Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Eigentum KNX Projektdatei

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von spassbird Beitrag anzeigen
    ... die Erstellung des Projekts schon einer geistigen Schöpfung gleicht und diese muss überhaupt nicht herausgegeben
    werden.....
    Quatsch mit Soße - dann dürfte man auch keine Schaltpläne herausgeben, da steckt oft auch mehr Hirnschmalz drin.

    Wenn Projekt fertig, bekommt Kunde Projektdatei, Datenbanken usw. ausgehändigt, so wie es sich gehört!
    Wir klären den Kunden auch stehts darüber auf, dass wir "austauschbar" sind u. dass dies einer der grössten Vorteile bei KNX-Anlagen ist.
    Offene Karten - Punkt.

    Wer bei Großanlagen mitspielen möchte, käme auch gar nicht drumrum, da die Anlage automatisch von mehreren SI's (je nach Gewinn der Ausschreibungen) erweitert werden, dazwischen auch das Technikpersonal damit arbeiten, können muss.

    Mit dem versiegelten CD-Umschlag kann man einpacken - Kunde hat das Recht, die übergebenen Unterlagen zu sichten, prüfen - es wäre nicht das 1.mal, das es ein leerer Datenträger wäre - ein Schelm, der böses denkt.
    Gruss
    GLT

    Kommentar


      #17
      Wie soll das den ein Kunde prüfen...wenn man es von einem Elektriker machen läßt hat man doch keine ets zum aufmachen.

      Kommentar


        #18
        Zumindest kann er prüfen (lassen), ob überhaupt was auf der CD ist u. was.
        Der Löwenanteil ist immer noch im gewerblichen Sektor u. die ganzen Forenaktionen verbreiten die SW auch im Privatbereich
        Gruss
        GLT

        Kommentar


          #19
          Ich habe in Erinnerung dass man bei KNX und ähnlichen Analgen von Parametrieren spricht und nicht von Programmieren. Da liegt wohl auch rechtlich ein Unterschied.
          Gruß
          Florian

          Kommentar


            #20
            Selbst parkettieren ist eine bezahlte Leistung, deren Dokumentaton (ETS Projekt, oder Ausdruck dessen) dem Kunden nach Zahlung zu übergeben ist.

            Kommentar


              #21
              Selbst bei geistigem Eigentum in der Software Entwicklung liegt das Eigentum bzw. die Rechte an den Sourcen nicht immer beim Entwickler.

              Wenn ich ein Produkt kaufe, liegt das geistige Eigentum klar beim Entwickler.
              Wenn es eine Auftragsprogrammierung ist, bei der ich quasi die aufgewendete Zeit bezahle, liegt das Recht an den Sourcen bei mir. Analog sehe ich ein KNX Projekt.
              Viele Grüße
              Martin

              There is no cloud. It's only someone else's computer.

              Kommentar


                #22
                Zitat von Msinn Beitrag anzeigen
                Wenn es eine Auftragsprogrammierung ist, bei der ich quasi die aufgewendete Zeit bezahle, liegt das Recht an den Sourcen bei mir. Analog sehe ich ein KNX Projekt.
                Der AG bestellt aber nicht das Projektfile (den Quellcode) sondern die gemäß Vorgaben funktionierende Anlage. Eine Erfüllung des Auftrags ist somit auch ohne Projektfile gegeben.
                Gruß
                Frank

                Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

                Kommentar


                  #23
                  In der oben genannten DIN ist es geregelt und diese kann bei Schwierigkeiten herangezogen werden und stellt ein Druckmittel dar. Wenn es vor dem Richter geht, wird er sich daran orientieren. Ein simpler Hinweis mit Setzung einer Frist und anschließender Kosten wirkt oft wunder.

                  Zudem gehört es zum guten Ton die Projektdatei mit der Anlage zu übergeben. Aus zwei Gründen:

                  1. Bei guten Kunden ist es eine Sicherheit für den Kunden und dem Errichter, dass die getätigte Entwicklung/Programmierung nicht verloren geht.
                  2. Bei schlechten Kunden, gibt man die Projektdatei raus und hat seine Ruhe.

                  In jeder Situation eine WinWin Situation.

                  Kommentar


                    #24
                    Axel Grundsätzlich bin ich Deiner Meinung. Jedoch geht es doch vielmehr darum, welchen rechtlichen Anspruch der AG auf das Projektfile hat.
                    So ist der Vergleich mit einer Softwareerstellung vielleicht gar nicht so weit gegriffen. Denn hier erhält der AG auch nur das erstellte Programm mit den geforderten Funktionalitäten - nicht aber den Quellcode...
                    Gruß
                    Frank

                    Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

                    Kommentar


                      #25
                      Der Anspruch entsteht durch die DIN. Dort steht es klar beschrieben, dass es zu übergeben ist. Die eingangs genannt Norm stellt das klar.

                      Kommentar


                        #26
                        Zitat von Axel Beitrag anzeigen
                        Der Anspruch entsteht durch die DIN. Dort steht es klar beschrieben, dass es zu übergeben ist. Die eingangs genannt Norm stellt das klar.
                        Da bin ich eben anderer Meinung. Explizit besteht lediglich Anspruch auf Leistungserfüllung.
                        Gruß
                        Frank

                        Soziologen sind nützlich, aber keiner will sie. Bei Informatikern und Administratoren ist es umgekehrt.

                        Kommentar


                          #27
                          Zumindest bei Aufträgen nach Ausschreibung gibt's eine solche Diskussion nicht - da steht es ohnehin explizit als Auftragsbestandteil mit drin.

                          Leistungserfüllung schliesst auch die Dokumentationspflicht mit ein - also alle GAs, Topologie, alle Parametereinstellungen, KO-Übersichten, SW-Versionsübersichten (DBs), Gerätehandbücher,.... - viel Spaß.
                          Gruss
                          GLT

                          Kommentar


                            #28
                            Im Abschnitt 3.5 der DIN 18386 steht u.a. das der Auftragnehner folgendes übergeben muss:

                            "- Projektspezifische Programme und Daten auf Datenträger"

                            Folglich wird es gefordert. Neben weiteren Dingen.

                            Oder hat die DIN plötzlich keine Gültigkeit mehr und jeder darf machen was er will ? :-)

                            Kommentar


                              #29
                              Zitat von Axel Beitrag anzeigen
                              Oder hat die DIN plötzlich keine Gültigkeit mehr und jeder darf machen was er will ? :-)
                              http://www.din.de/de/ueber-normen-un...t-durch-normen

                              OpenKNX www.openknx.de | NanoBCU und OpenKNX-HW verfügbar

                              Kommentar


                                #30
                                Zitat von evolution Beitrag anzeigen
                                Axel Grundsätzlich bin ich Deiner Meinung. Jedoch geht es doch vielmehr darum, welchen rechtlichen Anspruch der AG auf das Projektfile hat.
                                So ist der Vergleich mit einer Softwareerstellung vielleicht gar nicht so weit gegriffen. Denn hier erhält der AG auch nur das erstellte Programm mit den geforderten Funktionalitäten - nicht aber den Quellcode...
                                Bei Projektarbeit ist der Quellcode mit drin...SIs die das nicht rausrücken sollte man eh meiden. Oder wie GLT schon geschrieben hat einfach im Vertrag mit aufnehmen das solche Schwarzen Schafe keine Chance haben...

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X