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Marktanreizprogramm der BAFA auch bei KNX?

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    Man liest immer so viele widersprüchliche und veraltete Dinge. Wie sieht es denn aktuell mit den BAFA-Förderungen für Neubauten aus? Die Förderung von Wärmepumpen für Neubauten sind ja am 01.01.21 weggefallen. Wie sieht das bei KNX aus? Wir sind aktuell am planen für unseren Neubau.
    Zuletzt geändert von marcel151; 02.06.2021, 11:15.

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      Zitat von marcel151 Beitrag anzeigen
      Wie sieht es denn aktuell mit den BAFA-Förderungen für Neubauten aus?
      Das MAP gibt es nicht mehr, da es seine Ziele erfüllt hat.

      Die Förderung von Wärmepumpen für Neubauten sind ja am 01.01.21 weggefallen.
      Wie sieht das bei KNX aus?
      Du kannst jetzt BEG WG z.B. mit EE Klasse in Anspruch nehmen und da auch KNX unterbringen.
      Da dein Haus aber auch ohne KNX vermutlich schon mehr als 150.000 EUR je Wohneinheit kosten wird, bringt dir das nichts.

      Wenn du übrigens bereits einen Bau-Vertrag ohne entsprechende BEG Klausel mit aufschiebender Wirkung unterschrieben hast,
      hast du nur noch bis Ende des Monats um dich um die KfW-Förderung zu kümmern, ehe du ansonsten komplett leer ausgehst!

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        Zitat von mom Beitrag anzeigen
        Du kannst jetzt BEG WG z.B. mit EE Klasse in Anspruch nehmen und da auch KNX unterbringen.
        Da dein Haus aber auch ohne KNX vermutlich schon mehr als 150.000 EUR je Wohneinheit kosten wird, bringt dir das nichts.
        Das nehmen wir ja eh in Anspruch. Aktuell sieht es nach KFW55 mit EE-Klasse aus, also 150.000€ Kredit mit 26.250€ Zuschuss. Also "zusätzlich", wie die 900€ für die Wallbox gibt es da nichts mehr? So wie es ja vorher war mit den 35% für Wärmepumpen zusätzlich zum KFW-Darlehen mit Zuschuss war.
        Insgesamt also deutlich weniger Zuschuss? Natürlich gibt es mit 26.250€ statt 18.000€ 8250€ mehr von der KFW-Bank als vorher bei KFW55. Die Zuschüsse von der BAFA für Wärmepumpe und KNX hätten das aber wohl deutlich überstiegen.

        Zitat von mom Beitrag anzeigen
        Wenn du übrigens bereits einen Bau-Vertrag ohne entsprechende BEG Klausel mit aufschiebender Wirkung unterschrieben hast,
        hast du nur noch bis Ende des Monats um dich um die KfW-Förderung zu kümmern, ehe du ansonsten komplett leer ausgehst!
        Unterschrieben haben wir noch garnichts.
        Zuletzt geändert von marcel151; 02.06.2021, 12:38.

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          Zitat von marcel151 Beitrag anzeigen
          Heißt das nicht, dass Smart Home in unserem Fall mit 15% gefördert wird?
          Wenn Du noch ne Kopfzeile über der Tabelle lieferst wäre die Frage ggf sogar zu beantworten.
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          "Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten."
          Albert Einstein

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            Zitat von gbglace Beitrag anzeigen
            Wenn Du noch ne Kopfzeile über der Tabelle lieferst wäre die Frage ggf sogar zu beantworten.
            Ich habe das wieder rausgenommen, da damit wie es aussieht die bereits genannte BEG WG Förderung für Neubauten gemeint ist und nicht eine extra Förderung nur für Smart Home, liege ich da richtig? Quelle hatte ich genannt.
            Smart Home Förderung im Überblick | heizung.de (Unter Punkt "Zuschüsse und Darlehen mit Tilgungszuschüssen vom BAFA")
            Zuletzt geändert von marcel151; 02.06.2021, 13:06.

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              Hallo liebe Forum-User,

              ich will meine Investitionssumme aus dem alten BAFA Antrag (2020) erhöhen. Auf meine Frage bei der BAFA sagte man mir, dass ich ein Antrag auf Erhöhung der Kosten stellen soll.

              Auf die Frage von wo ich den Antrag herbekomme - hat man mir nicht geantwortet. Dass man immer 2 Wochen auf eine Nachricht von der BAFA warten muss und dann kommen halbfertige Antworten, aber naja - ist ein anderes Thema.

              Hat das jemand schon mal gemacht? Reicht dafür
              ein selbstverfasster Brief oder weiß jemand wo ich so ein Antragsschreiben herbekomme?

              Mit freundlichen Grüßen

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                Hast du den Förderbescheid über die ursprüngliche Summe schon erhalten?
                Da steht bei mir (2020er Verfahren) drin, dass eine Erhöhung nur binnen eines Monats nach Erhalt des Bescheid möglich ist.

                Kommentar


                  Zitat von jcd Beitrag anzeigen
                  Hast du den Förderbescheid über die ursprüngliche Summe schon erhalten?
                  Da steht bei mir (2020er Verfahren) drin, dass eine Erhöhung nur binnen eines Monats nach Erhalt des Bescheid möglich ist.
                  Also ja wir haben den 2020er, ABER uns wurde dieser Februar zugewiesen nur hat die BAFA den Bescheid an die falsche Adresse geschickt (unsere noch nicht vorhandene Baustelle) wodurch der Brief zurück ging.

                  Nach wochenlangen Mail-Kontakt kam dieser mit neuen Datum bei uns an, aber ohne den Merksatz mit der Erhöhung des Zuwendungsbescheids. Quasi durch Schlamperei der BAFA steht dies nicht mehr drin.

                  Nachdem ich dies per Mail zugeschickt hab und um Klärung gebeten habe sagte man mir, dass ich ein Antrag stellen soll daher die Frage von wo ich den Antrag bekomme. Hab ich auch die BAFA gefragt, aber bei deren Bearbeitungszeit wird das wieder 2-4 Wochen dauern auf eine Rückmeldung.

                  Kommentar


                    Der „neue“ Zuwendungsbescheid hat uns erst am 17.05. erreicht. Daher stehe ich etwas unter Druck wenigstens den Monat nach Erhalt einzuhalten. Aber wie gesagt es fehlt dort jeglicher Hinweis auf die Erhöhung und wo ich diesen Antrag auf Erhöhung finde.

                    Kommentar


                      Hm seltsam, aber nicht wirklich überraschend^^

                      Ich glaube ein Formular ist nicht nötig….

                      Ich hab vor einiger Zeit meinen Bescheid verlängern lassen. Dazu hatte ich ein formloses Schreiben per Mail und - weil über Wochen keine Antwort kam - später über den Upload als „Antragstellerformular“ geschickt.
                      Was letztlich funktioniert hat konnte ich aus dem Bescheid leider nicht ableiten.

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                        Hallo zusammen, bin relativ neu hier im Forum und da ich ein Neuling bin lese ich die Beiträge sehr begeistert.

                        Wir wollen unser Haus (Baujahr 2000) auf Smart home umrüsten, entsprechende EIB-Kabel wurden auch beim Bauen schon verlegt.
                        Angebot vom Elektriker haben wir auch und jetzt versuchen wir bei der BAFA oder heute BEG einen Förderantrag "Smart Home" zustellen. Falls es klappt wäre der 20%ige Zuschuss nicht schlecht. BEG EM für Privatpersonen sollte der richtige Antrag sein, oder?
                        Jetzt wollten wir den Antrag stellen und lese von von einer notwendigen Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).
                        Einzelmassnahme Anlagentechnik (ohne Heizung) bis 50.000 Euro ohne Veränderung der Gebäudehülle

                        Also wir haben Alt-Bestand und wollen KNX inklusive Beschattung (Rolladensteuerung), Visulisierung der Energieströme, Licht, Türsprechanlage, vernetzte Rauchmelder, etc. von einer Fachfirma einbauen lassen.
                        Könnt Ihr mir bei dem Antrag eine kleine Hilfestellung geben, benötige ich den Energieeffizienz-Experten. Eine neue Heizung oder Solar ist nicht geplant, da schon vorhanden. Ferner haben wir einen wassergeführten Kachelofen als Hauptheizung. Gasheizung als Notreserve mit kleiner 60 m³ Gas/Jahr.
                        Rest Solar und ca. 10 Raummeter Holz.

                        Vielen Dank für Eure Kommentare.
                        Walterbusch

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                          Servus zusammen,

                          ich bräuchte bitte eure Hilfe (will nichts falsch machen).

                          Ausgangssituation:
                          - Bau EFH mit Wasser/Wasser-Wärmepumpe und KWL, sowie KNX über einen GU
                          - Förderung beantragt (Merkblatt V4.0) mit Wärmepumpe, KWL, KNX und Brunnenbohrung (Brunnen kommt nicht über den GU, von mir beauftragt)
                          - Förderung bewilligt im August 2020

                          So nun ist der Brunnen gebohrt und die Heizung wird demnächst eingebaut (gerade wird der Estrich gegossen), sowie die KWL und das KNX System.
                          Ich bekomme vom GU je nach Baufortschritt eine Abschlagsrechnung (noch 2 offen).

                          Vom Brunnenbauer bekomme ich jetzt die Rechnung und die Fachunternehmererklärung, sowie DVGW Zertifizierung und verschuldensunabhängige Versicherung.

                          Nun die Frage: Weiß jemand was ich vom GU brauche um das als Nachweis hochzuladen? Ich kann vom Elektriker und Heizungsinstallateur (über den GU) auch eine Fachunternehmererklärung bekommen, das sollte machbar sein. Oder braucht es die gar nicht sondern der GU muss eine ausstellen?
                          Auf den Abschlagsrechnungen vom GU sind keine Modelle oder sonstiges der Komponenten vermerkt.. Wie reiche ich das ein? Hat ja schon jemand Erfahrung?

                          Danke schon mal für eure Hilfe und Grüße

                          Geg0r

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                            Zitat von Geg0r Beitrag anzeigen
                            Ich kann vom Elektriker und Heizungsinstallateur (über den GU) auch eine Fachunternehmererklärung bekommen
                            Die vom Heizi samt der Bestätigung der Inbetriebnahme der Heizung und vom GU eine Kostenbestätigung der förderfähigen Komponenten, auf der das Heizungsmodell steht.
                            Zuletzt geändert von mom; 09.06.2021, 20:46. Grund: Link

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                              mom Danke dir.

                              gilt aus deiner Sicht die KWL auch als wärmeerzeuger? Die kwl ist in der v4 nämlich förderfähig.

                              Kommentar


                                Aus meiner Sicht ist eine KWL kein Wärmeerzeuger.

                                Zu den förderfähigken Kosten zählen allerdings auch "Umfeldmaßnahmen". Das sind Maßnahmen "die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung einer zuvor genannten förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz erhöhen bzw. absichern". (Merkblatt v2, was anderes hab ich nicht hier).

                                Ich persönlich würde diese Regelung eher streng auslegen (siehe Diskussionen weiter oben) und danach urteilen inwieweit diese Systeme tatsächlich miteinander gekopppelt sind (es gibt ja auch KWL und WP in einem Gerät). Aber ich arbeite nicht bei der BAFA und hab nix zu melden, von daher keine Ahnung wie das gehandhabt wird.

                                Letztlich spielt es evtl. auch keine so wichtige Rolle... der GU muss dir halt Kosten bescheinigen die hoch genug sind um in Summe mit der Bohrung die von dir beantragten Kosten zu erreichen. Mehr als die 30% dieser Kosten kannst du jetzt eh nicht mehr bekommen.

                                Edit: in meinem Merkblatt v2:
                                Lüftungs-, Klima- u. Kältetechnik (nicht förderfähige Kosten)
                                - Klima/Lüftungsgeräte-, Anlagen, und Systeme jeglicher Art inklusive dazugehöriger Bauteile und Komponenten
                                Zuletzt geändert von jcd; 09.06.2021, 22:19.

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