Zitat von Nazgu7
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Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Marktanreizprogramm der BAFA auch bei KNX?
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Das dürfte schief gehen. Du brauchst eine JAZ-Berechnung deiner Pumpe unter deinen Betriebsbedingungen. Da kann man nicht einfach die WP hinterher tauschen. Sicher kann man seinen Antrag später korrigieren, aber bei den Summen bin ich ungern vom Wohlwollen einer Behörde abhängig, vom Zeitverzug ganz zu schweigen.
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Morgen zusammen,
Ich habe auch mal ne frage zum Antrag. Ich habe die verschiedenen Angebote von den Heizungsfirmen erhalten und dabei festgestellt, dass zwei verschiedene Heizungsstärken angeboten wurden. Habe dann mal beim Heizungsbauer nachgefragt, ob er mir den genauen wärmebedarf für es Haus nicht ausrechnen kann, damit ich den genauen Typen bei der bafa angeben kann. Dieser meinte zu mir ich soll einfach die größerer eintragen und gut ist. Das würde gehen.
Hat das jemand von euch auch so gemacht? Oder sogar in den letzten Jahren mal und es wurde danach genehmigt?
Danke
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Das ist richtig, die KWL muss mit der WP in einem regelungstechnischen Zusammenhang stehen (was zwar relativ sinnbefreit ist, aber seis drum).
Dies wurde auch schon ausführlich im Haustechnik Dialog diskutiert, dass diese Regelung sehr großzügig angewandt wird. Es reicht scheinbar, wenn man die KWL über eine KNX-Schnittstelle ansteuert und die WP über die SG-Schnittstelle mittels Schaltaktor an den Bus bringt.
Wie das überprüft werden soll, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
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So wie ich das Merkblatt verstehe werden nur KWL Geräte gefördert, welche direkt mit der WP verbunden sind!?! Also keine eigenständigen KWL Geräte... Oder sehe ich das falsch?
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So sieht es aus, habe ich eben gemacht
Wenn es nicht klappt, dann sind wir trotzdem 8.000 Euro im plus.
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Ich werde mein Glück mit der Erhöhung auch mal noch probieren. Fragen kostet ja nichts ;-)
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Haben es leider auch verpasst. Aber wir sind durch unsere Verzögerungen nun anstatt 4000 Euro Förderung bei 12000 Euro, von daher schon ein Gewinn
Ich könnte es aber einfach nochmal probieren.
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Man kann innerhalb eines Monats nach Bewilligung erhöhen.
Hab bei der BAFA angerufen, wie das funktioniert, die Dame meinte, ein formloses Schreiben im Online-Portal hochladen.
Den Link und die Zugangsdaten erhält man zusammen mit der Bewilligung.
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Ich habe den Bewilligungsbescheid erhalten vor 4 Wochen. Ich habe 37k beantragt für WP + Umfeldmassnahmen (die Aufteilung weiß ich nicht mehr, stand auch nicht mehr in der Bewilligung, nur der Gesamtbetrag).
KNX hab ich nicht explizit beantragt, weil man nur die Wärmequelle und die Umfeldmassnahmen angibt, nicht wie sich diese zusammensetzen.
Und blöderweise hab ich am 23.3. beantragt, drei Tage bevor die KWL förderfähig wurde.
Hab noch innerhalb eines Monats nach Bewilligung auf 50k erhöht (mit Begründung der förderfähigen KWL), aber ich weiß noch nicht, ob mir das was gebracht hat.
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rasor89 , mette12
Bescheid bzw. Bewilligung inklusive KNX-Kosten wie hier diskutiert ? Wäre der erste bestätigte Fall - dachte immer dass Fuchur einer der ersten wäre ..
Oder heißt Bewilligung hier nur dass v.a. die Heizungsanlage förderfähig ist? Also ohne Prüfung von Rechnungen gegen das Angebot ...
Grüße!Zuletzt geändert von dostl; 07.06.2020, 13:44.
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Danke für den Hinweis. Allerdings muss ich feststellen, dass die 50.000 € brutto pro Wohneinheit gelten:.Zitat von rasor89 Beitrag anzeigendie Investkosten auf 50.000€ gedeckelt sind
2 Gegenstand und Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung ist begrenzt durch eine Deckelung der anrechnungsfähigen förderfähigen Kosten in Höhe von maximal 50 000 Euro (brutto) pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und von maximal 3,5 Mio. Euro (brutto) bei Nichtwohngebäuden.
Ein Grund mehr für eine zweite Wohneinheit...
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Ich hab am 23.3. beantragt und am 8.5. die Bewilligung erhalten. Aber ich hab auch gehört, dass 3 Monate Bearbeitungszeit durchaus normal sind.
Aber das ist auch genau mein Problem, ich habe am 23.3. beantragt. Am 26.3. kam das Merkblatt Version 4 wo die KWL in Verbindung mit der WP förderungsfähig wird. Bin ich nun der Gekniffene?
Ich habe zwar innerhalb der Monatsfrist eine Erhöhung beantragt wegen der KWL-Anbindung, aber davon wird der ursprüngliche Antrag und das zugehörige Merkblatt V3 unberührt bleiben?
Oder wie sind eure Erfahrungen hier?
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