Nur mal so…, früher war es üblich die Sicherungskästen im Stiegenhaus zu platzieren.
Bei Sanierungen bleibt es tlws. auch so bestehen, bei Neubauten auf jeden Fall in die Wohnung.
Wäre mir nicht so sicher ob es in DE nicht auch so erlaubt wäre… Meine Schwägerin lebt in München in einer sanierten Altbauwohnung, da ist der Verteiler auch im Stiegenhaus.
Bei Sanierungen bleibt es tlws. auch so bestehen, bei Neubauten auf jeden Fall in die Wohnung.
Wäre mir nicht so sicher ob es in DE nicht auch so erlaubt wäre… Meine Schwägerin lebt in München in einer sanierten Altbauwohnung, da ist der Verteiler auch im Stiegenhaus.
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