Genau so wie ich es kopiert habe als "pauschaler" Rechnungsposten. Es war natürlich keine Pauschale sonder vom E. berechnet, aber nicht in der Rechnung aufgeschlüsselt.
Höhe ca. 4,6T.
Nein, ich habe 2 Rechnungen von ihm bekommen. Seine Arbeiten, die zu WP, KWL, KNX-Basisinstallation und Installation der BAFA-geförderten Komponenten gehören und eine weitere für die sonstigen Aufmusterungen, Montagen und Installationsarbeiten.
Nein, Komponenten habe ich alle selbst beschafft, auch die BAFA-geförderten. Für letztere habe ich einfach die Einzelrechnungen aus den Shops hochgeladen.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Marktanreizprogramm der BAFA auch bei KNX?
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Zitat von Fuchur Beitrag anzeigenBei uns stand:
Arbeitsleistungen / Kabel und Leitungen / Befestigungsmaterial / Klemm- und Verdrahtungsmaterial zur Installation der Wärmepumpe / KWL-Anlage / KNX-Bussystem- War das dann ein pauschaler Posten oder wurde noch einmal ausdifferenziert in der Rechnung?
- Wie hoch war dieser Posten (etwa)?
- Fielen da alle KNX drunter, auch die in Wirklichkeit weniger mit der BAFA Förderung zu tun hatten?
- Waren die KNX Komponenten darin enthalten?
Bei uns wäre der elektrische Wärmepumpen-Anschluss für sich schon bei ca. 1,7k, KNX Verkabelung (ohne Komponenten) 4k, Komponenten (in Online-Shops bezogen) 7k-8k...
Danke für eine Rückmeldung!
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Danke. Das mit der Sanierung sagte ich ja. Schade, gerade für Neubau war das SmartHome Thema echt interessant.
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So wie ich es verstehe ist BEG (Einzelmaßnahmen) inkl. Smarthome nur noch für Sanierung möglich. Für Neubau kann bis 31.6.21 noch KfW 153 als Kredit + Zuschuss beantragt werden.Zitat von BlackDevil Beitrag anzeigenDer Nachfolger ‚BEG‘ scheint nur noch für die Sanierung zu sein, lässt aber such smarthome Komponenten zu.
Ab 01.07.21 kann dann über die KfW das BEG (Wohngebäude) sowohl als Kredit + Zuschuss als auch als reiner Zuschuss beantragt werden.
Wer, so wie ich, nur den Zuschuss will, da die Finanzierung schon steht, muss mit der Unterschrift auf dem Bauvertrag (o.ä.) bis nach der Beantragung (01.07.21) warten. Leider wurde die Definition des Vorhabensbeginn auf das Unterschriftsdatum vorverlegt und nicht mehr den „Bau“beginn wie ursprünglich.
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Sag bitte hier Bescheid wenn du genaueres weißt. Bin in der selben Situation, mit definitiv notwendiger Verlängerung zwischendrin.Zitat von jp2008 Beitrag anzeigenDie konkrete Frage, ob ich MAP (alt) und BEG WG Neu kombinieren darf, konnte mir weder die Bearbeiterin noch die FAQs sagen... Der Bewilligungszeitraum vom MAP (alt) lässt sich einmalig um 12 Monate verlängern und sollte dadurch grundsätzlich nutzbar bleiben.
Meine Vermutung/Hoffnung ist, dass es mit der Kreditvariante voll kombinierbar bleibt.
Sicher wissen wir das aber erst, wenn die finalen BEG WG Konditionen veröffentlicht werden.
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Der Nachfolger ‚BEG‘ scheint nur noch für die Sanierung zu sein, lässt aber such smarthome Komponenten zu.
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiz...eude_node.html
Das Merkblatt liest sich vergleichbar. Bin aber selbst noch nicht durch.
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Hat sich hier schon jemand umfassender mit den Förderungsänderung beschäftigt? Ich habe bereits einen MAP Zuwendungsbescheid (BAFA Nutzung erneuerbare Energien) und wurde jetzt von der Bank gefragt, ob ich nicht bei der Finanzierung bis 1.7. auf das neue KfW 153 (zukünftig KfW 261) BEG WG warten möchte, um dann 150 T€ statt 120 T€ und den dadurch erhöhten Tilgungszuschuss je Wohneinheit zu bekommen. Bei mir geht es um einen KfW 40+ Neubau (MFH).Zitat von Mateo Beitrag anzeigennein leider falsch, die BAFA wird es ab dem 1.1.2021 nicht mehr geben als förderung! dafür kriegst du ab dem 1.7.2021 die neue BEG KFW 153.
...
BAFA gibt es nicht mehr -> Förderung für Neubau sind deutlich schlechter, bei gewissen konstelationen!
Die konkrete Frage, ob ich MAP (alt) und BEG WG Neu kombinieren darf, konnte mir weder die Bearbeiterin noch die FAQs sagen... Der Bewilligungszeitraum vom MAP (alt) lässt sich einmalig um 12 Monate verlängern und sollte dadurch grundsätzlich nutzbar bleiben.
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H3rbst
Mein Bauträger bzw. GU hat im Antrag die LWWP / Installation als Anlagenkosten und die ELI--Zusatzkosten als Nebenkosten deklariert. Das ist aber m.E. falsch, da Nebenkosten eher sowas wie zusätzliche Erdarbeiten bei ner Erdwärmepumpe o.ä. sind (oder Extra-Gebäudekosten oder so.).Zitat von H3rbst Beitrag anzeigenHallo zusammen,
Weiß jemand von euch ob die Aufteilung beim Antrag zwischen Anlagekosten und Nebenkosten wichtig ist? Was ist wenn ich 40k Anlagekosten und 10k Nebenkosten eintrage und schlussendlich aber gar keine Nebenkosten habe sondern nur Anlagenkosten? Kann ich dann nur 40k fördern lassen oder die vollen 50k?
Ich hatte dazu bei der BAFA angerufen und mich erkundigt, die Dame hat mündlich sinngemäß gesagt: "Egal, die beantragte Gesamtsumme ist relevant."
Wir haben gestern endlich den Verwendungsnachweis eingereicht. Ich habe mich jetzt "dumm" gestellt und den GU die Bauträgererklärung ausfüllen lassen (s.o. Generalunternehmer != Bauträger). Da jetzt wieder:
Wärmepumpe und Eli getrennt. (Handschriftlich bei den "Wärmeerzeugern" eingetragen: "Anlagenkosten, Nebenkosten")
Ich habe die Rechnungen der Fachunternehmer (an ihn) nicht gesehen, die (von ihm!) angegebenen Summen sind exakt die aus den Angeboten die ich mit dem Antrag eingereicht habe - mal sehen wie genau das geprüft wird... Im Zweifel muss er die Rechnungen rausziehen und man muss sich dann erklären. Ich lasse es drauf ankommen, da weder BAFA noch mein GU besonders kooperativ/konstruktiv/verständig sind.
Stattdessen habe ich den original Bauvertrag, betreffende Abschlagsrechnungen/Zahlungsplan und Kontoauszüge eingereicht.
Ich spekuliere mal: Solange das formal korrekt ist (alle Belege etc.) und die BAFA das prüfen *könnte* wird das alles mehr oder weniger durchgewinkt. Bei Auffälligkeiten oder Stichproben wird genauer geprüft. Dann müsste m.E. der Bauträger/GU das genauer erklären. Läuft m.E. so wie beim Finanzamt, die gucken sich die Belege ja i.d.R. auch nicht an, man muss sie aber trotzdem haben und auf Nachfrage zeigen können.
Ich habe wie im Merkblatt angegeben beantragt, gebaut und bezahlt, fühle mich also schonmal im Recht. Wenn was nachzuweisen ist, sind m.E. die Unternehmer in der Pflicht - hoffentlich geht das auf ;-)
Wenn ich Neuigkeiten habe, melde ich das hier...
Cheers, Dostl
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Wenn ich mich richtig erinnere, dann wird das Dokument im Rahmen der Antragstellung explizit abgefordert.Zitat von stitch84 Beitrag anzeigenAber habt ihr denn den JAZ-Report von diesem lustigen Rechner mit hochgeladen? Ich habe im HTD-Forum irgendwann mal gelesen, dass dies notwendig sei.
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Wenn du den radiobutton zur Berechnung Gewalt hat, musst du es auch mit hochladen.
ich hab gelesen, das es nicht zwingend unterschrieben sein muss, hab dennoch den Kram meinem heizungsbauer unterschreiben und stempeln lassen.
Angebote hab ich auch nicht mit hochgeladen, aber hier liegen, falls nachfragen kommen.
lg
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Ich hätte noch eine kurze Frage an die Kollegen hier, die das ganze Thema schon hinter sich haben:
Gemäß der Checkliste zur Antragstellung bei der BAFA soll das Angebot nur auf Verlangen vorgezeigt werden. Also habe ich mir das im Upload Bereich der BAFA geschenkt... Vor allem auch, wenn man sich die Erfahrungen von Fuchur hier im Thread durchliest.
Aber habt ihr denn den JAZ-Report von diesem lustigen Rechner mit hochgeladen? Ich habe im HTD-Forum irgendwann mal gelesen, dass dies notwendig sei.
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Ich hatte im Herbst 2019 bei der BAFA nachgefragt, ob es ein Problem darstellt, wenn anstelle des im Förderantrag genannten WP-Modells eine kleinere WP zum Einsatz kommt.
Folgende Antwort hatte ich erhalten:
Sofern die Anlage weiterhin förderfähig bleibt (Jahresarbeitszahl mind. 4,5) können Sie die Wärmepumpe gegen ein kleineres Model mit weniger Leistung tauschen. Dies beeinträchtigt nicht die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens (hohe Jahresarbeitszahl immer vorausgesetzt).
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Ich habe den Antrag gestern mal beispielhaft durchgespielt und habe das irgendwo gelesen!
Da würde ich mir auch nicht allzu viele Gedanken machen. Alleine das auf dem Kostenvoranschlag vermerkte Produkt kann ja zum Zeitpunkt der Errichtung nicht verfügbar sein oder Ähnliches.
Den Antrag werd ich auch nur mit einer Beispielkonfiguration abgeben, damit er vor 2021 eingereicht ist, weil der tatsächliche Wärmebedarf des Hauses und somit das Setup noch nicht steht.
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Hi mette12,
danke für die Antwort. Weißt du zufällig, ob das auch auf irgendeinem Merkblatt von denen vermerkt ist?
Ich habe bislang keine Aussage dazu finden können. Nur, dass man innerhalb von 4 Wochen noch die Summe und Anlagenkonfiguration ändern kann.
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Das funktioniert, solang die Heizung auf der Liste steht und die geforderte JAZ erreicht wird.
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