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J-Y(St)Y 2x2x0,8 Fernmeldekabel für MVS neben 230V?

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  • larsrosen
    antwortet
    Zitat von EIBaer Beitrag anzeigen
    J-Y(St)Y: Upk=300V, für Netzspannung nicht geeignet.
    Sau geil...

    https://t3.lappcdn.com/fileadmin/doc...B2170243DE.pdf

    Dann wäre KNx Kabel auch nicht mehr ok 🤣 300V Betriebsspannung

    💡
    Bei JYSTY und Patchkabel wird keine Prüfspannung Ader Mantel angegeben.
    Bei NYM ist diese 2kV.
    Bei KNX Kabel wird zusätzlich immer die Prüfung ader gegen Mantel im Wasserbad o.ä. gemacht.

    Zuletzt geändert von larsrosen; 23.10.2020, 21:05.

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  • larsrosen
    antwortet
    Zitat von EIBaer Beitrag anzeigen
    Die 300V hab ich doch schon erklärt. Maximale Amplitude, nicht der Effektivwert, wie bei Energieleitungen!

    NYM: U0=300V, für Netzspannung geeignet
    J-Y(St)Y: Upk=300V, für Netzspannung nicht geeignet.
    Aber doch nur wenn ich Betrieb mit dem Kabel machen will. Du willst doch keine 230V über das Kabel schicken. Sondern nur dazu legen. Deswegen ist mmn die Prüfspannung ausschlaggebend.

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  • EIBaer
    antwortet
    Die 300V hab ich doch schon erklärt. Maximale Amplitude, nicht der Effektivwert, wie bei Energieleitungen!

    NYM: U0=300V, für Netzspannung geeignet
    J-Y(St)Y: Upk=300V, für Netzspannung nicht geeignet.

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  • larsrosen
    antwortet
    Wenn ich hier ins Datenblatt schaue (Bild)

    Sehe ich eine Prüfspannung Ueff von 800V A/A und A/S.

    Betrieb mache ich darüber nicht (300V)

    Wieso soll es nicht ausreichend sein?
    Angehängte Dateien

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  • EIBaer
    antwortet
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    Vom Prinzip her ist es so, dass die Prüfspannung von 4kV kein normativen Bezug über die Bemessungsspannung haben.
    Höchstens über die Formel, die ich oben zitiert habe:
    Prüfspannung > 1,6 * 2 * (1,5 * Ueff + 750V)

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  • EIBaer
    antwortet
    Ich nix Zugang :-(

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  • larsrosen
    antwortet
    Vielleicht kann das einer von euch beiden lesen.
    https://www.elektro.net/praxisproble...in-verteilung/

    Das war genau der Inhalt meines telefonats mit ihm.
    Vom Prinzip her ist es so, dass die Prüfspannung von 4kV kein normativen Bezug über die Bemessungsspannung haben.

    Ich glaube ich verwirre mich gerade selbst mit der Jysty Bemessungsspannung.
    Zuletzt geändert von larsrosen; 23.10.2020, 19:36.

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  • EIBaer
    antwortet
    Zitat von vento66 Beitrag anzeigen
    Ja eben, und damit gilt das selbe wie bei JH(St)H 2 x 2 x 0,8
    Halogenfreie Leitung, allerdings
    mit Abstand zur vorhandenen
    230-V-Installation zu verlegen
    Bei 230V Einzeladern oder außerhalb des Geltungsbereichs der VDE: Eigentlich bräuchte man 2,5kV Prüfspannung, NYM ist nur mit 2kV geprüft. Allerdings scheint man im Geltungsbereich der VDE davon ausgehen zu dürfen, dass NYM einer Prüfspannung von 2,5kV standhält.

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  • vento66
    antwortet
    Zitat von EIBaer Beitrag anzeigen
    Es ist gegen 230V nicht ausreichend isoliert!
    Ja eben, und damit gilt das selbe wie bei JH(St)H 2 x 2 x 0,8
    Halogenfreie Leitung, allerdings
    mit Abstand zur vorhandenen
    230-V-Installation zu verlegen

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  • EIBaer
    antwortet
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    Im klarrext. Der Wiki Artikel ist genau das was jeder(ich auch) im Kopf hat. Dem widersprechen aber diverse DE und EP Artikel und aussagen von Fachexperten.
    Mir Fehlt aktuell der Zusammenhang zu den 230V und 2,5kV in Bezug auf Kabel.
    Wo sieht Du denn da einen Widerspruch? Das deckst sich doch mit allen Artikeln und Aussagen. Wo hat den jemand diesen Ausführungen widersprochen?

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  • EIBaer
    antwortet
    Normales J-Y(St)Y wird mit 800V geprüft.
    Es ist gegen 230V nicht ausreichend isoliert!

    Im Datenblatt ist von einer Betriebsspitzenspannung die Rede, die 300V beträgt.
    Im Gegensatz zu Energieleitungen ist dies aber wohl nicht der Effektivwert. Die Signale, die über solche Leitungen übertragen werden, sind ja in aller Regel auch nicht sinusförmig. Und das Netz hat eben einen Spitzenwert (Amplitude) von 230V*sqrt(2)=325V.

    Ich denke, J-Y(St)Y darf zusammen mit NYM verlegt werden, weil NYM für sich schon sicher ist. Ich dürfte auch SELV, welches nur basisisoliert ist, zusammen mit NYM verlegen:

    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    Die SELV Leitung muss entweder zusätzlich zur Basisisolierung eine zusätzliche Isolierung haben.
    oder
    Die 230V Leitung muss die selben Eigenschaften wie ein SKII Gerät aufweisen (Das sollte durch eine NYM Leitung gegeben sein).
    Oder habe ich deine Aussage falsch verstanden?

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  • larsrosen
    antwortet
    Zitat von vento66 Beitrag anzeigen
    Nur muss man da eben überall aufpassen, daher die Empfehlung mit den 4KV. Da kann (fast) keiner was falsch machen.
    Die lassen YSTY mit 2,5kV bemessungspannung zu. Das gibt es so nicht.
    Und was was muss man aufpassen? Wegen dem SELV nämlich eben nur, dass eine doppelte isolierung gegen U0 vorhanden ist. Und das erfüllt normales ysty mit 800/800V.
    Somit ist die Aussage das Selv stromkreise in ysty mit NYM zusammen verlegt werden darf.

    @Elbaer
    Es erfüllt die doppelte isolierung.


    Im klarrext. Der Wiki Artikel ist genau das was jeder(ich auch) im Kopf hat. Dem widersprechen aber diverse DE und EP Artikel und aussagen von Fachexperten.
    Mir Fehlt aktuell der Zusammenhang zu den 230V und 2,5kV in Bezug auf Kabel.


    Zuletzt geändert von larsrosen; 23.10.2020, 19:03.

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  • EIBaer
    antwortet
    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen

    Doppelte isolierung wäre 2x gegen U0eff
    vererärkte isolierung wäre 160% der bemessungsspannung je nach ÜSS Kategorie.
    Doppelte Isolierung: 2x Isolierung gegen U0eff=230V
    Für die Prüfspannung einer Isolierschicht habe ich irgendwo die Formel gefunden: Ueff*1,5+750V. Rechnen wir mit 250V folgt 1125V
    Verdoppeln: 2250V -> 2,5kV Prüfspannung passt recht gut.

    Verstärkte Isolierung: 160% mehr, also 2,5kV*1,6 = 4kV

    Zitat von larsrosen Beitrag anzeigen
    Wie du selbst schon festgestellt hast hat J-YstY bereits 1.
    Von was hat J-Y(St)Y bereits1? Eine Isolierschicht? 1kV?

    Gruß,
    Oliver

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  • vento66
    antwortet
    Ihr wisst aber schon, das die KNXA auch J-Y(St)Y als zulässige Leitung führt? Nur muss man da eben überall aufpassen, daher die Empfehlung mit den 4KV. Da kann (fast) keiner was falsch machen.

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  • larsrosen
    antwortet
    Zitat von willisurf Beitrag anzeigen
    Um es mir einfacher zu machen, kurze Frage an die Spezialisten.
    Gilt die schöne Zusammenfassung von EIBaer noch oder ist da nach der Expertendiskussion etwas zu ändern?

    Stand derzeit, ergibt die Velegerichtlinie der KNXA aus elektrischer sicherheit für mich kein Sinn.
    Da es eine Vorgabe von den ist, würde ich mich aktuell nicht dagegen widersetzen.

    Zu den Ausführungen zu SELV wurde bereits alles geklärt.

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