Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

KNX Pro Lizenz teilen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Ich habe mir jetzt die genauen Nutzungsbedingungen der Konnex nicht durchgelesen, aber ich finde das mit dem Teilen gar nicht so abwegig. Durch den Dongle wird ja effektiv verhindert, das 2 die Software gleichzeitig nutzen.

    Kommentar


      #17
      Zitat von bkr Beitrag anzeigen
      Ich habe mir jetzt die genauen Nutzungsbedingungen der Konnex nicht durchgelesen, aber ich finde das mit dem Teilen gar nicht so abwegig. Durch den Dongle wird ja effektiv verhindert, das 2 die Software gleichzeitig nutzen.
      Genau.
      Es geht ja letztlich darum immer den gleichen dongle zu verwenden.
      Ich bin mir sicher da es da draußen auch im näheren Kreis einige gibt die das Eigenheim damit parametriert haben und der dongle grösstenteils in der Schublade liegt.

      Kommentar


        #18
        Hmm naja die die so Selbermachen haben den Dongel doch recht häufig am Start , denn so eine Anlage wächst ja doch immer weiter...
        ----------------------------------------------------------------------------------
        "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
        Albert Einstein

        Kommentar


          #19
          Ich habe hier auch 3 Dongle an einem vhere Hub, wo sich die Kunden einen Dongle über VPN ausleihen können, um Änderungen an den Anlagen durchzuführen.

          Kommentar


            #20
            vento66 Was ist ein vhere hub? Hört sich interessant an, konnte dazu aber nichts ergooglen.

            Kommentar


              #21
              Ich persönlich finde teilen jetzt auch nicht ganz schlimm und ein Dongle lässt ja auch keine gleichzeitige zweifache Nutzung zu, aber ich glaube dass die KNX Association das etwas anders sieht ...



              Zitat aus dem Softwarelizenzvertrag. Quelle (11.11.2019): https://www2.knx.org/lu-de/software/bestellung-lizenzierung/lizenzabkommen/index.php


              Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software an Dritte zu verleihen, zu verleasen, Unterlizenzen zu vergeben, zu verkaufen, zu vertreiben, zu vermieten oder sonst wie zu überlassen;

              Kommentar


                #22
                Zur Erinnerung:

                "Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software an Dritte zu verleihen, zu verleasen, Unterlizenzen zu vergeben, zu verkaufen, zu vertreiben, zu vermieten oder sonst wie zu überlassen (...)"

                https://www2.knx.org/lu-de/software/...mmen/index.php

                Kommentar


                  #23
                  ich mache so etwas mit dem "Sup Dongle", den gibt es für eifrige Kunden 1-2 Monate leihweise...

                  Kommentar


                    #24
                    Jungs, wenn ihr Dongle verleiht ist das eine Sache, aber warum schreibt ihr das hier? Nach Lizenzbedingungen ist das nicht zulässig, da muß man den Verstoß gegen die Lizenzbedingungen doch nicht noch dokumentieren.

                    Kommentar


                      #25
                      Also manchmal...
                      Google oder Wiki-Hilfe-Hinweise nehme ich nur an wenn sie mich total blamieren..... dann ertrage ich sie auch in Demut und Dankbarkeit;-)

                      Kommentar


                        #26
                        Dürfte mehr als grenzwertig sein
                        Gruss
                        GLT

                        Kommentar


                          #27
                          Zitat von meti Beitrag anzeigen
                          vento66 Was ist ein vhere hub? Hört sich interessant an, konnte dazu aber nichts ergooglen.
                          https://www.virtualhere.com/home

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X