Hab mal durch die 1986-100 geblättert. Ohne jetzt alles im Detail gelesen zu haben, denke ich den entscheidenden Teil gefunden zu haben:
Also hast Du grundsätzlich Recht. Wobei das "möglichst nahe an der Grundstücksgrenze" natürlich sehr weich ist. Bei uns ist der Schacht wo beides zusammentrifft so ca. 1 m vom Haus und 10 m vom Kanal entfernt. Hat bei der Baugenehmigung aber keinen gestört....
Beim Mischsystem sind Regen- und Schmutzwasser über getrennte Fall-, Sammel- oder Grundleitungen aus
dem Gebäude herauszuführen. Die Grund- bzw. Sammelleitungen müssen aus hydraulischen Gründen au-
ßerhalb des Gebäudes möglichst nahe dem Anschlusskanal an der Grundstücksgrenze zusammengeführt
werden. Die Zusammenführung sollte in einem Schacht mit offenem Durchfluss erfolgen. In Ausnahmefällen,
z. B. bei Grenzbebauung, ist eine Zusammenführung von Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb des
Gebäudes nur unmittelbar an der Gebäudeaußenwand zulässig (siehe Bild 3).
dem Gebäude herauszuführen. Die Grund- bzw. Sammelleitungen müssen aus hydraulischen Gründen au-
ßerhalb des Gebäudes möglichst nahe dem Anschlusskanal an der Grundstücksgrenze zusammengeführt
werden. Die Zusammenführung sollte in einem Schacht mit offenem Durchfluss erfolgen. In Ausnahmefällen,
z. B. bei Grenzbebauung, ist eine Zusammenführung von Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb des
Gebäudes nur unmittelbar an der Gebäudeaußenwand zulässig (siehe Bild 3).
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