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Langsam, langsam mit den wilden Pferden. Zunächst brauchst du ein Angebot für die Heizungsanlage. Darauf basierend musst du dann die förderfähigen Kosten anmelden. Gibt dafür ein Onlineformular. Dabei muss u.a. auch die berechnete JAZ angegeben werden. Schaffst du überhaupt 4,5 mit deiner LWWP? Es reicht nicht, dass die WP in der Liste der BAFA geführt wird, du musst die 4,5 für dein Bauvorhaben nachweisen, was bei LWWP fast nie gelingt.
Leider alles falsch, man braucht kein Angebot für den Antrag, man muss lediglich die Fördersumme eintragen (dazu kann ein Angebot helfen, kann aber auch totale Schätzung sein)
Die JAZ wird im Nachgang zwar abgefragt, sollte man jedoch die 4,5 nicht erreichen, gibt es keine Rückförderung.
Die WP muss in der Liste der förderfähigen Geräte enthalten sein.
Schade, dass immer falsche Nachrichten verbreitet werden.
Hallo zusammen.
Darf ich kurz mal eine Frage stellen? Meine Frau und Ich stehen kurz vor dem Baubeginn unseres Eigenheimes. Unsere Baufirma (die sich nahezu um alles kümmert - schlüsselfertig) hat in Ihrem Vertrag auch eine Luft-Wärmepumpe von Nibe (Model XYZ) und eine Photovoltaik-Anlage aufgeführt.
Der Vertrag ist schon unterschrieben, der Hausbau hat aber noch nicht begonnen und die Wärmepumpe ist seitens der Baufirma noch nicht bestellt (oder bei den Handwerkern in Auftrag gegeben). Ein KNX System ist nicht im Preis enthalten.
Meine Frage wäre...lohnt sich ein Antrag noch/kann ich ihn noch schreiben? Oder ist er schon jetzt hinfällig, da ich den Vertrag schon unterschrieben habe?
Viele Grüße,
Jesfreric
Als Vorhabensbeginn gilt leider die Unterschrift eines Vertrages bzw. die Beauftragung. Ich hoffe du bekommst das noch mit den Rechnungen "hingedeichselt".
Nach den Förderrichtlinien hättest du keinen Anspruch.
Dann solltest du dort nochmal genau hinschauen. Bis letztes Jahr hat eine Schätzung gereicht. Seither wird explizit darauf hingewiesen, dass die angegebenen Kosten auf einem Angebot basieren müssen!
Die JAZ wird auch nicht im Nachgang abgefragt, sondern direkt beim Antrag.
Als Vorhabensbeginn gilt leider die Unterschrift eines Vertrages bzw. die Beauftragung. Ich hoffe du bekommst das noch mit den Rechnungen "hingedeichselt".
Wenn du schon den anderen falsche Infos vorwirfst, dann solltest du selbst vorsichtiger sein. Ich habe das schriftlich von der BAFA, dass dieser Weg möglich ist.
Dann solltest du dort nochmal genau hinschauen. Bis letztes Jahr hat eine Schätzung gereicht. Seither wird explizit darauf hingewiesen, dass die angegebenen Kosten auf einem Angebot basieren müssen!
Die JAZ wird auch nicht im Nachgang abgefragt, sondern direkt beim Antrag.
Dann bin ich mir sicher das du noch keinen Antrag gestellt hast.
Hinweis: Bitte geben Sie die Anlagekosten für Ihre Wärmepumpenanlage möglichst genau an. Der Betrag muss sich auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Angebots ergeben. Alle anrechenbaren Anlagekosten finden Sie im "Merkblatt zu den förderfähigen Kosten" unter folgendem Link: www.bafa.de/ee
Hinweis: Bitte geben Sie die Nebenkosten für Ihre Wärmepumpenanlage möglichst genau an. Der Betrag muss sich auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Angebots ergeben. Alle anrechenbaren Nebenkosten finden Sie im "Merkblatt zu den förderfähigen Kosten" unter folgendem Link: www.bafa.de/ee
1. erste Seite ist klar
2. bei Wärmepumpenanlage Nr. 1 - Muss ich bei Verwendungszweck Kombinierte Warmwasseraufbereitung und Raumheizung auswählen, wenn also Wasser + Fußbodenheizung bedient wird?
3. Was ist der SJAZ?
4. Flächenheizung ist schätzungsweise "ja"?
5. Als Anlagekosten gebe ich den Preis des Angebotes an?
6. Als Nebenkosten die des KNX Systems und der Photovoltaikanlage?
2: ja
3: das gibt es nur bei WP mit verbesserter Systemeffizienz. Sicher, dass das bei dir zutrifft? Der Regelfall wäre die WP mit hoher JAZ
4: ja, zwingend für eine Förderung
5: ja, allerdings nur die WP mit Zubehör und Installation, insbesondere nicht die Fußbodenheizung, Verteiler,...
6: nein, KNX gehört zu den Anlagekosten, Photovoltaik wird generell nicht gefördert --> siehe Merkblatt. Nebenkosten wären z.B. Energieberater, ansonsten fast nur Begleitmaßnahmen im Bestandsobjekt.
Wichtig auch: Entweder im Liefervertrag oder als extra Auftrag muss eine Überprüfung der Anlage nach 1 Jahr beauftragt werden. Dieser Auftrag ist schriftlich nachzuweisen. Die Kosten dafür sind nicht förderfähig
Ja das ist ok, weil es die in verschiedenen Leistungsstufen gibt und bei Vertragsschluss noch nicht festgelegt war, welche die richtige für dich ist.
[OT für BAFA]
Ich hoffe, dass du nicht die minimalste Ausstattung eingebaut bekommst, weil das dem Bauträger bei festem Kaufpreis die geringsten Kosten und damit den höchsten Profit beschert. Sonst legst du mit mehreren Familienmitgliedern öfter mal ne Pause zwischen den Duschgängen ein, bis wieder warmes Wasser da ist. Falls die Heizung einen Boost hat, hast du zwar warmes Wasser, aber auch enormen Energieverbrauch für diesen Bedarf.
Habe mich auch so weit ich Infos gefunden habe eingelesen. Aber so einfach wie es im Video dargestellt wird ist das ganze nicht, oder? Was denkt Ihr?
Ein Angebot für eine WP sowie Angebot für eine Sondenbohrung habe ich schon. Aber wie läuft das mit dem ganzen Smarthome/Knx ab? Reicht es wenn ich mir von meinem Elektriker ein Angebot einhole in dem die KNX Komponenten sowie Schaltschrankkomponenten und Arbeitszeit (also alles) enthalten sind und den Betrag mit auf die Summe der anderen Angebote rechne und das bei dem BAFA Antrag eingebe?
Danke euch schon mal.
Ich finde das ganze Thema sehr interesannt und bin gespannt :-)
Wenn ich die Kosten für die WP aufliste, dann wäre dies Komplett mit dem ganzen Zubehör und nicht nur mit dem Gerät selber...?
Wie man liest, Sollen die KNX Kosten auch hinzu addiert werden. Geschieht das nun mit oder ohne Mwst?
Ich habe auch eine Berechnung von einer Wärmepumpe mit einer JAZ von 3,5
Im Angebot ist jedoch eine andere WP aufgelistet und die JAZ kenne ich nicht... Installateur anhauen oder mind. 4,5 eintragen, um alles starten zu lassen?
Ich habe auch eine Berechnung von einer Wärmepumpe mit einer JAZ von 3,5
Im Angebot ist jedoch eine andere WP aufgelistet und die JAZ kenne ich nicht... Installateur anhauen oder mind. 4,5 eintragen, um alles starten zu lassen?
Dann lass die JAZ berechnen. Einfach "irgendwas" eintragen bringt dir keine Punkte, denn du erklärst im Antrag, dass deine Angaben wahrheitsgemäß sind und später brauchst du die Berechnung sowieso. Kann nur blöde Fragen geben bei Abweichungen.
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