Ist es eigentlich möglich, dass man in der Bauphase von der im Antrag abgegebenen Heizung abweichen kann, solange die neue Heizung ebenfalls auf der Liste der förderfähigen Anlagen steht?
Es ist ja in der Theorie zumindest denkbar, dass es den Handwerker vom Kostenvoranschlag in der Zwischenzeit nicht mehr gibt und sich ein neues ausführendes Unternehmen suchen muss.
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Keine Ankündigung bisher.
Marktanreizprogramm der BAFA auch bei KNX?
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Korrekt, Nebenkosten gibt es bei einem Neubau praktisch nicht.
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Hallo zusammen,
Weiß jemand von euch ob die Aufteilung beim Antrag zwischen Anlagekosten und Nebenkosten wichtig ist? Was ist wenn ich 40k Anlagekosten und 10k Nebenkosten eintrage und schlussendlich aber gar keine Nebenkosten habe sondern nur Anlagenkosten? Kann ich dann nur 40k fördern lassen oder die vollen 50k?
Wir bauen mit Wärmepumpe, KWL und KNX, da werden wir wahrscheinlich an die 50k ran kommen. Wenn ich die Merkblätter aber lese würde ich bei einem Neubau fast vermuten, dass gar keine Nebenkosten eingereicht werden können.
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Bei uns stand:
Arbeitsleistungen / Kabel und Leitungen / Befestigungsmaterial / Klemm- und Verdrahtungsmaterial zur Installation der Wärmepumpe / KWL-Anlage / KNX-Bussystem
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Welche Formulierung habt ihr auf die Eli-Rechnung für die Verkabelung schreiben lassen ?
Meine Idee wäre :
Montage und Installation Elektronik Gebäudeautomation/Wärmepumpe/Lüftungsanlage
inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien
Plane auch damit die KNX Komponenten einzureichen. Stehen ja explizit im Merkblatt.
Vieleicht mache ich noch handschriftliche Vermerke zu den Einträgen im Merkblatt um es dem Bearbeiter zu erleichtern.
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rein als Vermutung sagte ich ja schon, dass das funktionieren könnte.
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Du lässt ihn das hier ausfüllen:Zitat von dostl Beitrag anzeigenFrage: Wie gehe ich in der Belegliste mit den unspezifischen Abschlagsrechnungen / Festpreisen des GU um?
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downl...ml?nn=13413276
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Das ist prinzipiell schlecht. Denn du kannst ja gar nicht sagen, was dich die Heizung gekostet hat (die Abschläge haben damit nichts zu tun). Das ist aber Grundvoraussetzung. Wir haben nachträglich die WP aus dem Vertrag herausgelöst mit einer Gutschrift auf den Bauvertrag und dafür eine eigene Rechnung für die WP erhalten. Genauso haben wir die Rechnung für die Elektroleistungen splitten lassen nach Aufmusterung und Anschlussleistungen WP. Für die Bauträgervariante gibt es ein Formular zur Kostenbestätigung, vielleicht hilft das weiter.Zitat von dostl Beitrag anzeigenFrage: Wie gehe ich in der Belegliste mit den unspezifischen Abschlagsrechnungen / Festpreisen des GU um? Ich habe keine Einzelpositionen des Elektrikers oder des Heizungsbauers!
Beispielsweise für den Wartungsvertrag oder andere Dokumente, die nicht explizit beziffert sind.Zitat von dostl Beitrag anzeigenwas ist auf der Upload-Seite mit "Antragstellerunterlage" gemeint? Ist das einfach Freiform für "diverse" Unterlagen meinerseits?
Korrekt, das Formular (bzw. es sind 2 Formulare, Fachunternehmererklärung und Bestätigung des hydraulischen Abgleichs) füllt nur der Heizungsbauer aus.Zitat von dostl Beitrag anzeigennur um sicherzugehen: Die Fachunternehmererklärung braucht man nur vom Heizungsbauer, oder? Für den Eli macht das ja auch keinen SinnZuletzt geändert von Fuchur; 11.12.2020, 20:44.
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Ich folge dem Thread hier vom ersten Tag. Wir sind im August eingezogen und jetzt im Rahmen der Endabnahme auch endlich dabei den VN fertig zu machen. Glückwunsch an Fuchur dass alles geklappt hat. Bei uns wären es 35% von ca 30k€
Apropos "Bauträger" weiter oben - danke für die Info, da war ich auf dem Holzweg. Wir haben das Grundstück separat gekauft und vom GU "ein Stück Haus" zu X€ - ursprünglich mit Gasbrennwert. KNX wollte ich individuell mit dem Elektriker vereinbaren. Nach dem wir im Februar von dem MAP erfahren haben, haben wir auf LWWP umgeschwenkt, und der GU hat dafür eine Sonderrechnung / Anpassung zum ursprl. Vertrag gemacht.
Wir haben ca 16 Abschläge nach Baufortschritt bezahlt und die Sonderrechnung für LWWP und KNX. Die Positionen auf der Sonderrechnung lauten "Mehrleistungen für Elektroinstallation" bzw. "..für LWWP". Zusätzlich eine Handvoll KNX-Komponenten auf eigene Rechnung.
Frage: Wie gehe ich in der Belegliste mit den unspezifischen Abschlagsrechnungen / Festpreisen des GU um? Ich habe keine Einzelpositionen des Elektrikers oder des Heizungsbauers!
Weitere Fragen:
- was ist auf der Upload-Seite mit "Antragstellerunterlage" gemeint? Ist das einfach Freiform für "diverse" Unterlagen meinerseits?
- nur um sicherzugehen: Die Fachunternehmererklärung braucht man nur vom Heizungsbauer, oder? Für den Eli macht das ja auch keinen Sinn ...
Danke und Grüße, Dostl.
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Mag sein, ist aber explizit ausgeschlossen.Zitat von lin0r Beitrag anzeigenNur mal so aus Neugier...die PV Anlage gehört ja nicht dazu, aber dient diese nicht zur Stromerzeugung der Heizung sowie des Kompletten Systems bei?
Einzige Ausnahme wäre eine PVT Anlage, die als Wärmequelle für eine geförderte Wärmepumpe dient.
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Da wäre ich eher vorsichtig. Häufig sind doppelte Förderungen ausgeschlossen und die PV wird über die Einspeisevergütung schon bezuschusst.
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Soooo...habe nun den Widerspruch fertig gemacht. Also eine Seite definiert ganz klar den Sachverhalt anhand des Merkblattes. Zuviel wollte ich jetzt auch nicht schreiben.Zwei Beispiele hinzugefügt, die Rechnungen nochmals reingetan und ab die Post.
Nur mal so aus Neugier...die PV Anlage gehört ja nicht dazu, aber dient diese nicht zur Stromerzeugung der Heizung sowie des Kompletten Systems bei?
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Aktoren mit Stromerfassung sind ja explizit aufgeführt. Thermostate brauchen auch Temperaturmessungen. Sowas macht man bei KNX typischerweise mit Tastern und PMs. PMs kann man zusätzlich argumentieren, daß das Licht nicht unnötig angelassen wird, wenn niemand im Raum ist. Somit also der Energieverbrauch gesenkt wird. Jalousieaktoren sinnvoll eingesetzt lassen in Winter die Sonne rein, im Sommer die Sonne draußen. Spart auch Energie. Visu ist ebenfalls explizit aufgeführt. Sowie die notwendigen Materialien z.B. Verkabelungen. Binäreingänge verhindern zu langes offenes Fenster im Winter.
Wenn das alles nicht förderfähig sein soll, ist das Merkblatt der BAFA hundsmiserabel geschrieben!
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