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    #31
    Richtig.



    Und da steht unter B) Lizenzverträge was?


    Da hier einige mangelnde Kinderstube erkennen lassen, ist das Thema zu.

    Ich verweise auf den Lizenzvertrag zur ETS. Wer andere Ansicht ist, möge das bitte gerichtlich klären lassen.

    Nutzungseinschränkungen :
    Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Quelltext der Software oder irgendeinen Teil der Software zurück zu entwickeln (reverse engineering) oder sonst wie zu rekonstruieren oder weitere Kopien von der Software und/oder der Softwaredokumentation oder von Teilen der Software und/oder der Softwaredokumentation anzufertigen.
    Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software an Dritte zu verleihen, zu verleasen, Unterlizenzen zu vergeben, zu verkaufen, zu vertreiben, zu vermieten oder sonst wie zu überlassen; des Weiteren ist es ihm nicht gestattet, abgeleitete Werke (Derivate), die komplett oder in Teilen auf der Software basieren, zu kopieren, abzuändern, anzupassen, zu verschmelzen, zu übertragen oder zu erstellen.
    Die Einschränkungen in Bezug auf das Kopieren, die Verteilung und Erstellung von Derivaten finden keine Anwendung auf – mit der ETS-Software – erstellte KNX Projekte, z.B. ein durch die ETS-Software durchgeführter KNX Projektexport, ein Projektausdruck oder eine Datenbank (Sicherung).
    Die Einschränkungen in Bezug auf das Kopieren, die Verteilung und Erstellung von Derivaten finden keine Anwendung auf– mit der ETS-Software – exportierte KNX Produktdaten, z.B. ein durch die ETS-Software durchgeführter KNX Produktexport oder eine Datenbank (Sicherung).
    Die Einschränkungen in Bezug auf das Kopieren, die Verteilung und Erstellung von Derivaten finden keine Anwendung auf die Falcon-Software. In diesem Zusammenhang ist ein Kopieren, eine Verteilung oder eine Nutzung im Rahmen selbst erstellter Softwarepakete gemäß vorstehender Klausel „Lizenzeinräumung“ Absatz (1) zulässig. Die sonstigen, vorstehend aufgeführten Einschränkungen bleiben jedoch unberührt.
    Dem Lizenznehmer ist es gestattet, die Software in Teilen oder in ihrer Gesamtheit auf einen weiteren magnetischen Datenträger zu kopieren, dies jedoch ausschließlich für die Zwecke der Erstellung einer Sicherungskopie und/oder Datenwiederherstellung. Darüber hinaus verpflichtet sich der Lizenznehmer, im Rahmen von Projekten, die mit der Software realisiert werden, ausschließlich Produkte einzusetzen, die von KNX/EIB zugelassen und/oder zertifiziert wurden. Die Einschränkung im Bezug auf zugelassene und zertifizierte Produkte findet keine Anwendung auf die in der Hersteller-Tool-Software integrierte Funktion zum Erzeugen und Testen von noch nicht zugelassenen bzw. unzertifizierten Produkten in der ETS- Software.
    Der Lizenznehmer verpflichtet sich die erhaltene Software in keinster Weise missbräuchlich gegenüber dem KNX System einzusetzen. Dies gilt insbesondere für ein Falcon-basiertes Softwarepaket, dass der Lizenznehmer selber oder im Namen Dritter erstellt bzw. erworben hat.
    Gruß Matthias
    EIB übersetzt meine Frau mit "Ehepaar Ist Beschäftigt"
    - PN nur für PERSÖNLICHES!

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