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EIB über NYM - erlaubt?

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    EIB über NYM - erlaubt?

    Moin,

    ich bin dabei mein Haus mit EIB aufzurüsten, wollte aber nicht Powernet Technik benutzen, weil mir der Kram schlicht zu teuer ist. Stattdessen habe ich die vorhandenen NYM Leitungen die zu den Schalterdosen führen an einen extra Linienkoppler gehängt.
    Das funktioniert gut, da ich auf dem Dachboden direkt an die ganzen Kabel komme. Über das Für und Wider solcher Massnahmen kann man geteilter Meinung sein, aber darüber wollte ich auch gar nicht diskutieren, das hat man schon an anderer Stelle getan (http://eib-forum.de/forum/read_foren...=612&groupid=1)

    Mir geht es jetzt aber um die Frage: darf man das überhaupt? Ist es rechtlich zulässig? Oder könnte ich theoretisch Probleme mit Versicherung oder Elektriker kriegen?
    Bitte von irgendwelchen "An der falschen Stelle gespart" Kommentaren absehen, mir ist schon klar, dass diese Lösung fragwürdig ist.

    #2
    Hallo,

    schau mal unter

    Verkabelung mit EIB und 230 V - KNX-Professionals Deutschland e.V. Forum
    _______________

    Gruß Frank

    Kommentar


      #3
      Moin Frank,

      danke für die Antwort aber ich glaube die hilft mir nicht wirklich weiter, da es in dem erwähnten Artikel um die Parallelführung von EIB und NYM geht (wenn ich das richtig verstanden habe).
      Ich wollte aber das kurze Stück vom Schalter zur Verteilerdose auf dem Dachboden als Notleitung für EIB missbrauchen, nicht auch noch 230V drüberleiten. Natürlich alles getrennt, so dass nicht irrtümlich die Netzspannung auf den EIB Bus geraten kann.
      BTW: Ich hab noch n paar Varistoren in die Klemmen gehauen, damit zumindest die Gefahr der Induzierung von Überspannungen etwas gemildert ist, NYM ist ja nicht geschirmt.

      Gruß,
      Oliver

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        #4
        Zitat von iochroma Beitrag anzeigen
        Moin,
        Über das Für und Wider solcher Massnahmen kann man geteilter Meinung sein, aber darüber wollte ich auch gar nicht diskutieren, das hat man schon an anderer Stelle getan (EIB Forum
        Wenn Du den Threat doch gelesen hast, verstehe ich kaum, warum Du es unbedingt trotzdem machen möchtest.

        Bei solchen Sachen bekomme ich wirklich ein ungutes Gefühl, da wenn es funktioniert schnell die verbundenen Gefahren vergisst. Irgendwann haut Dir ggf. trotzdem ein Elektriker die 230 Volt auf die "EIB-Leitung" und dann?

        Erlaubt ist das mit Sicherheit nicht!

        Du kennst Doch sicher Murphys Gesetze und die schlagen bei solchen Sachen immer gerne zu...

        Liebe Grüsse

        Gustav

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          #5
          Zitat von Baubär Beitrag anzeigen
          Wenn Du den Threat doch gelesen hast, verstehe ich kaum, warum Du es unbedingt trotzdem machen möchtest.
          Der Artikel hat aber genau diese Frage nicht 100%ig beantwortet. Das ganze hatte eher den Charakter eines Flame-Wars.
          Wenn das ganze aus technischen Gründen scheitert ist das mein Problem.
          Aber es funktioniert und deshalb würde ich es gerne so lassen, weil ich keine Lust habe >300 Euronen für einen Systemkoppler auf den Tisch zu blättern und meine 6210 durch 6910 zu ersetzen und noch mehr zu löhnen.

          Zitat von Baubär Beitrag anzeigen
          Erlaubt ist das mit Sicherheit nicht!
          Das ist ein Bauchgefühl. Ich hätte lieber eine "laut Vorschrift blablabla darf man das nicht" Aussage ;-)

          Kommentar


            #6
            Hallo Kollege..

            a) erlaubt ist es nicht
            b) aber "man kann"

            Zur Nachahmung nicht empfohlen.

            Gruss Peter
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              #7
              ich würde von solchen experimenten dringend abraten.

              Nachdem Du ja ausführst:

              "Wenn das ganze aus technischen Gründen scheitert ist das mein Problem.
              Aber es funktioniert und deshalb würde ich es gerne so lassen, weil ich keine Lust habe >300 Euronen für einen Systemkoppler auf den Tisch zu blättern und meine 6210 durch 6910 zu ersetzen und noch mehr zu löhnen."

              verstehe ich nicht, warum Du überhaupt fragst, offenbar war das Ergebnis schon vorweggenommen und Du suchst nur eine billige Legitimation.

              Ich vermute mal, daß Du diese hier nicht finden wirst.
              never fummel a running system...

              Kommentar


                #8
                Zitat von TRex Beitrag anzeigen
                verstehe ich nicht, warum Du überhaupt fragst, offenbar war das Ergebnis schon vorweggenommen und Du suchst nur eine billige Legitimation.
                Nein. Ich suche nach einer "Darfst du nicht weil ..." Antwort. Wenn es wirklich verboten ist (und ich wüsste gerne wo das genau niedergeschrieben steht), dann muss ich wohl oder übel einen Systemkoppler anschaffen.
                Wenn es nicht explizit verboten ist lasse ich es so.

                Ich wollte eigentlich genau so eine Diskussion vermeiden. Ich will lediglich eine Ja/Nein(Warum nicht) Aussage.

                Zitat von PeterPan Beitrag anzeigen
                a) erlaubt ist es nicht
                Kannst du mir Quellen nennen?

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                  #9
                  Nach VDE ist die Beschickung von SELV auf NYM nicht verboten/unzulässig; die Isolierung des Kabels ist ausreichend.

                  Aber nochmal in aller Deutlichkeit:
                  Eine derartige Verkabelung erfüllt nicht die Vorgaben einer ordnungsgemäßen KNX-Installation!
                  Gruss
                  GLT

                  Kommentar


                    #10
                    KNX Handbuch - Seite 181

                    Klar kann ich:

                    http://www.knx.org/fileadmin/downloa...DE_content.pdf

                    Anhang D – Anforderungen für KNX-Busleitungen Seite 181

                    Gruss Peter
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                      #11
                      Hallo Kollege..

                      es gibt eine Spezifikation des KNX-Buskabels. Also "Wie soll das Kabel aussehen und beschaffen sein." Danach fertigt (und prüft) z.B. Dätwyler Cables das Buskabel.

                      Eine Aussage, "Du darfst kein NYM 3x1,5 Kabel verwenden, weil..." wirst Du nicht finden.

                      Wenn ich Dir jetzt sage, dass Dätwyler Cables ein Daten-Flachkabel mit dem Namen "ecobus Data" für KNX (und LON)" herstellt und dieses einen Leiterquerschnitt von 2x1,5 besitzt, wirst Du Dich sicherlich wundern. Der Unterschied ist, dass dieses Kabel die Spezifikationen erfüllt. Ausserdem gibt es zur korrekten Anbindung des "grünen" Buskabels spezielle Konektoren (Anschlüsse) (ecobus® Data Adapter Quick und ecobus® Data Adapter EIB).

                      Weisst Du, im Grunde genommen können und dürfen wir Dir hier keine rechtsgültige Beratung geben. Was Du bei Dir zu Hause installierst, bleibt Dir selbst überlassen. Ob es dann auch den Normen konform ist und rechtlich "wasserdicht", ist eine andere Frage. Wir können Dir lediglich Tipps geben.

                      Gruss Peter
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                        #12
                        ich sehe es so:
                        verboten im Sinn von "strafrechtlich" udgl ist es nicht, wenn es funktioniert: dann gut und erledigt.

                        Was du mit Sicherheit NICHT darfst: den gelbgrünen Leiter als irgendetwas anderes als Schutzleiter verwenden!!

                        Ob's sinnvoll, praktisch oder einen Standard entspricht ist ein anderes Kapitel...
                        Nur so als Frage: warum ziehst du nicht das YM aus und ein EIB-Kabel ein?
                        EPIX
                        ...und möge der Saft mit euch sein...
                        Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur

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                          #13
                          Zitat von EPIX Beitrag anzeigen
                          Nur so als Frage: warum ziehst du nicht das YM aus und ein EIB-Kabel ein?
                          ... weils wahrscheinlich gnaglt und zuaputzt is und ned ins Rohr glegt! :-)



                          Servus.. und habe d' Ehre
                          Peter
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                            #14
                            jaja die Steinzeitinstallation...
                            Unmittelbar nach der Erfindung des Feuers und der Kienspäne kam die Leitung-in-den-Gatsch Zeit, später dann noch in verschärfter Unart der in-den-Beton-Verlegung.
                            Ist mir bis heute ein Rätsel wie "zivilisierte" Länder derartige Urwald-Installationen verbrechen...
                            EPIX
                            ...und möge der Saft mit euch sein...
                            Getippt von meinen Zeigefingern auf einer QWERTZ Tastatur

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                              #15
                              Zitat von GLT Beitrag anzeigen
                              Nach VDE ist die Beschickung von SELV auf NYM nicht verboten/unzulässig; die Isolierung des Kabels ist ausreichend.
                              Zitat von PeterPan Beitrag anzeigen
                              Klar kann ich:

                              http://www.knx.org/fileadmin/downloa...DE_content.pdf

                              Anhang D – Anforderungen für KNX-Busleitungen Seite 181

                              Gruss Peter
                              Hmm, ok also spricht nur was aus EIB Sicht dagegen. Wenn ich nur gegen irgendwelche Kabelspezifikationen verstosse, weil dann die Funktion nicht mehr gewährleistet ist, damit kann ich leben. Durch den Linienkoppler ist das Sensornetz ja zumindest schon mal gegen die Hauptlinie galvanisch und logisch entkoppelt.
                              (Wenn mir jetzt noch jemand erklären kann warum ich über diesen N140 (Siemens) von der Nebenlinie aus die Hauptlinie programmieren kann aber nicht umgekehrt... aber das ist OT)

                              Zitat von PeterPan Beitrag anzeigen
                              ... weils wahrscheinlich gnaglt und zuaputzt is und ned ins Rohr glegt! :-)
                              Peter
                              Das ist (leider) vollkommen richtig.
                              Ich kann ja schon froh sein, dass ich auf dem Dachboden an die komplette Installation rankomme und ich deswegen nicht zwingendermassen auf Powernet ausweichen muss. Aber als ich die Hütte gekauft habe wollte ich nicht so kleinlich sein und sagen "Wie, keine Leerrohre in den Wänden? Dann will ich das Haus nicht" ;-)

                              Also die Quintessenz ist dann ja wohl: meine EIB Funktionalität ist nicht mehr gewährleistet und jeder Fachmann wird vor Scham rot anlaufen wenn er das sieht aber explizit verboten ist es nicht.

                              Ich danke euch für die Antworten
                              Oliver

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