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Stromkreise von 2 Zählern auf einem Schaltaktor?

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    #16
    Es gibt immer einen im Leben der mehr drauf hat ...
    Und wer das jetzt ist, werden und müssen wir auch nicht herausfinden

    Was die Verteilung betrifft , tja dazu kann man wirklich nix sagen, außer Kopfschütteln und einmal neu machen

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      #17
      Ich fasse es mal einfach zusammen: zwei unterschiedliche Messstellen seitens des Messstellenbetreibers basieren auf zwei unterschiedlichen Verträgen, nämlich Wärmestrom und Haushaltsstrom. Beide Anlagen sind bewusst voreinander getrennt.
      Schalte ich die Trennstelle vor dem Zähler in Form der selektiven Hauptleitungsschutzschalters des Haushaltszählers ab, was einem Freischalten der Anlage gleichkommt, habe ich "fremde Spannung" an dem normalerweise nun vollständig spannungslosen Schaltaktor.

      Das ist nicht schön; aber auch nicht in Gänze verboten.
      Entweder ich kennzeichne den Stromkreis explizit als "fremde" Spannung und weise an sämtlichen Verbindungs- und Klemmstellen unmittelbar darauf hin, oder ich nehme einen zweiten Schaltaktor und überlasse dem das Schalten in dem dafür vorgesehenen Anlagenteil. Ist die bessere Lösung...

      EDIT:
      Ich muss nochmal korrigieren: Sollte der Anschluss innerhalb des Netzbetriebers "Netze BW" erfolgen, so gibt es eine Aussage im Kapitel 5.2 der "Erläuterungen der Netze BW GmbH zur TAB 2007"; einzusehen auf der Homepage, in der es heißt:

      "Der Stromkreisverteiler für die Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist getrennt vom Stromkreisverteiler für Allgemeinbedarf anzuordnen. Bei einem gemeinsamen Stromkreisverteiler sind die Stromkreise für den Allgemeinbedarf von der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage durch Schottung zu trennen."

      Daraus resultiert zwangsläufig, dass die Spannung hinter dem WP-Zähler nicht in den Bereich (Stichwort:Schottung) der allgemeinen Versorgung geführt werden darf.

      Auf Grund des Wohnorts des Threaderstellers habe ich da mal ein wenig drin gewühlt. Sollte der Ersteller jedoch nicht im Versorgungsgebiet von Netze BW GmbH wohnen, so sollte man sich dann bei dem jeweiligen Netzbetreiber informieren, ob eine solche Klausel irgendwo versteckt ist.
      Zuletzt geändert von tsb2001; 15.09.2018, 17:20. Grund: Netze BW GmbH, TAB 2007, Erläuterungen zu Trennung von Haushaltsstrom und WP-Anlagen

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        #18
        Also technisch möglich, aber es ist vermutlich einfacher mit eigenem Aktor sauber zu trennen, wenn es nicht sogar teilweise je nach EVU nicht zulässig ist!

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          #19
          Klar, nur ist dann das Problem das ich das Kabel das zur Steckdose der Zirkupumpe geht um ca. 40cm "anstückeln" müsste, damit ich auf einen eigenen Aktor auflegen könnte. Und wozu sollte ich wegen 1 Kanal unnötigerweise nochmal einen Aktor kaufen und verbauen obwohl ich noch mehrere freie Kanäle auf einem anderen Aktor habe.....
          Daher werde ich es so machen wie schon vorgeschlagen wurde..... die Leitung kennzeichnen und gut dokumentieren..... um den EVU mach ich mir mal gar keine Sorgen......

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