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Hört einfach auf Hybridanwendungen zu planen und wenn dann plant die nötigen Adern für N und PE extra ein und gut is +1 wird auch nicht klappen, weil die Standardaderzahl 3, 5, 7 … ist. Ergo: Einfarbige Anwendung 5 statt 3 Adern, mehrfarbig bis RGB 7 statt 5 Adern. Bei RGB+W und RGB+CCT muss man eben schauen.
Oder gleich mit DALI und dezentralen EVGs und Netzteilen planen … oder 24V separat ziehen.
Da steht "zumindest", natürlich kann es auch +2 usw sein.
7-adrig reicht, wenn man keine Adern zusammenlegt, selbst für RGB+W und wenn blau mit verwendet wird auch für RGB+CCT (wobei eine 7-adrige oft gar kein blau haben wird).
Warum soll man sich die Option auf 230V verbauen? Du hast (abgesehen davon, dass im Verteiler PE aufgelegt werden muss) durch die grün-gelbe Ader keinen Nachteil, dafür aber später etwas mehr Flexibilität.
Insbesondere bei der Fragestellung hier! Wenn er jetzt auf grün-gelb verzichtet und 24V verbaut, dann kommt in einem Jahr wieder so eine Frage: https://knx-user-forum.de/forum/öffe...color-sinnvoll
Mit grün-gelb leicht umzubauen, ohne wird ein Schuh draus.
Habe ich etwas überlesen, oder wurde wirklich nicht auf meine letzte Frage geantwortet ?
Wenn ich 5G 2,5 nehme, kann ich dann, wenn ich nur 2 Adern für 24V benötige jeweils 2 zusammenfassen, sodass ich 5mm² als Querschnitt hätte... ?
Ist das machbar ? Hat das irgendwelche (physikalischen) Nachteile ??
Übrigens beabsichtige ich Loxone RGBW's zu nehmen... Die brauchen nur 2 Adern für 24V und einen Bus...
Aber das war doch gar nicht meine Frage hier Lastabfälle, anhand der Leistungen zu berechnen.
Deine Frage wurde beantwortet. Unabhängig von der reinen Physik gibt es aber normative Vorgaben. Farben/Markierungen können nicht beliebig verwendet werden, auch wenn physikalisch möglich.
[QUOTE=concept;n1814722
das stimmt für den pe, der n kann jedoch eine nummerierte leitung sein.[/QUOTE]
Da würd ich nach eigehenden Studien der aktuellen Norm zumindest für Ö nicht sicher sein, was die DIN sagt? Keine Ahnung! Aber da es eine EN ist, sicher ähnliches.
das stimmt für den pe, der n kann jedoch eine nummerierte leitung sein.
Die DIN VDE 0100-510 sagt - mit einigen nationalen Besonderheiten für Deutschland - Folgendes:
514.3.1.Z1 Neutralleiter oder Mittelleiter
Neutralleiter oder Mittelleiter müssen über ihre gesamte Länge durch die Farbe Blau gekennzeichnet sein.
ANMERKUNG Für bestimmte Arten von elektrischen Leitern oder Kabeln/Leitungen siehe 514.3.Z2 bis 514.3.Z5.
514.3.1.Z2 Schutzleiter
Schutzleiter müssen über ihre gesamte Länge durch die Zwei-Farben-Kombination Grün-Gelb gekennzeichnet sein. Diese Farbkombination darf für einen anderen Zweck nicht verwendet werden.
514.3.Z2
Kennzeichnung von Adern in mehradrigen Kabeln/Leitungen und in flexiblen Leitungen
[...]
Leiter, die durch numerische Zeichen gekennzeichnet sind und als Neutralleiter verwendet werden, müssen an jedem Leiterende blau gekennzeichnet werden. Jeder Schutzleiter muss durch die Zwei-Farben-Kombination Grün-Gelb über die gesamte Länge gekennzeichnet werden.
[...]
Bei Kabeln/Leitungen und flexiblen Leitungen mit zwei bis fünf Adern, die in Hilfs- oder Steuerstromkreisen verwendet werden, die keinen blauen Leiter besitzen, darf einer der Leiter als Neutralleiter verwendet werden.
Demnach sind die Ausführungen von concept korrekt. Die anderen hier vorgeschlagenen Lösungen fallen halt in die Kategorie nicht normgerecht.
Das stimmt so schlichtweg nicht und ergibt sich auch aus deinen Zitaten nicht. Blau darf - wenn das beispielsweise eine 24V Leitung ist - für eine andere Funktion als den N verwendet werden. Ansonsten sagen concept und ich doch exakt das gleiche, auf 0100-510 habe ich oben schon verwiesen.
Wenn es NYM (warum auch immer) sein soll, gibt es das überhaupt 5-adrig mit nummerierten Adern?
Ha, wir in Ö Dürfen das jetzt (neuerdings) allerdings erst ab 7 adrig......
514.3.Z2
Die Aderkennzeichnung von Kabeln/Leitungen mit mehr als fünf Adern
[]
Leiter, die durch alphanumerische Zeichen
gekennzeichnet sind und als Schutzleiter oder Neutralleiter verwendet werden, müssen an jedem Leiterende
grün-gelb oder blau, je nach dem was zutreffend ist, gemäß 514.3.Z6.001.AT gekennzeichnet werden.
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