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Elektriker gibt Programmierdatei für Bus-Anlage nicht raus

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    Elektriker gibt Programmierdatei für Bus-Anlage nicht raus

    Hallo zusammen! Ich habe folgendes Problem:

    Wir haben in 2014 ein Haus mit Bus-Anlage (KNX) gekauft. Der Vorbesitzer selbst hat Einrichtungen und Anpassungen alle vom Elektriker vornehmen lassen und auch keinen Zugriff auf die Programmdate ( das war so gewollt, hatte selbst keine PC). Der Elektriker selbst habe ich kurz vor der Hausübergabe kennengelernt und wir haben kurz über potenzielle Modernisierungen gesprochen. Diese werden allerdings jetzt erst konkret, weshalb wir nun zum ersten Mal von dieser Datei erfahren haben. Der Elektriker hat diesen Teil seines Betriebes inzwischen verkauft und sie Programm Datei an den neuen Elektriker mitverkauft. Diesen habe ich nun gesprochen und er ist nicht sehr hilfsbereit. Sprach davon dass er das wahrscheinlich bei der Übergabe gelöscht hat etc. Für mich ein Witz wo Speicherplatz heute quasi kostenlos ist. Ich denke er hat keine Lust sich hier irgendeine Mühe zu machen, was nicht ok ist. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und welche Möglichkeiten habe ich hier. Ich habe etwas von einer DIN gelesen, die Elektriker zur Herausgabe verpflichtet. Möchte hier Druck machen, habe aber leider auf diesem Gebiet zu wenig Erfahrung.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    B

    #2
    Ich will Dir nicht die Illusion rauben, aber die Datei kannst Du nicht herbeizwingen.
    Warum auch? Du hattest ja damals keinen Anteil an dem Vertag zwischen Bauherr und Elektriker,
    also hast Du auch keinen Anspruch auf Dinge aus diesem Vertrag.
    Sollte es eine Möglichkeit geben von mir aus auch irgendeine DIN (oder DIN EN, deren Existenz ich nicht kenne), muss der damalige Besitzer
    da was einfordern. Da sie sich damals aber scheinbar geeinigt haben, dass die Datei beim Elektriker bleibt, wird es zumindest sehr schwierig.
    Das der neue Elektriker überhaupt im Besitz der Datei, bei Betriebsübergang, gewesen ist, muss ersteinmal bewiesen werden.
    Wer soll da den Beweis führen. Es ist niemand verpflichtet zu dokumentieren, was übergeben worden ist.

    Du kannst es drehen und wenden wie Du willst.

    Mein Vorschlag,
    lass Dir einen kompetenten SI oder Elektriker kommen und mach Reverse-Engineering und lass die Anlage neu erstellen.
    Wenn Du weißt was alles funktioniert hat und von wo welche Dinge geschaltet werden, legst du vielleicht einen knapp
    vierstelligen Betrag auf den Tisch. Dann hast Du Deine eigene Projektdatei.
    By the way kann der Eli/Si auch gleich Deine Erweiterungen einarbeiten.
    „Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0 und das nennen sie ihren Standpunkt.“ und " Das Wissen entsteht aus Erfahrung, alles andere ist nur Information" Albert Einstein.

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      #3
      Das ist falsch! Er muss dem eigentümer der anlage sofern es nachweisbar ist das er die Anlage in betriebgenommen hat aushängigen.

      (die fertige leistung wurde beim Kauf mit erworben, und wo ist die Doku)

      die kaufst ja auch ein gebrauchten wagen und bekommst das service heft oder?

      wenn er das nicht macht direkt zum anwalt.

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        #4
        Zu Antwort Spassbird:

        Das sehe ich auch so. Du kannst zwar mittels RA versuchen, Druck auf den Vorbesitzer auszuüben, aber das wird langwierig und teuer und eine Erfolgsaussicht hat du auch nicht.

        Dann das Geld lieber in die Rekonstruktion der Anlage gesteckt.
        Gruß Matthias
        EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
        - PN nur für PERSÖNLICHES!

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          #5
          Zitat von leo22986 Beitrag anzeigen
          die kaufst ja auch ein gebrauchten wagen und bekommst das service heft oder?
          Wenn der Vorbesitzer vereinbart das die Anleitung beim Händler bleibt, der den Laden verkauft und dabei die Anleitung verloren geht.. puh, interessante Situation, aber vermutlich ist wie immer nicht alles schwarz/weiß, sondern gaaaanz viel Grau dabei. haben wir eigentlich auch Richter mit KNX daheim im Forum?
          Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?!

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            #6
            Das ist richtig.. aber ich bekomme immer wieder die daten beim Händler..

            versuch es noch mal perönlich. wenn nicht RA beauftrgen..

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              #7
              Der Verkäufer des Hauses hat das Haus vermeintlich mit einem "verdecktem Mangel" verkauft (fehlende Programmierung/Dokumentation). Der Vorbesitzer muss das mit dem Eli klären oder für Ersatz (Schadenersatz) sorgen...

              Meine (bin kein Jurist) Meinung

              Mein Tip: SI soll Anlage neu programmieren, dann übernimmt er auch nicht die Fehler. Danach kann man sich (mit einer funktionierenden Anlage) in Ruhe mit dem Vorbesitzer/Elektriker in juristische ggf. langwierige Prozesse stürzen (wer es mag).

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                #8
                Danke schonmal für die vielen Antworten. Der Vorbesitzer des Hauses ist bereits älter und auch erkrankt. Ihn möchte ich damit nicht behelligen, da er es auch nicht besser wusste. Der Elektriker allerdings schon und mE auch grob fahrlässig gehandelt. In dem er die Bücher und Kunden vom vorherigen Elektriker übernommen hat, leiten sich daraus auch gewisse Pflichten ab. Einfach die Programmdatei zu löschen ohne Verbindung zum Kunden aufzunehmen kann nicht rechtens sein. Ich will mich hier aber auch in nichts berennen, weshalb ich einen Ansatzpunkt brauche.

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                  #9
                  Sowohl gegen den alten, als auch gegen den neuen Firmeninhaber hast du gar keine Ansprüche.
                  Wenn dann kannst du nur den Vorbesitzer "verklagen" und ob das zielführend ist und vor allem ob er überhaupt verpflichtet ist so etwas aufzubewahren und herauszugeben steht auf einem ganz anderem Blatt.

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                    #10
                    Ich glaube hier wird nichts anderes übrig bleiben, als einfach das System mal neu zu programmieren.

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                      #11
                      Zitat von leo22986 Beitrag anzeigen
                      Das ist falsch! Er muss dem eigentümer der anlage sofern es nachweisbar ist das er die Anlage in betriebgenommen hat aushängigen.
                      Wo steht das geschrieben?

                      Dein Beispiel mit dem Gebrauchtwagen.
                      Wo steht das ich als Privatperson ein Serviceheft mit verkaufen muss?

                      Hier gilt eher gekauft wie gesehen. Ansprüche musst Du dem Verkäufer gegenüber geltend machen und nicht der
                      Werkstatt die das Heft das letzte mal hatte.

                      Um mal wieder auf den Thread zurückzukommen, der TE kann nur dem Verkäufer damit konfrontieren.
                      Wenn er das, wie erklärt, nicht will, dann bleibt nur alles neu macht der Mai.


                      „Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0 und das nennen sie ihren Standpunkt.“ und " Das Wissen entsteht aus Erfahrung, alles andere ist nur Information" Albert Einstein.

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                        #12
                        Ich würde eher den neuen Eli fragen, ob er dir für z.B. 100€ Aufwandsentschädigung die Projektdatei heraussucht, dafür bekommst du keine Rekonstruktion und auch keinen Rechtsanwalt.

                        Nach meiner Meinung hast du ausschließlich einen Rechtsanspruch an den Vorbesitzer.

                        Viel Erfolg Florian

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                          #13
                          Zitat von AScherff Beitrag anzeigen
                          Der Verkäufer des Hauses hat das Haus vermeintlich mit einem "verdecktem Mangel" verkauft (fehlende Programmierung/Dokumentation). Der Vorbesitzer muss das mit dem Eli klären oder für Ersatz (Schadenersatz) sorgen...
                          Nein. Häuser werden in der Regel "gekauft wie gesehen", d.h. ohne Gewährleistung. Da ist es egal, ob der Mangel verdeckt oder offensichtlich war.
                          Was anderes wäre es nur bei arglistiger Täuschung, da geht es darum, dass der Verkäufer von einem wesentlichen Mangel wusste, diesen aber verschwiegen hat.
                          Scheint hier aber nicht der Fall zu sein, zumal der Beweis der arglistigen Täuschung in der Regel sehr schwer zu führen ist.
                          Man hätte insofern nur im Vorfeld des Kaufs was machen können, also z.B. nicht kaufen ohne Projektdatei oder einen Abschlag raushandeln.

                          Ansonsten schliesse ich mich an, etwaige Rechtsansprüche gegen den Elektriker hatte nur der Voreigentümer und auch nur innerhalb der Gewährleistungsfrist.
                          Zuletzt geändert von Cepheus73; 15.02.2019, 14:01.

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                            #14
                            Ist die Projektdatei nicht im Eigentum des Besitzers der Anlage und ist damit mit dem erwerb an mich übergegangen. Bleiben wir beim Autobeispiel. Ich kaufe ein Auto mit eingelagerten Reifen. Das Autohaus wird weiterverkauft und der neue Besitzer des Autohauses entsorgt die Reifen einfach. Nicht nur dass das einfach wie in meinem Fall ein schwachsinniger Move ist, würde mir jeder „Recht“ geben, dass hier ein Schaden entstanden ist für den aufzukommen ist.

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                              #15
                              Auch bei deinem Bespiel bleibt alles wie bereits beschrieben. Du kaufst ein Auto mit eingelagerten Reifen und möchtest diese nun haben. Der Vorbesitzer kann sie dir nicht geben, da bereits verschrottet. Somit möchtest du vom Vorbesitzer den Schaden ausgeglichen haben. Er kann dich entschädigen und stellt Ansprüche an das Autohaus. Du hast keine Rechtsbeziehung mit dem Autohaus. Der Weg geht nur über den Vorbesitzer, welchen du aber nicht gehen willst.

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