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Nur Kabel und Anschluss Schaltschrank für KNX durch Elektriker
Naja, ich denke es macht schon einen Unterschied ob der Eli den Eindruck hat, dass der Verteiler, den er ja dann "abnimmt", gescheit gebaut wurde oder nicht. Und wenn man sichergehen will, braucht man das vorher von ihm schriftlich, bevor man den Verteiler bestellt. Und damit er vorher schon geneigter ist, dem zuzustimmen, brauch man eben vorher etwas zum Vorzeigen von dem Schaltschrankbauer (in dem Fall Voltus), anhand dessen er sich eine Meinung bilden kann
Bilder fertiger Verteiler kann man sich auf Facebook sowie auch auf Instagram ansehen.
Beispiele für fertige Stromlaufpläne gibt´s auf stromlaufplan.de
Vor allem würde mich auch interessieren, ob die "Reihenklemmen-Eingänge" von gleichen Räumen dann auch nebeneinander sind.
Nicht, dass man ein 5 adriges Kabel mit dem man drei Verbraucher schalten muss einmal ganz links mit einer Phase auflegen muss und dann die restlichen beiden Phasen ganz rechts im Verteiler auflegen muss. Das würde ja eigentlich fast nicht funktionieren ......!
BadSmiley Ein E-Herd ist für mich ein Stromkreis.
Mehrere Phasen (also Drehstromverbraucher) heißt nicht gleich mehrere Stromkreise.
An einem handelsüblichen NYM-J 5x1,5q ist es nicht erlaubt Braun für z.b Beleuchtung Wohnzimmer, schwarz für Außenbeleuchtung Terrasse und grau für Steckdosen Wohnzimmer jeweils alles an einem eigenen LSS mit gemeinsamen N zu verwenden
Genau das. Darin wird gefragt was für ein Typ Kabel verlegt wurde und welche Adern davon welche „Funktion“ bekommen sollen.
Dementsprechend werden auch die Reihenklemmen geplant
Bei unserer Hochzeit haben wir durchaus den Kuchen woanders gekauft. Das hat dann ein paar Euro für das Gedeck gekostet und damit war das Thema durch. Ist halt alles eine Frage des Gesamtpakets...
Nun mal aus Sicht des Fachhandwerkers:
Es gibt da aber einen ganz bedeutenden rechtlichen Unterschied: Der Kuchen fällt unter die rechtliche Einordnung "Kaufvertrag", während eine Elektroinstallation einen "Werkvertrag" darstellt.
Der Unterschied:Ist der Kuchen bei der Hochzeit mangelhaft (also zum Beispiel ungenießbar), hast du das Recht gegenüber dem Verkäufer auf Wandlung, Schadenersatz oder Umstausch der mangelhaften Ware. Der Veranstalter der Festivität bleibt aber aussen vor und haftet für gar nichts.
Nun bestellst du aber eine komplette Elektroinstallation bei einem Handwerker, stellst aber einen Teil einer Elektroinstallation (Verteiler, Steckdosen, Lampen, etc.) bauseits zur Verfügung. Das aber kein Kaufvertrag, sondern ein Werkvertrag nach BGB oder eine Bauleistung nach VOB (falls vereinbart). Bei beiden Arten schuldet jedoch der Installateur nach Abschluss seiner Arbeiten ein mängelfreies Werk.
Ich zitiere mal vorab aus folgendem Artikel von Rechtsanwalt Matthias Scheible aus unten verlinkter Website:
"Selbst wenn alle technischen Regeln eingehalten werden, können Fachhandwerker eine Mängelhaftung treffen, wenn schlussendlich die Funktionsfähigkeit nicht erreicht wird. Dies gilt auch beim Verbau von Materialien, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden."
Nun ergibt sich beispielsweise folgendes Szenario: Der Kunde bestellt einen Schaltschrank irgendwo und stellt diesen zur Montage bei. Die Pläne sind in Ordnung, es hat sich aber in der Vielzahl der Adern beim Verdrahten innerhalb des Schrankes eine Fehler eingeschlichen, diverse Klemmen sind nicht ordnungsgemäß angezogen, oder Adern sind nicht richtig kontaktiert, weil gegebenenfalls die Isolierung bis unter die Klemmstelle reicht (die letzten beiden habe ich schon selbst im Rahmen von Fehlersuchen auch nach Jahren der Inbetriebnahme erlebt und gefunden).
Was kann passieren:
Durch Vertauschen von Adern bei der Verdrahtung können Betriebsmittel beim Einschalten Schaden nehmen, weil sie eventuell einer unzulässig hohen Spannung ausgesetzt werden z.B. Verwechselung von Aussen- und Neutralleiter, oder schlecht kontaktierter Neutralleiter bei Drehstromabgängen (letzteres lässt EVGs und sonstige getaktetet Netzteile im Bruchteilen von Sekunden elektrisch zersetzen (eigene Erfahrung sammeln müssen, hat viel Geld gekostet...)).
Bei losen Klemmen: Wenn die Verteilung dadurch bis zur Unkenntlichkeit nach einem Jahr abbrennt, wird es im Nachgang nicht nachzuweisen sein, ob der Fehler innerhalb der internen Verdrahtung oder im falschen Anschluss der Abgangsleitungen entstanden ist.
Aber wer haftet dann? Na klar, der Installateur, denn der schuldet ja ein mangelfreies Werk! Der kann zwar nichts dafür, muss aber den Kopf dafür hinhalten...
Und jetzt kommt der Unterschied zum beigestellten Material seitens Kunde und durch den Installateur geliefertes Material:
Der Installateur kalkuliert "Wagnis und Gewinn" mit in den Verkaufspreis mit ein. Dies deckt zum einen die Marge des Anteils an der Mischkalkulation, zweitens wird damit noch das Wagnis mit einbezogen. Und die "Wagnis" bezahlt die Versicherungen gegen Schaden (in dem Fall Betriebshaftpflicht) und eventuellen Zahlungsausfall des Kunden.
Der Installateur kann sich seinen Lieferanten oder Schaltschrankbauer selbst aussuchen und gegebenenfalls auf langjährige zuverlässige Partnerschaft zurückblicken, die eine Vertrauensbasis geschaffen hat.
Der Installateur kann bei eigens gelieferten Material den Lieferanten zu Schadenersatz heranziehen. "Bei Materialien, die der Auftragnehmer direkt erwirbt und verbaut, hat er gegenüber seinem Lieferanten gem. § 439 Abs. 3 BGB einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Ersatz der Aus- und Einbaukosten im Wege der Nacherfüllung, sollte sich herausstellen, dass das Material nicht geeignet war" (siehe auch dem verlinkten Artikel).
Mein Fazit:
In Deutschland gibt es dutzend Schaltanlagenbauer, welche sich auch auf den Bau von Installationsverteilern spezialisiert haben (und nicht nur Voltus; respektive SCE). Ein Blick in google unter dem Suchbegriff "installationsverteiler fertigung" verdeutlicht dieses.
Sehr viele Handwerksbetriebe greifen genau auf diese Fremderstellung zurück, weil sich die eigene Fertigung nicht rechnet und auch nicht so ordentlich durchgeführt werden kann. Auch die Dokumentation gestaltet sich dann meist besser.
Sprech doch einfach den Installateur an, ob er den oder die Schränke fertig liefern kann; natürlich nach vorheriger Planung.
Das schafft Zufriedenheit und Sicherheit auf beiden Seiten der Vertragsparteien.
Sprech doch einfach den Installateur an, ob er den oder die Schränke fertig liefern kann; natürlich nach vorheriger Planung.
Das schafft Zufriedenheit und Sicherheit auf beiden Seiten der Vertragsparteien.
Alles korrekt. Jedoch sehr konstruiert. Wenn Mängel auftreten (und das tun sie) wird es meist einvernehmlich gelöst.
„Das Werk“ ist im Beispiel eines durch den Bauherren bestellten Verteilers und teilweise Eigenleistung übrigens ein anderes als in dem Beispiel „alles aus einer Hand“. Du unterstellst, dass in beiden Fällen die Verantwortung gleich wäre. Ist sie aber nicht! Der Elektriker hat schlichtweg nicht die Aufgabe für eine komplette Elektroinstallation zu gewährleisten. Sein Werkvertrag ist erfüllt, wenn er richtig angeschlossen hat.
Es ist ja auch so, dass wir z.B. Für Hager bauen. Gerade erst wieder den Fall gehabt, dass der Elektriker gehalten war nicht bei uns zu kaufen, weil die Vertreter der sehr wohlhabenden Kunden einen Interessenkonflikt zwischen bezahlter Planung und Lieferung sahen. Das hat den Elektriker ganz schön vor Probleme gestellt. Denn die 5 Etagenverteiler „mal eben“ zum richtigen Preis in der Qualität vom Verteilungsbauer angeboten bekommen ist halt nur die Theorie. In der Praxis hat er dann bei Sonepar angefragt. Diese haben bei Hager gefragt und Hager bei uns.
Bauherr und Installateur profitieren in unserem Fall davon, dass wir auf Residential KNX spezialisiert sind. Wir sprechen die Sprache des Bauherren, Installateurs und SI. Wie man sich jetzt wirtschaftlich über Lieferung und Fakturierung einigt, ist ja jedem selbst überlassen.
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