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    #46
    Zitat von wburst Beitrag anzeigen
    Also Fakt ist , dass es in Österreich einen Rechtsspruch des OGH gibt zum Thema KNX-File welcher besagt, das das File Eigentum des Kunden ist, und übergeben werden muss !!!
    Hast Du die Urteilsnummer zum nachlesen?

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      #47
      Guten Morgen, ich habe das gefunden: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...21_15Z0000_000

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        #48
        Super! Dank Dir.

        Genau so sehe ich es auch und wenn es noch in einer DIN steht, tut sich der Richter noch leichter.

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          #49
          Für das anbringen einer neuen Lampen, braucht man ein Passwort? Okay.. Ich denke zu einfach... Mal davon abgesehen, seit wann hat AT Rechtssprechung für "uns" Gültigkeit?
          Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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            #50
            ETS Projektdatei mit Passwort übergeben ;-) Vielleicht sogar BCU Passwörter.

            Nunja, bislang hatten wir ja kein Urteil. Und ich denke (stark!) das Deutsche Gerichte genauso entscheiden. Soweit legen die AT mit den D nicht auseinander.

            Und der TE hat sein Projekt doch in AT.

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              #51
              Das kann ich nicht beurteilen, jedoch steht in unserer (Österreichischer) Rechtssprechung auch ein Hinweis auf das deutsche Recht. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass andere Rechtssprechungen schon zur Urteilsbegründung herangezogen werden. Bin jedoch kein Jurist.

              Auszug:

              2.3 In der Entscheidung 9 Ob 81/04h wurde - unter Bezugnahme auf die deutsche Rechtsprechung - zur Frage der Verpflichtung auf Herausgabe des Quellcodes bei einer Individualsoftware davon ausgegangen, dass die Herausgabepflicht von der Auslegung des Vertrags und dem dadurch ermittelten Vertragszweck abhängig sei. Auf dieser Grundlage werde beurteilt, ob ein das Geheimhaltungsbedürfnis des Herstellers übersteigendes schützenswertes Interesse des Benützers an der Herausgabe des Quellcodes bestehe, was etwa dann bejaht werde, wenn das Programm mit anderen Programmen des Benützers kommunizieren solle oder wenn Individualsoftware für den weiteren Absatz an Kunden des Auftraggebers bestimmt sei. Mitunter werde auch darauf abgestellt, ob der Hersteller zur Wartung des Programms verpflichtet sei, wobei aus dem Fehlen einer Wartungsverpflichtung auf die Herausgabeverpflichtung geschlossen werde, was von der Lehre allerdings kritisiert werde.

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                #52
                Ich bin auch der Meinung, dass ein deutsches Gericht ähnlich urteilen würde.

                So etwas dem Bauherren nicht zu übergeben halte ich für niederträchtig.


                Michael Möller || Geschäftsführer || www.voltus.de

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                  #53
                  Grüß euch,

                  ich bin da vollinhaltlich bei euch - die Projektdatei gehört dem Kunden. "Geistiges Eigentum" - Schmarrn!

                  Sollte ich das Urteil richtig verstanden haben, bleibt aber die Gewähleistung aufrecht, obwohl jedermann an der Programmierung herumbasteln hätte können?
                  Z. B. die Windgrenzwerte nach oben stellen - wenn die Raffstoren dann kaputt sind, übernimmt ohnedies der Programmierer die Haftung?

                  lg
                  Norbert

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                    #54
                    Zitat von Oups Beitrag anzeigen
                    Z. B. die Windgrenzwerte nach oben stellen - wenn die Raffstoren dann kaputt sind, übernimmt ohnedies der Programmierer die Haftung?
                    Es ist ja sehr einfach dem Bauherren nachzuweisen, dass er es verschuldet hat. Auch ist es IMHO ein Werkvertrag. Wenn dieser abgenommen ist, haftet im Anschluss natürlich der Bauherr für Veränderungen am Werk.


                    Michael Möller || Geschäftsführer || www.voltus.de

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