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KNX mit Generalübernehmer

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    #16
    Zitat von DiMa Beitrag anzeigen

    Dann bitte mal erläutern, mit welcher Begründung deine Schwester keinen Zugang zu ihrer eigenen Baustelle auf ihrem eigenen Grund und Boden bis zur Schlüsselübergabe erhalten sollte.
    Das würde mich auch interessieren.
    Würde ich mich, natürlich mit der Erfahrung, die ich jetzt nach einigen Monaten Bauzeit in dem von Markus oben beschriebenen Projekt mit dem Bauträger habe, nicht einlassen wollen. Wobei bei uns an sich der regelmäßige Zugang zur Baustelle sogar im Kaufvertrag geregelt ist.
    Trotzdem wollte der Bauträger die Begehungen auf die Ratenzahlungstermine nach MaBV einschränken - also meistens, wenn es schon zu spät zum kontrollieren ist, z.B. Baugrube schon wieder verfüllt zur Rohbaurate (wie will man dann z.B. weisse Wanne kontrollieren) oder nach Verputzen (wie will man da noch die Rohinstallation kontrollieren). Begründet wurde das mit Haftungsrisiken und dass sich der (wohl Teilzeit-)Bauleiter nicht um soviele Käufer kümmern könnte. Mittlerweile dürfen wir aber hin, wenn wir eine Haftungsbeschränkung unterschrieben haben.

    Besichtigung zu den Ratenzahlungsterminen ist rechtlich sowieso das absolute Minimum, da braucht es gar keine vertragliche Regelung dazu, weil da das Gewerk ja zur Rate jeweils ohne wesentliche Mängel sein muss und man als Erwerber die Möglichkeit haben muss, das zu kontrollieren. Wegen der oben genannten Problematik spricht vieles dafür, dass man diese Möglichkeit sogar wesentlich öfter haben muss.
    Diese Ausführungen gelten aber natürlich, wenn man das Grundstück mit erwirbt. Wenn man schon Eigentümer ist, sollte man sich bei solchen Vertragsbedingungen unbedingt(!) einen anderen GU suchen. Das ist Alarmstufe Rot! Kontrolle erst bei Schlüsselübergabe ist deutlich zu spät (schau mal ins Bauexpertenforum, da kann man sehen, warum).

    Zum Vergleich mit BMW: Diesen Vergleich haben wir auch zu hören bekommen, das hinkt aber in mehrerlei Hinsicht. Erstens ist es beim Haus Werkvertragsrecht und kein Kaufrecht, außerdem zahlt man das Auto üblicherweise erst bei Abnahme und nicht in Raten während der Produktion (die dauert eh' bloß ca. 2-3 Tage) und außerdem ist ein Haus immer ein Unikat und nicht ein in industrieller Serienproduktion hochautomatisiert reproduzierbar hergestellter Gegenstand (ich weiss das hautnah, weil ich vor zwei Jahren mal eine Woche dort selber am Band gestanden habe).

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      #17
      Hallo,

      ich bitte darum OT zu bleiben.
      Ein Gutachter (TÜV) besichtigt&betreut die Baustelle. M.W. kauft meine Schwester ein Haus. Sie schließt keinen Werkvertrag. Natürlich darf sie das Grundstück betreten. Sie darf aber nicht vor der Schlüsselübergabe darin aktiv werden. Nicht Sie und nicht ein von ihr beauftragter Handwerker. So mein Verständnis.
      Alle Verträge mit den Handwerkern laufen über die Bau-Firma. M.W. ein GÜ (kein Bauträger, da das Grundstück ihres ist http://www.vpb.de/presse-service-who-is-who.html)

      Aber Nochmal: das ist Off-Topic.
      On-Topic ist:
      Wie befähige ich den -wahrscheinlich- 08/15 Elektriker die Leitungen so zu verlegen, dass nach Schlüsselübergabe der SI die Inbetriebnahme machen kann (oder meinetwegen vorher, dann läuft der Vertrag mit dem SI halt über den GÜ), oder welche anderen Konstellationen gibt es, ohne die Gesamtkonstellation zu ändern?

      Gruß,
      Hendrik

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        #18
        Indem man am besten die komplette Elektrik raus nimmt und diese selber vergibt.
        Bzw einen SI beauftragt die Planung und Programmierung zu machen.
        Der SI hat meistens elektrofirmen an der Hand die auch kurzfristig einspringen können, bzw mit denen sie schon öfters zusammen arbeiten!
        Ich würde mit dem GÜ erst einmal sprechen wie bereit er ist und was er dazu sagt. Danach würde ich mir einen SI suchen der die Planung macht.
        Natürlich kann auch der sogenannte 08/15 elektriker die leitungsverlegung machen, jedoch sollte das der SI überwachen das alles richtig verlegt wird.
        Im Kölner Raum gibt es genügend KNX ler.
        Gruß
        Viele Grüße

        Henning

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          #19
          Zitat von henfri Beitrag anzeigen
          Ein Gutachter (TÜV) besichtigt&betreut die Baustelle.
          Wie oft und zu welchen Bauabschnitten (bitte sag nicht <=3x oder "weiß nicht") ?

          Und ist dieser Gutachter von deiner Schwester ausgesucht und beauftragt (und ihr somit höchstpersönlich Rechenschaft schuldig ist)?
          Oder bezahlt der GÜ den TÜV für drei larifari Anstandstermine (meist dann, wenn die schlimmsten Baumängel längst überputzt sind) damit der Bauherr glaubt alles wäre supi? Du glaubst doch nicht, dass der seinem Auftraggeber/Geldgeber kritisch in die Suppe spuckt?
          Werdet ihr mit so einem tollen hübsch aussehenden A4 (wegwerf) TÜV-Zertifikat gelockt?
          Seit wann sind Bauobjekte eigentlich Kerndomäne vom TÜV und gäbe es da nicht bessere Instanzen, die neutral prüfen?

          Nehmt meiner Meinung nach unbedingt Abstand von diesem GÜ!
          Das ist super ernst gemeint, auch wenn der Vertriebler euch bzw. deiner Schwester aktuell noch so sympathisch ist.

          Denn:
          a) der Bauherr darf jederzeit die Baustelle (auf eigenes Risiko) besichtigen. Jeder Vertragsprüfer würde euch diesen Passus aufnehmen und ein GÜ der versucht euch davon abzuhalten: wäre ein NoGo für mich damals gewesen.
          b) Gewerk Elektro komplett rausnehmen und selbst vergeben, wie du es seinerzeit gemacht hast. Alles andere wird unkalkulierbar - denn der normalo Elektriker bzw. GÜ wird trotz aller SI-Planung lauter Ecken finden, wo es aus seiner Sicht aufwändiger wird und Mondpreise verlangen, gegen die du nichts unternehmen kannst.

          Wenn sich der GÜ nicht auf a+b einlässt ist es der falsche GÜ.



          Zuletzt geändert von bluegaspode; 06.04.2015, 22:33.
          Autor der SonoPhone, SonoPad und SqueezePad Apps.

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            #20
            Rausnehmen und selbst vergeben enthält meiner Meinung nach Größere Risiken als die genaue Planung und Aufnahme in den GÜ Vertrag.

            Wenn Du es herausnimmst und selbst vergibst, bist Du für alle Schnittstellen selbst verantwortlich. Da lassen die Behinderungsanzeigen der "anderen" nicht lange auf sich warten.

            Wenn der GÜ aber einen exakten Leistungsumfang für die Elektroinstallation bepreist, welche er im Gesamtwerk schuldet, hat er keine Möglichkeiten zu nachträglichen Preiserhöhungen.


            Michael Möller || Geschäftsführer || www.voltus.de

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              #21
              Also es kommt wirklich auf den GÜ an bei meinem Bau war alles kein Problem...Elektrik und Lüftung aus dem Vertrag genommen und selbst vergeben...

              Für die Zeit wurde dann einfach vom GÜ 14 Tage der Bau freigestellt so dass "meine" Handwerker reinkonnten ohne die anderen zu behindern.

              Aber ok ich durfte auch jederzeit auf die Baustelle und hatte natürlich einen eigenen Schlüssel...hier scheint die Situation etwas kompliziertter zu sein.

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                #22
                wir bauen auch mit einem GU und haben vor Unterschrift den Vertrag angepasst, sodass Bauherr und Baufirma gemeinsam Hausrecht ausüben.. wird sicher auch jede Firma VOR Unterschrift machen...

                Wir haben auch KNX-Kabel und alle anderen gewünschten Kabel vom Elektriker verlegen lassen.Dazu habe ich VOR Unterschrift den Elektriker der Firma gefragt, ob er das mit sich machen lässt. Ich habe vor Unterschrift die Arbeit und Preise mit dem Elektriker besprochen. So kommt es zu keiner Überraschung. Oft haben die Baufirmen auch mehrere Elektriker, sodass man bei einer Absage noch ne Chance bei einem anderen Elektriker hat. Die (teureren) KNX-Komponenten baue ich selbst ein und programmiere sie auch selbst. Vor der ETS-Programmierung haben sicher viele Elektriker Respekt, meiner hatte jedenfalls davon berichtet....

                Und natürlich, zur Not bleibt noch die Möglichkeit das Gewerk Elektrik rauszunehmen..... das würde ich jedoch auch VOR Unterschrift besprechen und Gegenwert schriftlich festhalten... Solange der externe Elektriker pünktlich seine Arbeit auf der Baustelle verrichtet und die Folgearbeiten nicht verzögert (gießen der Bodenplatte/Estrich etc), sollte das für den GU nicht das Problem darstellen... falls das jedoch nicht klappt, gibt es sicher Ärger....
                Zuletzt geändert von rey; 07.04.2015, 13:47.

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                  #23
                  Wir haben vor drei Jahren in ähnlicher Konstellation wie der TE mit Bauträger gebaut. Der vorgesehene Elektriker hat beim Thema KNX auf Abwehr geschaltet, als er merkte, dass ich ganz gut Ahnung, aber nicht unbegrenzt Geld habe. Ich war ihm schlicht zu anstrengend für die paar Kröten, die zu verdienen waren.
                  Letztendlich haben wir das Gewerk dann herausgenommen und ich habe es, weil kein anderer Elektriker kurzfristig verfügbar war, dann in Eigenleistung gemacht. Allerdings war der Draht zum Bauleiter verhältnismäßig gut; Konflikte mit anderen Handwerkern blieben trotzdem nicht aus.

                  Alles in allem: wenn die Stimmung schon vor dem Abschluss des Vertrags eher auf Konflikt ist, ist es vielleicht ratsam, doch einen anderen Bauträger zu suchen.

                  Max

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                    #24
                    Die Aufnahme der KNX Planung kann doch in den Bauträger Vertrag. Lass doch deine Schwester einen KNX Planer auf eigene Kosten tätig werden. Damit erhält der Bauträger klare und eindeutige Pläne die er als Pflichtenheft für seinen Elektriker nutzen kann. Hierin kann man auch die einzubauenden Komponenten vorgeben (z.B. mdt). Bei der Abnahme funktioniert dann halt die Elektrik nur sehr eingeschränkt (schalten am Aktor).
                    Vorteil für deine Schwester, mit dem Planer kauft sie sich Kompetenz, der das preisliche Angebot (bzw. den Aufpreis) bewerten kann. Eine anständige Planungssoftware kann sogar die Kabellängen.
                    Nach Abnahme ist der Bauträger aus der Verantwortung und deine Schwester startet mit der Parametrierung.
                    Ich hatte keinen Bauträger, aber so ähnlich ist es mit meinem Elektriker gelaufen. Der hatte genug zu tun, brauchte meinen Auftrag nicht, wollte somit auch nicht Zeit in Beratung investieren. Aber ich brauchte einen Elektriker. Daher der oben beschriebene Weg, Planer hat detaillierte Pläne erstellt und der Elektriker hat Alles bis auf die Programmierung fertig gemacht.
                    Zuletzt geändert von dietmar1; 09.04.2015, 15:09.

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                      #25
                      Evtl. auch noch eine Möglichkeit: Den GU überzeugen, Deinen Elektriker nach Wahl zu beauftragen und das vor Unterschrift vertraglich festhalten.

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                        #26
                        ...wenn der GÜ nicht bereit ist, einen SI zu akzeptieren, dann sollte deine Schwester den Vertrag nicht unterzeichnen, denn dann stinkt die ganze Angelegenheit!
                        if you make something idiot-proof, they start making better idiots......
                        KNX:3 Linien,121 Teiln.,Siemens N146 und N350E,RasPi mit SV,8 FBH-Kreise mit Siemens HK-Regler,HS4, Haus ohne öffentl. Wasser-/Stromversorg.,PV-Anlage Wechselrichter:SI5048(8kW, 24 Pufferbatterien 1400Ah),PV-Module mit 7,5kWp

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