseinführung
              und einem elektrischen Verbrauchsmittel nicht größer als 4 % der Nennspannung des Netzes sein soll.
              Größere Werte sind zulässig für Motoren während desAnlaufs und für elektrische Verbrauchsmittel mit hohen Einschaltströmen.
              Vorübergehende Bedingungen wie Überspannungen und Spannungsänderungen aufgrund von abnormalem Betrieb
              dürfen vernachlässigt werden.

              In den Beiblättern sehe ich nix andres wie 4% ?

              Nur Intresse halbe, lasse mich gerne belehren.
              Elektroinstallation-Rosenberg
              -Systemintegration-
              Planung, Ausführung, Bauherren Unterstützung
              http://www.knx-haus.com

              Kommentar


                #52
                Also der Artikel müsste der in der "de 22/2014" sein. Darin müsste auch ein schöner Schaltplan enthalten sein, mit Darstellung des Spannungsfalls und Quellenangabe. Den kann man sich aber nur ansehen wenn man ein Abo mit entsprechender Kundennummer hat .
                Den Zugang habe ich aber nur im Büro und aus Urheberrechtsgründen kann ich den Artikel nicht online stellen. Der Link wäre aber (Rubrik Elektroinstallation, Beitrag Spannungsfall):
                de 22/2014 | elektro.net

                In Abschnitt 6.2.5 der TAB 2007 ist ein Spg.-Fall für Anlagen bis 100kVA von 0,5% im Hauptstromversorgungssystem angegeben.

                In der DIN VDE 0100-520:2013-06 steht bei mir unter 525:
                Falls nicht anders vorgegeben, sollte der Spannungsfall zwischen Hauseinführung und Verbrauchsmittel nicht größer sein als die in Tabelle G.52.1 angegebenen Werte.
                ANMERKUNG Abweichende Werte sind zulässig für Motoren während des Anlaufs und Verbrauchsmittel mit hohen Einschaltströmen. Kurzzeitige Effekte wie transiente Überspannungen und Überspannungen bei gestörtem Betrieb dürfen vernachlässigt werden.
                In Tabelle G.52 steht
                Der Spannungsfall vom Schnittpunkt zwischen Verteilungsnetz und Verbraucheranlage bis zum Anschlusspunkt eines Verbrauchsmittels sollte bezogen auf die Nennspannung der Anlage nicht größer als die in Tabelle G.52.1 genannten Werte sein.
                "A – Niederspannungsanlage, unmittelbar versorgt von einem öffentlichen Energie-versorgungsnetz " ==> "Beleuchtung 3%" ==> "Andere elektrische Verbrauchsmittel 5%"
                Bei Privaten Energieversorgungsnetzen übrigens 6%/8%.

                In Tabelle 1 der DIN VDE 0100-520 Bbl. 2:2010-10 ist, wie du bereits geschrieben hast, die Tabelle aus der DIN VDE 0298 aufgeführt. Ich verweise nur lieber auf die VDE 0100-520 da die 0100er-Normen explizit in der TAB bzw. im Zählerantrag erwähnt sind.

                In Tabelle 2 des gleichen Beiblatts sind die max. zulässigen Leitungslängen aufgrund des Spg.-Falls bei 3% und abhängig vom Betriebsstrom aufgeführt. Umrechnungsfaktoren für einen anderen Spannungsabfall sind darunter aufgeführt.

                Scheinbar beziehen wir uns auf unterschiedliche Ausgaben der Norm, aber vom Datum sollten meine Normen laut Beuth-Verlag aktuell sein.

                Was ich aber eigentlich sagen wollte: Mit den 17 m liegt man wohl häufig richtig, aber die korrekte Auslegung sollte durch den Elektriker/Fachplaner erfolgen, da eben unterschiedliche Einflussfaktoren berücksichtigt werden müssen (Verlegeart, Umgebungsbedingungen, Netzart, etc.).

                Und falls etwas von meinem Geschriebenen "Schmarrn" sein sollte, dann bitte einfach Rückmeldung geben, ich bin willig mich weiterzubilden

                Gruß
                Thomas

                PS:
                Als schöne und schnelle Hilfe gibt es die o.g. Tabellen der DIN VDE bei der Fa. Hensel zu kaufen (Datenschieber für Pesonenschutz/Spannungsfall und LS-Kupferleiter):
                Datenschieber Leitungsschutz - HENSEL
                und
                Datenscheibe Personenschutz - HENSEL

                Kommentar


                  #53
                  Belastbarkeit von kbel und leitungen abhaengig von verlegeart und umgebungstemperatur
                  DIN VDE 0100 teil 430 und DIN VDE 0298-4
                  Ausserdem Europa tabellenbuch Elektrotechnik seite 238 239angaben ueber Belastbarkeit in A und nennstrom der Uberstromeinrictung

                  Kommentar


                    #54
                    Zitat von mstrack Beitrag anzeigen
                    @Scholli:@all: Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten. Habe meinen Denkfehler jetzt verstanden. (bin eben kein Elektriker und überlasse sodass deshalb auch denen die sich damit auskennen) Mir war die 2. Bzw die anderen Meinungen einfach wichtig.
                    Werde jetzt alle Steckdosen die keinen größeren Querschnitt benötigen mit 5x1,5 verkabeln lassen.
                    Hallo,
                    Dieses Thema sollte hiermit erledigt sein. Die Entscheidung fällt der ausführende, qualifizierte Eletrobetrieb mit dem Bauherrn.
                    Die 17m Grenze wurde hier ausführlich erklärt und besprochen. Wurde aber scheinbar auch schon vom Elektrobetrieb angemerkt (erster Beitrag). Wir sollten es somit dabei bewenden lassen
                    Gruß
                    Andreas

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X