Zitat von supermaz
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Die eigene Unwissenheit dahingehend umzudeuten dass das was man nicht weiss nicht verboten ist ist schon eine starke Ansage.
Es gibt z.B. eine NAV (Netzanschlussverordnung - als Erlass der Bundesregierung), TAB (Technische Anschlussbestimmungen), AGBs der Versorger, den Antrag auf Anschluss / Zähler und last but not least den eigentlichen Stromliefervertrag die alle irgendwo festlegen dass die Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter dem Hausanschluss der Elektrofachkraft vorbehalten ist (und die Fachkraft muss auch noch bei einem Netzbetreiber in das Installateursverzeichnis eingetragen sein). Analoge Regelungen gibt es auch für Arbeiten an Ölheizungen und Tankanlagen, Gasheizungen usw.
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