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    #31
    Weil hier immer mit dem Versicherungsschutz argumentiert wird.

    Ist zwar schon ein wenig älter aber relativiert manches, was hier geschrieben wird doch ein wenig:

    https://www.frag-einen-anwalt.de/Woh...--f120515.html

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      #32
      Zitat von Lennox Beitrag anzeigen
      Ein Küchenumbau ist in AT per Definition kein wesentlicher Umbau und braucht keine Abnahme. Das der Elektriker nach Fertigstellung seine Arbeit misst und dokumentiert ist selbstverständlich bzw. auch vom Kunden abnehmen und bestätigen lässt auf Mangelfreiheit.
      Hallo Lennox, Da gebe ich Dir recht. Ein Küchenumbau ist per Definition keine wesentliche Änderung.
      In unserem Fall war vom Küchenstudio aber kein Elektriker da, sondern nur eine Person die in irgendeiner gearteten Weise befähigt ist/war einen Herd anzuschliessen, aber keine Steckdosen. Daher war das vertraglich ausgeschlossen, mit der Begründung das diese Firma das nicht darf. Aus welchen Gründen auch immer. Eine Steckdose anklemmen brauchen wir uns glaube ich nicht drüber unterhalten das das schwierig ist.

      Zitat von Lennox Beitrag anzeigen
      Ein FI Tausch wird keiner abnehmen, außer der Endkunde bzw. Auftraggeber
      Das ein FI tauschen auch nicht schwer ist, dürfte allen versierten hier klar sein. Die Frage ist doch, wer hat zuhause die Messmöglichkeiten den neuen FI auch zu testen? Löst der neue FI bei 30 mA aus (besser gesagt hoffentlich darunter) und in der korrekten Zeit. Die wenigsten Privaten dürften geeignete Messgeräte dafür zuhause haben. Einige Messgeräte habe ich mir zumindest gekauft oder kann ich mir ausleihen. Was auch wichtig ist, DOKUMENTIEREN.

      - Was wurde gemessen?
      - Womit wurde gemessen? Ist die Kalibrierung aktuell? Welche Seriennummer hat das Messgerät? (Letzte beiden Punkte sind Forderungen unserer zuständigen Sachverständigen)
      - Wann wurde gemessen?

      Das hier bei mir Vorort ansässige EVU sagte, bis zum Hauptschalter ist das deren Sache, was ich danach mache ist denen egal.

      Ein konzessionierter Handwerksmeister hat die Genehmigung alle Anschlüsse an das öffentliche Netz zu tätigen:

      Wenn man den TREI-Schein bestanden hat und beim Energieversorger eingetragen ist darf man voll umfänglich alle
      Elektroarbeiten ausführen und die Anlage dann auch ans Netz anschließen.


      Zitat von barontigger Beitrag anzeigen
      Weil hier immer mit dem Versicherungsschutz argumentiert wird.

      Ist zwar schon ein wenig älter aber relativiert manches, was hier geschrieben wird doch ein wenig:

      https://www.frag-einen-anwalt.de/Woh...--f120515.html
      Hallo Barontigger,

      sehr schöner Beitrag. Der im Gegensatz zu dem was ich aus SIcht der Theorie geschrieben habe die gelebte Praxis, bzw. Realität wiederspiegelt.

      Letzlich geht es darum sich über sein handeln bewusst zu sein.

      Sowas kann man auch Gefährdungsbeurteilung nennen, die zumindest bei uns in der Firma für jeden Arbeitsplatz existiert und von jeder Fremdfirma mitzubringen ist.

      Ich wünsche allen ein schönes Wochenende :-)

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