Zitat von coliflower
Beitrag anzeigen
D: 2 Jahre Gewährleistung, ersten 6 Monate muss Verkäufer beweisen, dass seine Sache ich Ordnung war, danach muss der Kunde beweisen, dass der Fehler-Ursache schon von Anfang an vorhanden war.
Ah! Wer lesen kann....
Du sprichst von Schadensrecht. Das ist hier doch aber gar nicht relevant, oder? Du meinst für den Fall, dass es deshalb die Lamellen vom Wind weggerissen hat?
Kommentar